Meta muss wegen zu später Löschung falscher Behauptungen auf Facebook ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zahlen. Das Gericht wertete die Erklärungsversuche des Konzerns sogar straferhöhend. Weil Facebook zu langsam Falschbehauptungen gelöscht hat, hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen den Mutterkonzern Meta verhängt. Laut dem Gericht wurden auf dem Netzwerk falsche Behauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten gepostet und dieser zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnet. Auch sein Name und ein Bild von ihm seien veröffentlicht worden. Den Angaben zufolge war der Mann gegen diese Einträge in einem Eilverfahren vorgegangen. Daraufhin untersagte die Kammer Meta am 23. März 2026 die Veröffentlichung dieser »wahrheitswidrigen Einträge« auf Facebook und drohte ein Ordnungsgeld an, sollte dies nicht beachtet werden. »Diese Anordnung wurde Meta einen Tag später zugestellt«, hieß es. Da die Einträge zunächst nicht gelöscht worden seien, habe der Soldat den Erlass eines Ordnungsgeldes beantragt. Die Posts seien dann am 8. und 10. April von der Plattform entfernt worden. Jedoch wurde das Ordnungsgeld laut dem Gericht verhängt, da Meta für insgesamt 15 und 17 Tage die Unterlassungs- und Löschungsanordnung nicht beachtet hatte.
via spiegel: 100.000 Euro Landgericht Frankfurt verhängt Ordnungsgeld gegen Meta
siehe auch: LG verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Meta Facebook löscht zu langsam. Wer falsche Vorwürfe im Netz zu langsam löscht, zahlt: Das LG Frankfurt verhängt ein Ordnungsgeld gegen den Facebook-Konzern Meta. Mit seiner Argumentation zu internen Abläufen schoss er sich vor dem Gericht ein klassisches Eigentor. Gerichtliche Löschungsanordnungen sind von Tech-Giganten unverzüglich umzusetzen. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main dem Facebook-Mutterkonzern Meta verdeutlicht. Weil das Unternehmen eine entsprechende Anordnung tagelang nicht befolgte, hat das Gericht nun ein Ordnungsgeld verhängt. Die Argumente des Konzerns, wonach interne Prozesse und Sprachbarrieren Gründe für die späte Löschung seien, ließ die Kammer nicht gelten: Ein Großkonzern müsse seinen Betrieb so organisieren, dass Gerichtsentscheidungen sofort umgesetzt werden können (Beschl. v. 28.05.2026, Az. 2-03 O 128/26). Zugrunde liegt der Entscheidung dieser Fall: Auf Facebook kursierten Falschbehauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten. Der Mann wurde dort als Kriegsverbrecher bezeichnet. Zudem veröffentlichten die Verfasser der Beiträge den Klarnamen und ein Foto des Soldaten. Gegen diese Einträge ging der Soldat in einem Eilverfahren vor der Pressekammer des LG Frankfurt am Main vor. Das LG untersagte Meta die Verbreitung dieser wahrheitswidrigen Einträge. Für den Fall der Nichtbeachtung drohte die Kammer ein Ordnungsgeld an. Dieser gerichtliche Beschluss wurde dem Konzern am 24. März 2026 zugestellt.