Zehn Monate nach Beginn bewegt sich der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der antisemitischen Gruppierung auf sein Ende zu. Zumindest dem Duisburger Angeklagten könnte eine Haft erspart bleiben. Für mutmaßliche Rechtsextremisten der antisemitischen „Goyim-Partei“ hat die Bundesanwaltschaft bis zu fünfeinhalb Jahre Haft beantragt. (…) Der Generalbundesanwalt hatte den Männern in der Anklage auch Volksverhetzung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen über verschiedene Internetplattformen volksverhetzende Inhalte verbreitet haben. Der Hauptangeklagte soll seit 2014 im Internet ein internationales Netzwerk aufgebaut haben, um weltweit antisemitische Hetze zu verbreiten.

via rp online: Prozess in Düsseldorf : Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafen gegen Rechtsextremisten der „Goyim-Partei“

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