Alexander M. soll Drohschreiben an Politiker verschickt haben – unterschrieben mit “NSU 2.0”. Nun muss er für fast sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Verfasser der Drohschreiben mit der Signatur “NSU 2.0” zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sprach Alexander M. unter anderem der Bedrohung und Beleidigung schuldig. Zudem erging das Urteil wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Androhung von Straftaten und Nötigung. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist Alexander M. der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben, die per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und andere Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit “NSU 2.0” unterzeichnet waren. Der Absender spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) an. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist M. auch für Bombendrohungen gegen Gerichte verantwortlich. Die Anklagebehörde forderte siebeneinhalb Jahre Haft unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.
via zeit: Verfasser von “NSU 2.0”-Drohschreiben zu langer Haftstrafe verurteilt
siehe auch: Fast sechs Jahre Haft im Prozess um „NSU 2.0“-Drohschreiben Mit Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Nun spricht das Frankfurter Landgericht ein Urteil gegen den 54-Jährigen. Es stuft ihn als Einzeltäter ein. Mehrere Adressaten der Drohungen sehen das anders und fordern weitere Aufklärung. Todesdrohungen, Gewaltfantasien und rassistische Beleidigungen: Im Prozess um die „NSU 2.0“-Schreiben ist der Angeklagte zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig. Die Ankläger hatten siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. (…) Wie die Abfrage der für dieses Schreiben verwendeten Daten ablief, die nach den Ermittlungen im 1. Frankfurter Polizeirevier stattfand, habe nicht aufgeklärt werden können, sagte Distler. Bei den Ermittlungen dazu war eine rechtsextreme Chatgruppe aufgeflogen, in der sich Beamte des Reviers austauschten. Auch von Polizeicomputern in Wiesbaden und Berlin waren persönliche Daten abgerufen worden, die für Drohungen verwendet wurden. Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls von einer Einzeltäterschaft des Angeklagten ausgegangen, der sich unter Vorspiegelung falscher Identitäten die Daten bei der Polizei erfragt habe. An der Annahme, M. habe alleine gehandelt, hatte es von Anfang an Kritik gegeben. Die Nebenklägerinnen – die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) und Basay-Yildiz – forderten nach dem Urteil weitere Aufklärung. Es sei unklar, wie ihre gesperrte Adresse zu dem Täter gelangt sei, die er nicht einfach durch eine telefonische Abfrage habe erlangen können, sagte Basay-Yildiz. Dies müsse mit Nachdruck weiter verfolgt werden. Die Indizien deuteten auf einen Beamten des 1. Frankfurter Polizeireviers hin. Auch ihre kleine Tochter sei bedroht worden, sagte die Anwältin. Bis heute wisse sie nicht, von wem eine Gefahr drohe. Das Gericht habe auf ein weiteres Verfahren gegen Frankfurter Polizisten wegen Volksverhetzung verwiesen, hier müsse weitere Aufklärung betrieben werden. Die ebenfalls von Drohschreiben betroffene Linken-Vorsitzende Janine Wissler sagte, es sei Wunschdenken und Realitätsverweigerung zu sagen, es gebe keine rechten Netzwerke in der Polizei.