Vor zwei Jahren verurteilte das Amtsgericht Halle den Rechtsextremisten Sven Liebich wegen Verleumdung und Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe. Dagegen wehrt Liebich sich in einem Berufungsprozess. Vor dem Landgericht Halle inszeniert er sich als politisch Verfolgter. Staatsanwaltschaft und Nebenklage gaben sich davon unbeeindruckt. Im Berufungsprozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich hat die Staatsanwaltschaft erneut eine Bewährungsstrafe von elf Monaten Haft gefordert. Dazu hatte ihn das Amtsgericht Halle bereits 2020 verurteilt. Die Richter hatten ihn unter anderem in mehreren Fällen der Verleumdung von Politikern und Volksverhetzung schuldig gesprochen. Gegen dieses Urteil wehrt sich Liebich nun vor dem Landgericht Halle. In seinem Plädoyer am Dienstag begründete Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner seine Forderung damit, dass Liebich der Grünen-Politikerin Renate Künast ein Zitat über Pädophilie untergeschoben habe, das diese nachweislich so nicht getätigt hätte. Dies habe zu einem Shitstorm gegen Künast geführt, der ihr politisches und persönliches Wirken erheblich eingeschränkt habe. Mit von Liebich produzierten Aufklebern, die das Amtsgericht als Volksverhetzung eingestuft hatte, würden geflüchtete Menschen pauschal verunglimpft und verächtlich gemacht, sagte Lenzner weiter. Er erinnerte auch daran, dass ähnliche sprachliche Mittel bereits im Nationalsozialisten angewandt wurden. All das sei von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt, so der Oberstaatsanwalt. Liebich inszeniert sich als politisch Verfolgter Genau auf diese Meinungsfreiheit hatte sich zuvor Liebichs Anwalt Michael Matthias berufen. Die Aussagen Liebichs mögen zwar provokant und geschmacklos sein, strafrechtlich relevant seien sie jedoch nicht. (…) Zünbül vertritt Renate Künast und sagte vor Gericht, Künast werde bis heute von den von Liebich verbreiteten Falschbehauptungen beeinträchtigt. Der vom Verfassungsschutz beobachtete Hallenser verpeste das politische Klima bewusst. 1 min AUDIO Berufungsprozess um Sven Liebich: Gericht stellt Teil der Verfahren ein Urteil soll am 24. Oktober verkündet werden Während der Verhandlung wurde außerdem bekannt, dass der nach eigenen Angaben nur geringfügig Beschäftigte und damit nahezu mittellose Liebich gerade erst eine Geldstrafe von 3.000 Euro in bar beglichen hat. Rechtsanwalt Zünbül vermutete, dass Liebich unwahre Angaben über seine Geschäfte und Einnahmen macht.
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