“Hat in unserem Haus nichts zu suchen”: Hospizträger kündigt AfD-Kandidatin – #KickHerOut

Weil Martina Müller für die Alternative für Deutschland (AfD) kandidiert, hat ihr Arbeitgeber ihr fristlos gekündigt. Der diakonische Hospizträger in Friesland beruft sich auf kirchliche Loyalitätspflichten. Müller will für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidieren. Man habe die Mitarbeiterin zunächst abgemahnt und sie aufgefordert, auf ihre Kandidatur zu verzichten, heißt es von ihrem Arbeitgeber Mission:Lebenshaus in Jever. Nachdem dies nicht erfolgt sei, habe man arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen. Die Entscheidung für die Kündigung sei Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung auf Grundlage des Grundgesetzes und der geltenden kirchlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen, so der Verein. Träger sieht Kandidatur als Frage der Haltung Bei Mission:Lebenshaus werde die Kündigung als Frage der Haltung verstanden. Die Einrichtung betreut unter anderem Menschen, die von der AfD immer wieder zum politischen Gegenstand gemacht würden, etwa Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete oder Wohnungslose. Aus Sicht der Geschäftsführung müsse sich eine Organisation fragen, wie glaubwürdig sie ihre Arbeit fortsetzen kann, wenn Personen in verantwortlicher Position für eine Partei kandidieren, die Teile der betreuten Gruppen ablehnen oder soziale Träger angreifen.Grundlage der Entscheidung sei eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese verpflichte Beschäftigte dazu, auch außerhalb ihres Dienstes die Grundwerte der Kirche zu achten. Der Träger sieht diese Loyalitätspflicht durch die Kandidatur für eine Partei verletzt, die als rechtsextrem eingestuft werde. “Unsere christlichen Werte stimmen nicht mit den Themen überein, für die diese Kandidatin antritt. Und deswegen sind wir der festen Überzeugung, dass so eine Mitarbeiterin in unserem Haus, im Umgang mit zu schützenden Personen, nichts zu suchen hat”, sagte Roman Mölling, Sprecher der Mission:Lebenshaus. Sie ist eine Tochter der Bremer Inneren Mission und betreibt sechs Hospize in Norddeutschland.

via ndr: “Hat in unserem Haus nichts zu suchen”: Hospizträger kündigt AfD-Kandidatin

siehe auch: Wegen AfD-Kandidatur: Hospizbetreiber trennt sich von Mitarbeiterin Weil sie für die AfD in Niedersachsen kandidieren möchte, hat sich die Mission:Lebenshaus, eine Tochtergesellschaft des Vereins für Innere Mission in Bremen, in Jever von einer Mitarbeiterin getrennt. Die Mission:Lebenshaus, Trägerin von sechs stationären Hospizen in Norddeutschland, hat sich am Standort in Jever von einer Mitarbeiterin getrennt, die für die AfD bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen kandidieren will. Das Unternehmen begründet die Entscheidung mit der Unvereinbarkeit dieser Kandidatur mit den Grundwerten kirchlich-diakonischer Arbeit. Die Mission:Lebenshaus ist eine Tochtergesellschaft des Vereins für Innere Mission in Bremen. Zentrale Werte wie Menschenwürde, Nächstenliebe und der Schutz vulnerabler Menschen seien nicht verhandelbar, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens.

siehe auch: Statement aus aktuellem Anlass Die mission:lebenshaus gGmbH ist eine 100%-ige Tochter des Verein für Innere Mission in Bremen und unterhält sechs stationäre Hospize in Norddeutschland. Der Verein für Innere Mission in Bremen ist Teil der evangelischen Kirche sowie auch Teil der Diakonie und erfüllt seit 177 Jahren seinen Auftrag auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes. Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns. Diese Werte prägen nicht nur unsere Arbeit mit den Menschen, die wir begleiten und unterstützen. Sie bilden auch die Grundlage für die Zusammenarbeit innerhalb unserer Einrichtungen, für die Auswahl von Kooperationspartnern und für die Anforderungen an unsere Mitarbeitenden. Als kirchlich-diakonische Organisation tragen wir eine besondere Verantwortung dafür, dass unser Auftrag glaubwürdig wahrgenommen werden kann. Die Mitarbeitsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland beschreibt ausdrücklich, dass Mitarbeitende durch ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten die Glaubwürdigkeit kirchlicher und diakonischer Arbeit nicht beeinträchtigen dürfen. Gerade weil Kirche und Diakonie für bestimmte Werte stehen, können wir nicht losgelöst von der Frage handeln, ob öffentlich vertretene Haltungen oder Aktivitäten mit diesem Auftrag vereinbar sind. Grundsätzlich arbeiten wir nicht mit Personen, Organisationen oder Netzwerken zusammen, deren Handeln oder vertretene Positionen im Widerspruch zu den grundlegenden Werten von Kirche und Diakonie stehen oder geeignet sind, das Vertrauen in unsere Arbeit zu beeinträchtigen. Dabei geht es für uns nicht um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei oder Organisation als solche. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob Haltungen, Positionen und öffentliches Handeln mit dem kirchlich-diakonischen Auftrag und den daraus folgenden Loyalitätsanforderungen vereinbar sind.

Charlotte Knobloch über die AfD – »Ich sehe in vielen Bereichen keinen Unterschied zur NSDAP«

Charlotte Knobloch empfiehlt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu prüfen. Die Partei ähnele zunehmend der NSDAP. Im Kampf um die Demokratie hält die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden radikale Mittel für angemessen. Charlotte Knobloch fühlt sich durch die Erfolge der AfD an dunkle Zeiten erinnert. Die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde für München und Oberbayern zieht nun Vergleiche zwischen der AfD und der NSDAP. Dem Magazin »Stern« sagte die 93-Jährige: »Natürlich sahen die Nazis von damals anders aus, hatten Uniformen, waren anders organisiert. Sie hatten von Anfang an klargemacht, was sie vorhatten, wie ihre Politik aussehen würde. Jeder konnte das wissen.« Zugleich sagte sie auf die Frage nach einem Vergleich zwischen AfD und dem Siegeszug der NSDAP in den Dreißigerjahre: »Man kann es nicht gleichsetzen, aber vergleichen sollte man.« Die 93-Jährige äußerte sich wenige Wochen vor wichtigen Landtagswahlen: In Sachsen-Anhalt am 6. September rechnet sich die AfD Chancen auf eine Alleinregierung aus. In Mecklenburg-Vorpommern, wo am 20. September gewählt wird, liegt die AfD in Umfragen ebenfalls vorn. Auch bundesweit ist die Partei in Umfragen derzeit klar stärkste Kraft. »Auch die NSDAP hat einmal klein angefangen und ausprobiert, was alles möglich ist. Exakt das passiert bei der AfD: Ihre Politiker testen aus, was zumutbar ist. Und wir sehen: Sie wachsen mit zunehmender Radikalität«, sagte Knobloch. »Ich sehe in vielen Bereichen keinen Unterschied mehr zur NSDAP, bevor diese an die Macht gekommen ist. Ich habe viele schreckliche Parteien erlebt, NPD, Republikaner, DVU. Sie sind gekommen und wieder verschwunden. Keine war so gefährlich, wie es die AfD ist.«

via soiegel: Charlotte Knobloch über die AfD »Ich sehe in vielen Bereichen keinen Unterschied zur NSDAP«

Stresstest Sachsen-Anhalt – Industrie warnt vor Investorenflucht bei AfD-Wahlsieg

Unternehmen in Sachsen-Anhalt investieren kaum noch und führen schlechte politische Rahmenbedingungen als wesentlichen Grund für die Zurückhaltung an. Besserung im Falle einer von der AfD geführten kommenden Landesregierung erwarten sie nicht – im Gegenteil. In keinem anderen Bundesland außer Rheinland-Pfalz arbeitet ein so großer Anteil der Beschäftigten in energieintensiven Wirtschaftszweigen wie in Sachsen-Anhalt. Dementsprechend hart haben die gestiegenen Energiepreise durch die Kriege in der Ukraine und im Iran die Wirtschaft des Bundeslandes getroffen. Doch sind es nicht die höheren Produktionskosten, die Firmen in dem ostdeutschen Bundesland derzeit hauptsächlich vom Investieren abhalten. Bei einer aktuellen Umfrage der IHK Halle-Dessau landen die „ungünstigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen“ auf Platz eins. „Wenn in einem solchen konjunkturellen Umfeld politische Rahmenbedingungen das Haupthemmnis für Investitionen sind, dann spricht das Bände“, sagt Thomas Brockmeier, Hauptgeschäftsführer der IHK Halle-Dessau. (…) Langhof bedauert, dass die Ansiedlung einer Produktionsstätte von Intel in Magdeburg am Ende gescheitert ist. Dies wäre seiner Einschätzung nach „ein enormer Wachstumsimpuls für die Region gewesen“. Die AfD sieht das anders. „Die CDU-geführte Landesregierung vernachlässigt die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen“, heißt es im Wahlprogramm der Partei. „Statt sich auf die Unterstützung heimischer Unternehmen zu fokussieren, konzentriert sie sich auf die Ansiedlung und Subventionierung ausländischer Großkonzerne.“ Sorge vor Fachkräftemangel „Die Industrie kommt bei der AfD kaum vor und wenn, dann ist sie negativ konnotiert“, sagt Langhof. „Der Fokus der Partei liegt auf dem Handwerk.“ Insgesamt erwartet er, dass die Wirtschaft Sachsen-Anhalts im Falle einer AfD-Landesregierung leidet. „Die Ablehnung von kulturfremder Zuwanderung ist ein No-Go“, führt er als ein Beispiel an. Das sieht auch Nora Schmidt-Kesseler so, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) Nordost. Innerhalb der Industrie ist die Chemiebranche gemessen an der Bruttowertschöpfung die wichtigste Branche in Sachsen-Anhalt. „Das Land kann es sich wirtschaftlich nicht leisten, Menschen abzuschrecken, die hier arbeiten und leben wollen, oder bei internationalen Unternehmen Zweifel daran entstehen zu lassen, ob ihre Beschäftigten hier willkommen sind“, sagt Schmidt-Kesseler. Die Prognosen zur Entwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung in Ostdeutschland seien ohnehin besorgniserregend, die Politik der AfD könnte das Problem weiter verschärfen. „Debatten über sogenannte Remigration schaden bereits heute der Wahrnehmung Sachsen-Anhalts“, sagt sie. Dies könnte auch für Investoren abschreckend sein.

via börsen-zeitung: Stresstest Sachsen-Anhalt Industrie warnt vor Investorenflucht bei AfD-Wahlsieg

Dortmunder Gerüstbauer setzt Plakataktion gegen Rassismus fort

Die Bönninger Gerüstbau GmbH & Co. KG aus Dortmund setzt ihre Plakataktion gegen Rassismus fort. Selbst beschädigte oder entfernte Motive halten das Familienunternehmen nicht davon ab, seine Gerüste weiterhin für gesellschaftliche Botschaften zu nutzen. Die Bönninger Gerüstbau GmbH & Co. KG aus Dortmund setzt weiterhin auf sichtbares Engagement gegen Rassismus. Mit Plakataktionen an Baustellen und gezielten Botschaften zeigt das Unternehmen Haltung – trotz einzelner Angriffe durch Gegner. An zahlreichen Gerüsten in Dortmund und Umgebung macht die Bönninger Gerüstbau derzeit wieder mit Plakaten auf ihr Engagement gegen Rassismus aufmerksam. “Rassismus ist, wenn weiße Zebras mit schwarzen Streifen schwarze Zebras mit weißen Streifen hassen.” Die humorvoll formulierte Botschaft hat einen ernsten Hintergrund. Bereits seit mehreren Jahren nutzt Bönninger Gerüstbau Gerüstflächen, um öffentlich ein Zeichen gegen Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen. Die Plakate machen die Botschaft an zahlreichen Orten in Dortmund und Umgebung sichtbar. Nach Angaben des Unternehmens ist die Resonanz überwiegend positiv: Passanten sprechen Mitarbeitende auf die Aktion an, die Motive werden in sozialen Netzwerken geteilt, und auch Kunden äußern Zustimmung. Mehrere Geschäftspartner veröffentlichten zustimmende Beiträge in den sozialen Medien. Das aktuelle Motiv ergänzt bereits bestehende Botschaften, beispielsweise ein großes “Stop Racism”-Plakat am Dortmunder Hauptbahnhof.

via handwerksblatt: Dortmunder Gerüstbauer setzt Plakataktion gegen Rassismus fort

BayObLG bestätigt Verurteilung – Gefälschtes Fahn­dungs­plakat ist eine unechte Urkunde

Ein erfundenes Fahndungsplakat ist nicht nur eine falsche Anschuldigung: Wer es als vermeintliches Polizeiplakat verbreitet, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt. Das Verbreiten eines gefälschten polizeilichen Fahndungsplakats kann eine Urkundenfälschung darstellen. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden (Beschl. v. 11.08.2026, 206 StRR 195/26). Es bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts (LG) Memmingen. Dieses hatte den angeklagten Mann wegen Amtsanmaßung, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Vor dem BayObLG ging es nun insbesondere um die Frage, ob das gefälschte Fahndungsplakat als Urkunde zählt. Nur dann nämlich kommt eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung (§267 Strafgesetzbuch (StGB)) in Betracht. Der Angeklagte in diesem Fall hatte ein angebliches Fahndungsplakat des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verbreitet. Auf dem Plakat waren zwei Bilder eines anderen Mannes angebracht. In großen roten Buchstaben war der Text “sexueller Übergriff auf einen 8-Jährigen” zu lesen. Dazu die Frage: “Wer kennt diesen Mann?” Darunter war der angebliche Tathergang genauer beschrieben. Es folgte eine Beschreibung der Größe, Statur, sowie Augen- und Haarfarbe des Abgebildeten. Auf dem Plakat waren zudem Aufrufe zur Mitwirkung der Bevölkerung sowie das Wappen der Bayerischen Polizei und des Bezirks Schwaben abgedruckt. Die Anschuldigungen auf dem Plakat waren dabei frei erfunden, wie der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts auch wusste. Warum das Plakat als unechte Urkunde gilt Bei dem “Fahndungsplakat” handle es sich um eine unechte Urkunde, hat das BayObLG jetzt klargestellt. Wie jeder weiß, der einmal fürs Examen gelernt hat: Eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist eine verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und dazu geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr einen Beweis zu erbringen (Beweisfunktion). Diese Definition wandte das Gericht nun auf den Fall an. Das Plakat lasse durch den Abdruck der Wappen den vermeintlichen Aussteller erkennen und habe entsprechend Garantiefunktion. Die darin verkörperte Gedankenerklärung habe zum Inhalt, dass nach der genannten Person wegen des Verdachts einer Straftat gefahndet werde. Damit ist nach Ansicht des BayObLG auch die Perpetuierungsfunktion gegeben.

via lto: BayObLG bestätigt Verurteilung Gefälschtes Fahn­dungs­plakat ist eine unechte Urkunde

#Waldbrand bei #Monschau Feuer an deutscher Grenze – #klimawandel

Der Brand ist nur noch etwa drei Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Rund 5.000 Menschen bereiten sich auf die Evakuierung vor – und auf den Rauch. Wegen der Ausbreitung eines großen Waldbrandes von Belgien in Richtung Deutschland ist die Lage auch für die Menschen in der grenznahen nordrhein-westfälischen Stadt Monschau angespannt. Die Feuerfront im Hohen Venn befinde sich nur noch etwa drei Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, teilte die Stadt in der Nacht auf ihrer Webseite mit und rief weitere Bewohner dazu auf, sich auf eine Evakuierung vorzubereiten. Zudem warnte die Stadt vor einer starken Rauchbelastung. Monschau liegt rund zwei Kilometer von der Grenze entfernt. Bürgern von drei Ortsteilen wurde am frühen Morgen wegen möglicherweise gesundheitsgefährdender Rauchbelastung empfohlen, ihre Häuser und Wohnungen vorübergehend zu verlassen. Die Einwohner und Einwohnerinnen der Ortsteile Plattevenn, Leyloch und Kalterherberg westlich des Messewegs sollten versuchen, bei Verwandten und Freunden unterzukommen, hieß es. (…) Die Stadt Monschau forderte die Einwohner dazu auf, Notgepäck bereitzuhalten und ihre Nachbarn zu informieren. Zudem wird den Angaben nach darum gebeten, die Notrufleitungen von Polizei und Feuerwehr nicht zu blockieren. Am Abend hatte der Gouverneur der belgischen Provinz Lüttich mitgeteilt, der Waldbrand habe mittlerweile eine Fläche von 2.700 Hektar erfasst – was einer Fläche von umgerechnet fast 3.800 Fußballfeldern entspricht. Zum Vergleich: Beim Brand im nur 20 Kilometer von Monschau entfernten Hürtgenwald in der Eifel sind nach Angaben des Kreises Düren etwa 300 Hektar Wald vom Feuer betroffen.

via taz: Waldbrand bei Monschau Feuer an deutscher Grenze