Die Grüne-Jugend-Chefin Jette Nietzard will sich für ihren „ACAB“-Pulli nicht entschuldigen. Sie hält an ihrer „systemischen“ Polizei-Kritik fest. Sie steht in ihrer eigenen Partei in der Kritik: die Chefin der Grünen Jugend, Jette Nietzard. (…) Nietzard hatte am 23. Mai bei Instagram ein Bild von sich gepostet, auf dem sie einen türkisfarbenen Pullover mit dem Kürzel „ACAB“ trägt; die Buchstabenfolge steht für „all cops are bastards“. Auf ihrer schwarzen Kappe ist eine Raupe mit einem „Eat the Rich“-Schriftzug zu sehen. Insbesondere mit dem Pulli hatte sie den flächendeckenden Unmut auch aus der eigenen Partei und der Grünen-Bundestagsfraktion auf sich gezogen. Doch Nietzard will sich für ihren Post nicht entschuldigen. „Nein, mich zu entschuldigen, fände ich übertrieben“, sagte sie dem Magazin Stern in einem am Samstag (31. Mai) veröffentlichten Interview. Der „Sturm der Entrüstung“, der auf ihren Instagram-Beitrag folgte, habe sie aber „wirklich überrascht. Das war naiv“, räumte die Politikerin ein. Jedoch lehnte sie auch einen Rücktritt gegenüber dem Blatt ab. „Ich bin bis Oktober gewählt und habe bis dahin einen Jugendverband zu führen. Das werde ich auch tun“, erklärte die 26-Jährige weiter und fügte hinzu: „Und ich werde bestimmt noch mal auffallen im nächsten halben Jahr.“ Denn sie „habe noch ein paar andere Pullis im Schrank. Sie dürfen also gespannt sein, über welche Botschaften wir noch diskutieren“, ergänzte Nietzard.
via fr: Grüne-Jugend-Chefin Nietzard nach „ACAB“-Eklat: „Habe noch andere Pullis im Schrank“
FYI: “Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Die Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.” – Bundesverfassungsgericht