#Schüsse auf Jugendlichen in #Thessaloniki :#Proteste nach #Polizeigewalt

Nach Polizeischüssen auf einen Jugendlichen ist es im griechischen Thessaloniki zu gewaltsamen Protesten gekommen. Mehr als 1.500 Menschen nahmen teil. Die Behörden sind in erhöhter Alarmbereitschaft, nachdem an diesem Montag ein Polizist einen 16-jährigen Roma bei einer Verfolgungsjagd in Thessaloniki schwer verletzt hat. Mehr als 1.500 Menschen beteiligten sich am Montagabend an einer Demonstration im Norden des Landes, die von linken und anarchistischen Gruppen organisiert wurde. Einige warfen Schaufensterscheiben ein und schleuderten Molotowcocktails auf Polizisten. Sechs Menschen wurden festgenommen. (…) Am Dienstagvormittag ist der Polizist, der am Montag einen Roma-Jugendlichen mit einem Kopfschuss schwer verletzt hatte, vor Gericht erschienen. Dem 34-Jährigen werden möglicherweise versuchter Totschlag und das widerrechtliche Abfeuern seiner Waffe vorgeworfen. Er beantragte mehr Zeit für die Vorbereitung seiner Verteidigung, was ihm auch gewährt wurde. Am Freitag sollte er wieder vor Gericht stehen. Aktivisten werfen der Polizei vor, Roma zu diskriminieren Die Schüsse fielen am Montag nach Polizeiangaben, als die Beamten einen 16-Jährigen verfolgten, der ein Auto betankt und dann ohne zu zahlen geflohen war.

via taz: Schüsse auf Jugendlichen in Thessaloniki :Proteste nach Polizeigewalt

#BVerfG nimmt #Verfassungsbeschwerde aus #Brandenburg nicht an – #Poli­zei­voll­zugs­be­di­ens­tete müssen #Namens­schild tragen

Polizeivollzugsbedienstete in Brandenburg sind zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies das BVerfG als unzulässig ab – eine Grundrechtsverletzung sei nicht hinreichend begründet worden. Polizeivollzugsbedienstete sind zum Tragen eines Namensschildes an ihrer Dienstkleidung verpflichtet. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies die dritte Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit am Dienstag veröffentlichtem Beschluss als unzulässig ab (Beschl. v. 4.11.2022, Az. 2 BvR 2202/19).  Hintergrund ist die Regelung des § 9 Abs. 2, Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG). Sie sieht – unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen – vor, dass Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Die auf Grundlage der Ermächtigung in § 9 Abs. 4 BbgPolG erlassene, die Kennzeichnungspflicht betreffende Verwaltungsvorschrift (VV Kennzeichnungspflicht) sieht die Befreiung einiger Einheiten vor. Nachdem 2013 der Antrag einer Polizeihauptkommissarin aus Brandenburg auf Befreiung von der Kennzeichnungspflicht abgelehnt und die hiergegen gerichteten Klagen in allen Instanzen erfolglos blieben, rügte sie per Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Zudem beanstandete die Kommissarin, die angegriffene Regelung genüge insgesamt nicht dem Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG. Die Verfassungsbeschwerde nahmen die Karlsruher Richter allerdings erst gar nicht zur Entscheidung an. Nach Ansicht des Senats konnte die Polizeibedienstete die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht substantiiert dargelegen. Zwar sei tatsächlich nicht auszuschließen, dass die Namen betroffener Polizeivollzugsbediensteter auch einige Zeit nach der Vornahme der Amtshandlung “gegoogelt” oder anderweitig recherchiert werden könnten. Die Polizeikommissarin lasse allerdings offen, inwieweit die Kenntnis des Nachnamens Zugang zu Daten liefern könne, die es erlauben, ein viel weitergehendes Persönlichkeitsbild der Polizisten zu ermitteln.

via lto: BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde aus Brandenburg nicht an Poli­zei­voll­zugs­be­di­ens­tete müssen Namens­schild tragen

Polizeistern
Von Autor/-in unbekannt – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://www.internetwache.brandenburg.de/fm/85/2013_Polizei_Flyer_App.pdf”>Flyer – Die App der Polizei Brandenburg</a>, Gemeinfrei, Link

LG Kaiserslautern: Lebens­läng­lich für Poli­zis­ten­morde in Kusel

Der Tod zweier Polizisten auf nächtlicher Streife hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Sie wollten Wilderer stellen – und wurden erschossen. Nun wurde ein Mann wegen Mordes zu lebenlanger Haft verurteilt. Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest.  Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. (…) Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese war der Ansicht, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe “Hinrichtungscharakter” gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

via lto: LG Kaiserslautern Lebens­läng­lich für Poli­zis­ten­morde in Kusel

Rechte #Kampfsportgruppe – “#Bullenschwein”: Diese Gruppe machte Jagd auf #Polizisten – #AWD #AtomWaffenDivision #Terror

Sie bedrohten Polizisten und planten in Eisenach einen “Nazi-Kiez”. Dokumente zeigen, wie straff organisiert und brutal eine rechtsextreme Kampfsportgruppe war. Es ist der Abend des 4. Februar 2022, als sich zwei Männer auf den Weg machen zu einem Eisenacher Garagenhof. Ihre Haare sind kurz, sie sind durchtrainiert und im Faustkampf erfahren. Eric K. und sein Freund sind stadtbekannte Rechtsextreme. In dem Garagenhof findet eine Party statt, unter den Gästen ist ein junger Polizist – privat. Das wissen Eric K. und sein Freund, auf ihn haben sie es abgesehen. Auf das “Bullenschwein”, wie sie ihn nennen. Im Garagenhof gehen sie gezielt auf den Polizisten zu, schubsen ihn aus der Garage. Eric K. schlägt ihm fünfmal kräftig ins Gesicht, bricht ihm den Kieferknochen, das Jochbein und die Augenhöhle. Im Weglaufen sieht der Polizist noch, wie Eric K. ein Messer zückt, ihm hinterherruft, er werde ihn finden und dafür sorgen, dass er wegziehe. Nur mit einer Leiter kann der Polizist über einen Zaun fliehen. Sollte sich die Darstellung des Generalbundesanwalts bestätigen, dann hat sich diese Jagd auf einen Polizisten in Eisenach so abgespielt. Bekannt wurde sie jetzt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Denn Eric K. ist angeblich Mitglied einer rechtsextremen Kampfsportgruppe aus Eisenach, die Verbindungen zu einer mutmaßlich internationalen Terrorgruppe haben soll, der “Atomwaffendivision Deutschland”. Seit April sitzt K. in Untersuchungshaft. Das höchste deutsche Gericht hat die Untersuchungshaft für ihn und drei weitere Verdächtige Anfang November verlängert. Aus der Entscheidung gehen Details über Strukturen und weitere mutmaßliche Taten der Kampfsportgruppe hervor. Demnach zählten Polizeibeamte offenbar zu den Hauptfeinden der Gruppe. Einige dieser Taten waren ursprünglich der linken Szene zugeordnet worden. (…) Auch Leon R. sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Er trommelte den Gerichtsunterlagen zufolge damals weitere Mitglieder von “Knockout 51”, wie sich die Kampfsportgruppe nannte, zusammen und fuhr mit ihnen zu der Halle. Dort verprügelten sie die Jugendlichen. Mindestens einer soll laut Bundesgerichtshof bewusstlos zu Boden gegangen sein und mehrere Knochenbrüche erlitten haben. “Knockout 51” bei Demos gegen Corona-Maßnahmen Bekannt wurde nun auch, dass sich die Mitglieder von “Knockout 51” wohl regelmäßig auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung getroffen haben. Dort sollen sie gezielt Auseinandersetzungen mit der Polizei gesucht haben. Im November 2020 schmiss etwa Bastian A. bei einer Demo in Leipzig mutmaßlich Glasflaschen auf Polizisten und verletzte eine andere Person am Kopf. t-online berichtete damals, dass bundesweit bekannte Neonazis für die “Querdenker” den Weg frei prügelten. “Knockout 51” war laut Bundesgerichtshof kein loser Verbund von Mitgliedern, sondern eine Gruppe mit strengen Regeln, die Mitglieder länger binden wollte. Diese trafen sich regelmäßig in einer Halle in Eisenach, um zu trainieren (…) Leon R. soll Rädelsführer von “Knockout 51” gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, zudem in einer internationalen Terrorgruppe aktiv gewesen zu sein, der sogenannten “Atomwaffendivision”. t-online identifizierte ihn lange vor den Ermittlungserfolgen als mutmaßlich Beteiligten.

via t-online: Rechte Kampfsportgruppe “Bullenschwein”: Diese Gruppe machte Jagd auf Polizisten

Hat das #Gaming ein Rechtsextremismus-Problem? – #terror

Attentäter knüpfen Verbindungen zu Spielen, und auf Plattformen wie Steam vernetzen sich rechtsextreme Gruppen. Wie groß ist das Problem, und was können wir tun? Als Bundesinnenminister Horst Seehofer nach dem Anschlag von Halle raunte, man müsse nun »die Gamer-Szene stärker in den Blick nehmen«, mussten wir uns alle anstrengen, um ein Wiedersehen mit unserer letzten Mahlzeit zu verhindern. Denn diese Art Generalverdacht ging am eigentlichen Problem komplett vorbei. Ja, der rechtsextremistische, antisemtische Attentäter hatte seine Tat live auf Twitch gestreamt und in einem Bekennerschreiben »Achievements« wie »Töte einen Juden« formuliert. Und ja, das war nicht die erste Verbindung zwischen Gaming-Kultur und Rechtsterrorismus, auch der Attentäter von Christchurch und der norwegische Massenmörder Anders Breivik hatten bei ihren Morden Bezüge zu Computerspielen hergestellt, ebenso kürzlich der Amokläufer von Buffalo. Das zeigt jedoch nicht, dass uns Spiele rechtsextrem, antisemitisch und menschenverachtend machen. Es zeigt, dass Gaming von rechtsextremen, antisemitischen und menschenverachtenden Personen und Gruppen instrumentalisiert wird – auch über die genannten Attentate hinaus. Wie genau das geschieht und was es bedeutet, besprechen Micha und Mary im Podcast mit Mick Prinz. Mick leitet bei der Amadeu Antonio Stiftung das Projekt Good Gaming – Well Played Democracy, das Aufklärungsarbeit leistet. Alle Folgen und Formate in unserer Podcast-Übersicht Zum Beispiel darüber, wie sich rechtsextremistische Bewegungen auf Gaming-Plattformen wie Steam oder Discord vernetzen. Auch die Europäische Kommission hat diese Verbindungen bereits untersuchen lassen und erste Erkenntnisse – unter anderem von Europol – Ende 2021 in einem Papier festgehalten. Wichtig dabei: Es handelt sich um eine laute Minderheit, rechtsextreme Steam-Gruppen oder Discord-Server zählen jeweils nur ein paar Hundert Mitglieder. Es gibt keine rechtsextreme Massenbewegung im Gaming. Zugleich darf man das Problem nicht kleinreden, dass Gaming aktuell ein Schutzraum ist, in dem sich Demokratiefeinde und Neonazis oft ungestört aufhalten können.

via gamestar: Hat das Gaming ein Rechtsextremismus-Problem?

Geplante #Lauterbach-#Entführung – Verdeckter #Ermittler informierte über Details – #terror

Erst wollten sie Lauterbach entführen, dann die Regierung stürzen – jetzt ist klar, dass in der im April festgenommenen Gruppe ein verdeckter Ermittler war. Dank ihm sind neue Details bekannt. So sollten Kämpfer den Minister in einer Talkshow überwältigen.Über Monate hinweg hatte eine mutmaßliche Terrorgruppe unter anderem die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplant – ohne zu wissen, dass sie einen verdeckten Ermittler in ihren Reihen hatten. Der Mann sei zwischen November 2021 und April 2022 “im unmittelbaren Umfeld der Beschuldigten” eingesetzt gewesen, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Ermittler des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz habe an Treffen der Gruppe teilgenommen und sei in Chats über den Messenger-Dienst Telegram eingebunden gewesen. Von diesem LKA-Mann und zwei geständigen Gruppenmitgliedern in Untersuchungshaft wissen die Ermittler inzwischen viele Details über die Entführungspläne, die mit einem mindestens zweiwöchigen Stromausfall einhergehen und in einen Staatsstreich gipfeln sollten.Geplante Entführung aus TalkshowSo gab es die Idee, den Minister von Kämpfern aus einer Talkshow vor laufenden Kameras entführen zu lassen, wie die BGH-Richter schreiben (…) Mitte Oktober hatte die Bundesanwaltschaft außerdem eine pensionierte Lehrerin in Sachsen festnehmen lassen, die ebenfalls eine übergeordnete Stellung in der Gruppe gehabt haben soll. (…) Die Details, die die Ermittler auf diese Weise in Erfahrung gebracht haben, muten teils skurril an. So soll es in geschlossenen Chat-Gruppen eine Art Abstimmung darüber gegeben haben, wer das Entführungsopfer sein soll. Die Mehrheit habe sich dann für Lauterbach als “meistgehasste” Führungspersönlichkeit entschieden.Vorher habe man sich aber die Anerkennung der neuen Regierung im Ausland sichern wollen. Dazu sollte den Ermittlungen zufolge eine Gruppe mit einem Schiff über die Ostsee fahren, um sich vor der russischen Exklave Kaliningrad von der Marine aufbringen zu lassen. So habe die Gruppe gehofft, bei Präsident Wladimir Putin im Kreml vorsprechen zu können.

via tagesschau: Geplante Lauterbach-Entführung Verdeckter Ermittler informierte über Details

#Polizist muss #Foto mit Neonazi-#Abzeichen auf #Uniform hinnehmen – #polizeiproblem

Ein Bundespolizist, der auf einem rechtsextremen „SS-Festival“ umstrittene Abzeichen auf seiner Uniform trägt, muss Presseberichte mit unverpixeltem Foto hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Polizist habe selbst zur Berichterstattung beigetragen durch das private Tragen der Abzeichen. Ein Pressefoto eines auf einem Neonazifestival eingesetzten Bundespolizisten mit umstrittenen privaten Abzeichen auf seiner Dienstuniform ist zulässig. Weisen die Abzeichen auf mögliche Sympathien von Polizisten mit rechten Gruppierungen hin, handelt es sich bei der Fotoveröffentlichung um ein zulässiges „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (AZ: VI ZR 22/21) Die Karlsruher Richter gaben damit dem Verlag Axel Springer recht. Hintergrund des Rechtsstreits war das „Schild- und Schwertfestival“ („SS-Festival“) im sächsischen Ostritz am 22. Juni 2019. Dort war der Kläger als Bundespolizist im Einsatz. Im April 2018 wurden auf dem gleichnamigen Festival Hitlergrüße gezeigt. Die Initiative „Rechts rockt nicht“ veröffentlichte auf Twitter ein unverpixeltes Foto des Polizisten. Das Foto zeigte ihn erkennbar von der Seite mitsamt zweier privater Abzeichen auf der Uniform. Ein Aufnäher zeigte ein Schwert mit Schild und Flügeln sowie den vom Templer-Orden während der Kreuzzüge auf lateinisch propagierten Spruch „Tue Recht und scheue niemand“.

via migazin: Polizist muss Foto mit Neonazi-Abzeichen auf Uniform hinnehmen