Nach rassistischen Äußerungen durfte Thomas Seitz nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten. Ein Gericht bestätigte nun diese Entscheidung. Der AfD-Politiker habe die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz hat mehrfach rassistische und die Justiz verächtlich machende Äußerungen getätigt. Dabei arbeitete er selbst als Staatsanwalt. Das Land Baden-Württemberg hatte ihn daher 2018 aus dem Beamtenverhältnis entfernt – zu Recht. Das hat der für Richter zuständige Dienstgerichtshof am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Seitz war zuvor in Berufung gegangen. Der Mann habe in seiner Zeit als verbeamteter Staatsanwalt durch Internetveröffentlichungen im Zuge seines Wahlkampfs in besonders schwerwiegender Weise »kontinuierlich beamtenrechtliche Kernpflichten, insbesondere die Pflichten zur Verfassungstreue sowie zu Neutralität und Mäßigung« verletzt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung sei »zerstört«. Nach Gerichtsangaben hatten sich die Beiträge des Juristen vor allem gegen Einwanderer und den Islam gerichtet sowie die deutsche Justiz delegitimiert. Unter anderem habe dieser von »Invasion« und »Gesinnungsjustiz« gesprochen, wobei er die Autorität seines Amts »bewusst verstärkend« in Anspruch genommen habe, hieß es.
via spiegel: Rassistische Äußerungen – Baden-Württemberg entließ AfD-Abgeordneten zu Recht aus dem Staatsdienst