Idaho mayor launches investigation into police officer’s ties with white supremacist group

The mayor of Idaho’s largest city has launched an investigation to determine if a police officer, whose ties to a white supremacist group became known after he retired, violated the rights of any residents during his 22 years with the agency. Boise Mayor Lauren McLean launched the probe on Monday after The Idaho Statesman reported that former police Capt. Matthew Bryngelson appeared under a fake name on the speaker list for the American Renaissance Conference. The Southern Poverty Law Center says the conference draws Klansmen, neo-Nazis and other white supremacists. McLean said the investigation will also look into whether Bryngelson or others used agency resources to “advance racist ideology.” McLean announced the investigation on Monday when she addressed leaders and city officials during a bargaining meeting between the city and the Boise Police Department’s union. She said she expects the cooperation of the police and the union. “For those in the Boise Police Department, if you cannot or will not cooperate fully and honestly, I suggest that now is the time to leave,” she said. “And honestly it’s the time to leave the profession because the people of Boise rely on you to protect and to serve them.” The newspaper also reported that Bryngelson appeared to have written blog posts, under a pseudonym, about the time in his police career when he “became aware of the violent tendencies of Blacks.” Bryngelson did not return phone or text messages from the newspaper. The Boise Police Department on Monday released a statement promising to fully cooperate with the independent investigation.

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Populistische Strategie gegen Clans : Staatlich verordneter Tunnelblick – #polizeiproblem

Laut einer Studie sind viele Gewerbekontrollen in Berlin oft nur Vorwand für Razzien gegen migrantische Läden. Das ist rassistisch – und ineffizient. Wie problematisch die Strategie gegen die sogenannte Clan-Kriminalität in Berlin ist, zeigt eine aktuelle interne Studie. Sie wurde von der Berliner Senatsverwaltung in Auftrag gegeben und liegt der taz exklusiv vor. In der geleakten wissenschaftlichen Untersuchung der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) kommen Be­am­t*in­nen der Polizei und der Bezirksverwaltungen zu Wort, die frei von der Leber von ihrem Frust über die landesweit bekannten Razzien sprechen, die vermeintlich kriminelle und ethnisch definierte Großfamilien in den Fokus nehmen. Eine ähnliche Politik wird auch in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen schon seit Jahren unter fast allen in den Parlamenten und Landesregierungen vertretenen Parteien gepflegt. Statistisch betrachtet, fand in den vergangenen Jahren pro Tag mindestens eine solcher Razzien in Deutschland statt – stets medial, un­kritisch und polemisiert begleitet. Neben dem rassistischen Blick, dem diese Strategie zugrunde liegt, zeigt die Studie vor allem eins: Die bisherige Law-and-Order-Politik ist ineffektiv. Sie lädt sogar Kriminelle ein, ihre Machenschaften weiter im Verborgenen zu verfolgen. (…) Mit dem Vorwand, zum Beispiel lebensmittelrechtliche Standards in einem Gewerbe mit mutmaßlicher Clan-Zugehörigkeit kontrollieren zu wollen, verschafft sich die Polizei und/oder die Bezirksverwaltung manchmal mit Hunderten Beteiligten Zutritt zu einem Laden – und hofft dann darauf, was ganz anderes zu finden. Drogen oder Waffen zum Beispiel. Aus der Studie geht allerdings hervor, dass bei den genannten Razzien häufig wenig bis gar nichts gefunden wird. In Kombination mit einem Personalmangel im Bereich Gewerbekontrollen ist daher vor allem eins zu konstatieren: Viele Gewerbe (meist jene, die eben nicht von migrantisierten Menschen geführt werden) bleiben unkontrolliert. Dort tauchen die Behörden selten bis gar nicht mehr auf, weil sie dafür schlicht keine Kapazitäten mehr haben. Doch dabei stellt sich die Frage: Wie viele Alfons Schuhbecks können in der Hauptstadt und darüber hinaus eigentlich ungestraft in ihrem Gewerbe heikle Daten manipulieren, Steuern hinterziehen, Straftaten begehen? (…) Abgesehen davon, dass diese performative Sicherheitspolitik laut einem Rechtsgutachten in der besagten Studie gesetzwidrig ist, können sich weite Teile der organisierten Kriminalität in Deutschland darauf verlassen, dass sich die Sicherheitsbehörden zusammen mit Ordnungs-, Finanz- oder Eichämtern mit der Produktion von politisch gewollten Fernsehbildern beschäftige

via taz: Populistische Strategie gegen Clans : Staatlich verordneter Tunnelblick

Tödlicher #Polizeieinsatz in #Dortmund: 16-Jähriger wurde offenbar nicht gewarnt – #Mouhamed #justice4mouhamed #polizeiproblem

Der 16-Jährige Mouhamed Dramé soll vor den tödlichen Polizeischüssen im August in Dortmund nicht von den eingesetzten Polizeibeamten gewarnt worden sein. Auch der Einsatz von Reizgas und Elektroschocker ist nach exklusiven WDR-Informationen von den Polizisten offenbar nicht angekündigt wordenAm Einsatz beteiligte Polizisten haben ausgesagt, dass Mouhamed zu keinem Zeitpunkt aggressiv gewesen sei. Erst nachdem der Einsatzleiter angeordnet hat, den 16-Jährigen mit Pfefferspray zu anzugreifen, ist die Situation eskaliert. Und zwar innerhalb von Sekunden. Hätte Mouhamed gewarnt werden müssen? Aus dem Dortmunder Polizeifunkverkehr vom 08. August geht hervor, dass zwischen dem Einsatz des Pfeffersprays und den fast zeitgleichen Taser- und Maschinenpistolen-Schüssen nicht einmal 20 Sekunden lagen. Und das, obwohl Mouhamed bis dahin ruhig in einer Ecke saß, keine anderen Menschen bedroht hatte. Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes sagt, dass Mouhamed in dieser Situation nicht gefährlich für die Polizisten war. Dass der Junge dann ohne Vorwarnung angegriffen worden sei, sieht Feltes sehr kritisch: “Damit wurden wichtige Standards beim Einsatz von Pfefferspray, Taser oder auch der Schusswaffe verletzt. Vor allem wenn eine Schusswaffe eingesetzt wird, muss entsprechend davor gewarnt werden, muss gegebenenfalls ein Warnschuss abgegeben werden, die Zeit dafür war hier vorhanden.” Das Argument, das musste alles sehr schnell gehen, gelte in diesem Fall nicht, so der Jurist: “Denn der Jugendliche konnte weder fliehen, noch hatte er die Absicht zu fliehen. Mouhamed war keine Gefahr für die Beamten, das haben sie auch erkannt und mussten sie auch erkennen.” Eskalation erst durch Einsatz von Pfefferspray Mouhamed Dramé Das lassen auch Aussagen von beteiligten Polizeibeamten vermuten. Dort heißt es nach WDR-Informationen unter anderem, dass Mouhamed gesessen und seine Position nicht verändert habe. Der Einsatzleiter habe die Anweisung gegeben, Mouhamed mit Reizgas anzugreifen. Ein Polizist sagt aus, dass er kein aggressives Verhalten von Mouhamed wahrgenommen habe. Ein anderer glaubt, dass der 16-jährige die Polizei vor dem Einsatz des Pfeffersprays gar nicht bemerkt hat, weil er die ganze Zelt nach unten geschaut habe. Auch Lisa Grüter, die Anwältin von Mouhameds Familie, sagt, dass die Situation erst durch den Einsatz des Pfeffersprays eskaliert sei. Bis dahin sei die Lage völlig ruhig und statisch gewesen, Mouhamed sei plötzlich von der Polizei mit Pfefferspray eingesprüht worden: “Ohne Vorwarnung, ohne Androhung. Und dann reagiert er darauf, in dem er sich aufrichtet und umguckt, was da überhaupt passiert ist.” Dann habe er den einzig möglichen Weg eingeschlagen, der ihm offen stand: “nämlich auf die Beamten zu, die dort mit Waffen auf ihn gewartet haben.” Keine 20 Sekunden später fallen die tödlichen Schüsse aus der Maschinenpistole eines Polizisten, der genau dort gestanden hat.

via wdr: Tödlicher Polizeieinsatz in Dortmund: 16-Jähriger wurde offenbar nicht gewarnt

Verfasser von “#NSU20”-#Drohschreiben zu langer #Haftstrafe verurteilt – #polizeiproblem #lockhimup

Alexander M. soll Drohschreiben an Politiker verschickt haben – unterschrieben mit “NSU 2.0”. Nun muss er für fast sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Verfasser der Drohschreiben mit der Signatur “NSU 2.0” zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sprach Alexander M. unter anderem der Bedrohung und Beleidigung schuldig. Zudem erging das Urteil wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Androhung von Straftaten und Nötigung. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist Alexander M. der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben, die per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und andere Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit “NSU 2.0” unterzeichnet waren. Der Absender spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) an. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist M. auch für Bombendrohungen gegen Gerichte verantwortlich. Die Anklagebehörde forderte siebeneinhalb Jahre Haft unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.

via zeit: Verfasser von “NSU 2.0”-Drohschreiben zu langer Haftstrafe verurteilt

siehe auch: Fast sechs Jahre Haft im Prozess um „NSU 2.0“-Drohschreiben Mit Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Nun spricht das Frankfurter Landgericht ein Urteil gegen den 54-Jährigen. Es stuft ihn als Einzeltäter ein. Mehrere Adressaten der Drohungen sehen das anders und fordern weitere Aufklärung. Todesdrohungen, Gewaltfantasien und rassistische Beleidigungen: Im Prozess um die „NSU 2.0“-Schreiben ist der Angeklagte zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig. Die Ankläger hatten siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. (…) Wie die Abfrage der für dieses Schreiben verwendeten Daten ablief, die nach den Ermittlungen im 1. Frankfurter Polizeirevier stattfand, habe nicht aufgeklärt werden können, sagte Distler. Bei den Ermittlungen dazu war eine rechtsextreme Chatgruppe aufgeflogen, in der sich Beamte des Reviers austauschten. Auch von Polizeicomputern in Wiesbaden und Berlin waren persönliche Daten abgerufen worden, die für Drohungen verwendet wurden. Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls von einer Einzeltäterschaft des Angeklagten ausgegangen, der sich unter Vorspiegelung falscher Identitäten die Daten bei der Polizei erfragt habe. An der Annahme, M. habe alleine gehandelt, hatte es von Anfang an Kritik gegeben. Die Nebenklägerinnen – die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) und Basay-Yildiz – forderten nach dem Urteil weitere Aufklärung. Es sei unklar, wie ihre gesperrte Adresse zu dem Täter gelangt sei, die er nicht einfach durch eine telefonische Abfrage habe erlangen können, sagte Basay-Yildiz. Dies müsse mit Nachdruck weiter verfolgt werden. Die Indizien deuteten auf einen Beamten des 1. Frankfurter Polizeireviers hin. Auch ihre kleine Tochter sei bedroht worden, sagte die Anwältin. Bis heute wisse sie nicht, von wem eine Gefahr drohe. Das Gericht habe auf ein weiteres Verfahren gegen Frankfurter Polizisten wegen Volksverhetzung verwiesen, hier müsse weitere Aufklärung betrieben werden. Die ebenfalls von Drohschreiben betroffene Linken-Vorsitzende Janine Wissler sagte, es sei Wunschdenken und Realitätsverweigerung zu sagen, es gebe keine rechten Netzwerke in der Polizei.

#Ermittlungen ausgeweitet Vorwurf wegen rechter #Chats: #SEK-Beamte sollen auch #Kinderpornografie geteilt haben – #polizeiproblem

Die Vorwürfe gegen Beamte des SEK Münster wiegen schwer. Nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen mutmaßlich rechtsextremer Chats aufgenommen hatte, ermittelt sie nun auch wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie. Im Visier stehen 16 Polizeibeamte. Im Fall um mutmaßlich rechtsextreme Chats bei Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Münster hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nun wegen des Verdachts von Kinderpornografie ausgeweitet. Statt wie bisher gegen 8 wird nun gegen 16 männliche Polizeibeamte ermittelt. Das geht aus einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. (…) Laut dem Bericht an den Landtag arbeiten die acht zusätzlich beschuldigten Polizisten in Münster, Dortmund, Steinfurt und beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP). Sie seien alle Empfänger der Dateien. Abgeschickt wurden die vier Bilder in der Chatgruppe laut Bericht zwischen November 2017 und Mai 2018 aus dem Kreis der bereits beschuldigten SEK-Leute. Auf die Gruppe der ersten acht Beschuldigten, von denen sieben noch zum SEK Münster gehörten, war man im Sommer durch Ermittlungen in einem anderen Fall gestoßen. Ein SEK-Beamter hatte mutmaßlich rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Inhalte über einen Messengerdienst mit einem Bundeswehrsoldaten privat ausgetauscht.

via end: Ermittlungen ausgeweitet Vorwurf wegen rechter Chats: SEK-Beamte sollen auch Kinderpornografie geteilt haben

siehe auch: Rechte Chats beim SEK Münster: Ermittlungen wegen Kinderpornografie. Im Fall um die mutmaßlich rechtsextremen Chats beim SEK Münster hat die Staatsanwaltschaft nun ihre Ermittlungen ausgeweitet. Es geht um den Verdacht auf Kinderpornografie. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht an den Innenausschuss des Landtags hervor. Die Zahl der Beamten, gegen die aktuell ermittelt wird, ist demnach von 8 auf 16 gestiegen. Bei den zusätzlich beschuldigten acht Beamten soll es sich um Polizisten handeln, die in Münster, Steinfurt, Dortmund und am Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten arbeiten. Vier kinderpornografische Bilder verschickt Bei ihnen sollen Bilder und Videos mit kinderpornographischem Inhalt gefunden worden sein, die nicht von ihnen selbst erstellt wurden, sondern schon im Internet kursierten. Abgeschickt wurden sie dem Bericht für den Innenausschuss zufolge zwischen November 2017 und Mai 2018, und zwar in einer 20-köpfigen Chatgruppe, gegen die schon wegen Bildern und Videos mit rechtsrextremistischen Inhalten und Symbolen ermittelt wird.

https://twitter.com/LoveGuerillero/status/1592938936871313408

Opfer von “NSU 2.0”: Hessische Polizei nicht entlastet – #polizeiproblem

Zwei Tage bevor im «NSU 2.0»-Prozess das Urteil erwartet wird, haben sich einige der bedrohten Frauen zu Wort gemeldet. «Mit dem Urteil – so viel steht schon jetzt fest – ist kein Freispruch für rechte Netzwerke in der Polizei verbunden», schrieben unter anderem die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die Schauspielerin İdil Baydar und die Politikerin Janine Wissler in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag. (…) Auch nach umfangreicher Beweisaufnahme sei die Rolle von mindestens einem Polizeibeamten und einer Polizeibeamtin des 1. Frankfurter Polizeireviers ungeklärt, schrieben die Betroffenen. Es sei «ein Skandal», dass die Staatsanwaltschaft sich auf den vermeintlichen Einzeltäter festgelegt habe und damit versuche, die Rolle von hessischen Polizeibeamten und einer «verfestigten Gruppe» rechter Polizistinnen und Polizisten «aus dem Verfahren herauszuhalten».

via zeit: Opfer von “NSU 2.0”: Hessische Polizei nicht entlastet

AUCH MITLESEN #RASSISTISCHER CHATS KANN FOLGEN HABEN – #Ebling: Ministerium prüft Verhalten weiterer #Polizisten in #Chatgruppen – #polizeiprblem

Im Fall der bekannt gewordenen rassistischen Chatgruppen prüft das rheinland-pfälzische Innenministerium, ob weitere Polizisten belangt werden müssen. Das teilte Innenminister Michael Ebling (SPD) im Innenausschuss des Landtags mit. Laut Innenminister Ebling geht es um rheinland-pfälzische Polizisten in den Chatgruppen, die dort selbst zwar nichts gepostet hätten, die Chats aber mitgelesen und nicht gemeldet hätten. Es gebe zu viele, die in den Chatgruppen nicht aktiv gewesen seien, aber auch nicht eingegriffen hätten, sagte Ebling: “Das ist zu wenig, nichts zu tun.” Die Landesregierung habe andere Erwartungen an die Mitglieder der Polizei. Es werde derzeit geprüft, ob gegen diese Beamten auch disziplinarrechtliche Maßnahmen einzuleiten seien. Dass gegen vier Polizisten und einen früheren Polizeistudenten aus Rheinland-Pfalz ermittelt wird, war schon bekannt. Gegen die fünf laufen inzwischen Disziplinarverfahren, wie Ebling im Innenausschuss mitteilte. Sie sollen über WhatsApp rassistische, fremden- und behindertenfeindliche Bilder und Sticker sowie Nazi-Inhalte verschickt haben. Es gehe um den Anfangsverdacht möglicherweise strafbarer Posts in Chatgruppen, so Ebling. (…) Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen mehr als 50 Beschuldigte im Alter zwischen 19 und 34 Jahren, wie Justiz-Staatssekretärin Elisabeth Volk im Innenausschuss berichtete. Neben den fünf Polizisten sind auch zwei Bundespolizisten aus Rheinland-Pfalz darunter. Volk sprach von umfangreichen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich noch eine Weile andauern würden.

via swr: AUCH MITLESEN RASSISTISCHER CHATS KANN FOLGEN HABEN Ebling: Ministerium prüft Verhalten weiterer Polizisten in Chatgruppen