„Überwiegendes Geheimhaltungsinteresse“: Keine Auskunft zu selbsternannten “Pedo-Huntern“ und Rechtsextremismus aus dem Innenministerium

Die Szene wurde für zerschlagen erklärt. Doch zu den Erkenntnissen über ihre rechtsextremen Verbindungen gibt es keine Antworten auf eine parlamentarische Anfrage. Sie geben vor, Kinder schützen zu wollen. Tatsächlich locken die sogenannten „Pedo-Hunter“ Männer mit falschen Onlineprofilen in Fallen, misshandeln sie und filmen die Übergriffe. Die Aufnahmen verbreiten sie im Netz. In mehreren dokumentierten Fällen gerieten homosexuelle Männer ins Visier – unter dem Vorwand, vermeintliche Pädophile zur Rechenschaft zu ziehen. Aus selbsternannter Selbstjustiz wird brutale Gewalt, aus der Demütigung der Opfer ein digitales Spektakel. Wie tödlich diese Dynamik enden kann, zeigte sich im Salzburger Ort Lend. Im Oktober 2024 lockten Täter zwei Männer unter dem Vorwand eines Treffens mit einem angeblich 14-jährigen Mädchen an den Tatort. Dort wurden die beiden von maskierten Angreifern schwer misshandelt. Im Mai 2026 verurteilte ein Gericht mehrere Beteiligte zu langjährigen Haftstrafen. Bei vier der fünf Angeklagten sahen die Geschworenen auch den Tatbestand des versuchten Mordes als erfüllt an. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Ministerium: “Szene zerschlagen” Inzwischen sind wichtige Kanäle der Szene aus dem Netz verschwunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Graz wird gegen rund 150 Beschuldigte ermittelt. Das Innenministerium geht davon aus, dass sie Szene zerschlagen wurde. Seit dem polizeilichen Vorgehen im Frühjahr 2025 seien keine neuen Netzwerke festgestellt worden, erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vergangene Woche in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Anlass für die Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Mario Lindner war ein Mord, der sich im August 2026 in Langenzersdorf bei Wien ereignete. Das 29-jährige Opfer war homosexuell. Der 18-jährige Tatverdächtige soll der sogenannten „Pedo-Hunter“-Szene angehört haben. Lindner wollte von Karner auch wissen, welche Erkenntnisse den Behörden über Verbindungen zwischen der Szene und rechtsextremen Gruppen oder Einzelpersonen vorliegen. Der Innenminister verweigerte die Auskunft. Seine Begründung: ein „überwiegendes Geheimhaltungsinteresse zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“. Verbindungen finde sich im VS-Bericht Eine bemerkenswerte Begründung. Denn Verbindungen zwischen den sogenannten „Pedo-Huntern“ und rechtsextremen Milieus sind keineswegs unbekannt. Der Verfassungsschutz hat entsprechende Zusammenhänge dokumentiert. Im Verfassungsschutzbericht 2025 behandelt die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Übergriffe der Szene auch im Zusammenhang mit neonazistischen Gruppen. Beteiligte werden der „Division Wien“ und der „Tanzbrigade“ zugeordnet. Bei Hausdurchsuchungen stellten Ermittler NS-Devotionalien und Waffen sicher. Auch Recherchen des STANDARD und anderer Medien haben personelle Überschneidungen zwischen der „Pedo-Hunter“-Szene und rechtsextremen Milieus aufgezeigt. Aussagen ehemaliger Szeneangehöriger weisen ebenfalls auf entsprechende ideologische Verbindungen hin. “Gewaltbejahendes Männlichkeitsbild” Der Rechtsextremismusforscher Andreas Peham vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) warnt davor, die Szene isoliert zu betrachten. Wer ihre Dynamik verstehen wolle, müsse auch ihre gesellschaftlichen und ideologischen Voraussetzungen untersuchen. Dazu zähle ein gewaltbejahendes Männlichkeitsbild, in dem körperliche Dominanz, Härte und Konfrontationsbereitschaft als Ausdruck von Stärke gelten. Homophobie und Transfeindlichkeit seien mit solchen Vorstellungen eng verbunden.

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Sammelte russlandnaher AfD-Politiker Informationen für Assad-Regime?

Markus Frohnmaier traf sich 2018 mit dem syrischen UN-Botschafter und stellte Informationen in Aussicht. Auch sein Umgang mit sicherheitskritischen Mails wirft Fragen auf. Mitte Juli 2018 nutzte der AfD-Politiker Markus Frohnmaier eine Reise zum UN-Nachhaltigkeitsforum für ein brisantes Arbeitstreffen. In einer Zeit als das Assad-Regime aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverbrechen international weitestgehend geächtet und isoliert war, traf der russlandfreundliche Politiker den syrischen UN-Botschafter Baschar al-Dschaafari. Zwar sind die Inhalte des Gesprächs nicht dokumentiert. Ein Brief aus den AfD-Leaks, über den ZDF frontal berichtet, zeigt nun aber, dass das “interessante Gespräch” für Frohnmaier nicht nur “eine große Freude” war, sondern auch eine mutmaßliche Abmachung beinhaltete: “Meine Mitarbeiter sammeln gerade alle Informationen über das ‘Cash for Work’-Programm und ich werde sie Ihnen schnellstmöglich zusenden, wie wir es besprochen haben”, heißt es dort. Anwälte bestätigen Treffen Der Brief ist mit dem 20. Juli 2018 datiert, bereits tags davor hatten Mitarbeiter Frohnmaiers schon den Wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages gebeten, ein Dossier zum deutschen “Cash for Work”-Programm – das Binnenvertriebene, Rückkehrer und lokale Gemeinschaften in Syrien finanziell unterstützt – zu erstellen. Sie ließen das Schriftstück auch ins Arabische übersetzen. Monate später wollte Frohnmaier in einer Anfrage an die Bundesregierung etwa noch wissen, ob auch syrische Oppositionelle vom Programm profitieren – Informationen, die auch für das Regime Assad interessant gewesen sein könnten.

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Die rechte Szene baut ihr Netzwerk aus – und trifft sich in Halle zur Buchmesse Halle

Extrem rechte Verlage, AfD-Politiker, ein russischer Propagandist: Die zweite Büchermesse zeigt, dass die Szene selbstbewusster auftritt. Dieses Jahr soll alles noch größer werden, noch mehr Aussteller, noch mehr Fläche. Die zweite Auflage der Büchermesse „Seitenwechsel“ will sich ausbreiten, das bewirbt Susanne Dagen seit Wochen. Die Dresdner Buchhändlerin ist die Veranstalterin des Events, das am 7. und 8. November in Halle stattfinden soll. Die Stadt in Sachsen-Anhalt dürfte damit erneut eines der größten Vernetzungstreffen der rechten Szene erwarten. Einige Wochen, nachdem die AfD stärkste Partei bei den Landtagswahlen wurde. Kurz bevor ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Dezember bei der Ministerpräsidenten-Wahl antreten will. Gegenstimmen und Protest dazu? Bisher spärlicher als im vergangenen Jahr. „Rund 100 Veranstaltungen, 150 Aussteller und voraussichtlich 10.000 Besucher“, das sind die Größenordnungen, mit denen Susanne Dagen dieses Jahr plant, so erzählte sie es kürzlich der rechtsnationalen Zeitung „Junge Freiheit“. Die gehört ebenfalls zu den Ausstellern, nicht zu den radikalsten. Angekündigt sind Verlage und Politiker aus dem gesamten konservativen, rechten und rechtsextremistischen Spektrum, Publizisten aus der esoterischen Szene und Querfront-Aktivisten. Das Ganze wird erneut Gäste aus dem ganzen Land anziehen.

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Niederlage vor dem OVG: Niedersächsische AfD bleibt vorerst Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Beschwerde der AfD abgelehnt. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Partei zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Eine Beschwerde des niedersächsischen Landesverbands der AfD gegen die Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den Verfassungsschutz ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen zurückgewiesen worden. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni, wie das OVG am Donnerstag in Lüneburg mitteilte. Der zuständige Senat teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, „dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten“.

via tagesspiegel: Niederlage vor dem OVG: Niedersächsische AfD bleibt vorerst Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes

siehe auch: OVG bestätigt Hochstufung AfD Nie­der­sach­sen bleibt Be­ob­ach­tungs­ob­jekt von er­heb­li­cher Be­deu­tung. Völkisches Volksverständnis, Diffamierung demokratischer Institutionen, Verbindungen ins rechtsextreme Milieu: Das OVG Lüneburg sieht genug Belege, um die Hochstufung des Verfassungsschutzes zu halten. Der 11. Senat des Niedersächsischen OVG hat am Donnerstag die Beschwerde des AfD-Landesverbands Niedersachsen zurückgewiesen (Beschluss vom 29. Oktober 2026 – 11 ME 205/26). Dessen Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz bleibt damit vorläufig bestehen. Die Lüneburger Richter bestätigten damit eine Entscheidung des VG Hannover vom 1. Juni 2026. Seit Mai 2022 führte der Verfassungsschutz den Landesverband als Verdachtsobjekt. Im Februar 2026 ging die Behörde einen Schritt weiter und stufte ihn zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hoch. Dagegen wehrte sich der Landesverband zunächst beim VG Hannover, blieb dort aber erfolglos. Völ­ki­sches Volks­ver­ständ­nis und sys­te­ma­ti­scher Ras­sis­mus Auch das OVG sieht in dem Einstufungsgutachten des niedersächsischen Innenministeriums ausreichend Belege. Der Landesverband verfolge ein völkisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das den egalitären Staatsbürgerschaftsbegriff des Grundgesetzes missachte. Deutsche mit Migrationshintergrund würden systematisch herabgewürdigt und ausgegrenzt, insbesondere Muslime seien Ziel einer massiven islamfeindlichen Agitation. Dieses Vorgehen sei Ausdruck einer Missachtung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde. Die demokratiefeindliche Haltung des Landesverbands bewertete das Gericht ebenfalls als erwiesen. Staatliche Institutionen und andere Parteien würden pauschal diffamiert, das demokratische System als gescheitert dargestellt. Ziel sei es, so die Verwaltungsrichter, das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik grundlegend zu erschüttern und den Parlamentarismus in Frage zu stellen. Zugleich mache der Landesverband den Rechtsstaat verächtlich, indem er die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsbindung der Exekutive in Zweifel ziehe

AfD speicherte Daten von hunderten Journalisten öffentlich

Die AfD hatte Fotos von Presseausweisen öffentlich zugänglich direkt auf ihrer Homepage gespeichert, das geht aus dem AfD-Leak hervor. Erst auf CORRECTIV-Nachfrage wurden die sensiblen Daten gelöscht. Journalisten-Verbände sehen darin erhebliche Datenschutz-Verstöße und Gefahren für Medienschaffende. Die AfD hat über Jahre hinweg private Daten von mindestens 1.000 Journalistinnen und Journalisten öffentlich einsehbar in ihrem System gespeichert gehabt. In dem vergangene Woche öffentlich gewordenen AfD-Leak befinden sich Listen mit Presse-Akkreditierungen, die von der Partei erstellt wurden, wie eine Recherche von CORRECTIV ergeben hat. Diese Unterlagen enthalten sensible Daten wie private Wohnadressen von Medienschaffenden, die auf Fotos von Presseausweisen vermerkt sind.  Diese Daten finden sich nicht nur im AfD-Leak. Die Partei hatte diese Presseausweis-Fotos öffentlich zugänglich auf ihrer Homepage „afd.de“ abgespeichert, wie Tests von CORRECTIV ergeben haben. Erst nach einer Nachfrage von CORRECTIV wurden die persönlichen Daten offline genommen. Vertreter von Journalistenverbänden sehen darin einen Verstoß gegen den Datenschutz.  Fotos von Presseausweisen: Sensible Daten von Journalisten waren öffentlich zugänglich Die internen Daten geben Aufschluss über den Umgang mit Medienvertretern. „Anbei die konsolidierte Presseliste. Rot = Raus“, schrieb ein AfD-Mitarbeiter Ende November 2017 in einer E-Mail. Die Nachricht geht an den damaligen Partei-Pressesprecher Christian Lüth und Hans-Holger Malcomeß, Leiter der AfD-Bundeszentrale. Die Mail wurde im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags verschickt, der im Dezember 2017 in Hannover stattfand. Wenn Journalisten über Parteitage berichten wollen, müssen sie sich akkreditieren. Neben Namen, Mail-Adressen und Medium, erhebt die AfD auch die Presseausweis-Nummer sowie eine Kopie des Presseausweises. Medienschaffende müssen darauf vertrauen, dass die AfD sensibel mit den Daten umgeht, denn üblich ist, dass auch die private Wohnanschrift auf den Presseausweisen steht. In der Mail des AfD-Manns an Lüth und Malcomeß im Jahr 2017 ist eine Liste angehängt, die rund 240 Journalistinnen und Journalisten umfasst. Neben den üblichen Daten wie Namen, Mail-Adressen und dem Medium vermerkt die Tabelle auch die Presseausweis-Nummer und einen Link, der zu einem Foto des Presseausweises führt. Die Links waren alle auf die Domain der Partei-Homepage „afd.de“ zurückzuführen. Dort waren die Fotos der Presseausweise wohl über Jahre öffentlich frei einsehbar. Also: Wer den genauen Link auf der AfD-Homepage hatte, hatte auch die Wohnanschrift des Journalisten oder der Journalistin. CORRECTIV hat das AfD-Leak nach Fällen wie in dieser Mail vom November 2017 durchsucht. Neben den Listen der Pressevertreter enthält das Leak auch eine komplette Datenbankkopie der AfD.de-Webseite. In der Datenbank befinden sich die Akkreditierungsanfragen zu fast allen AfD-Bundesparteitagen zwischen 2017 und 2025. Insgesamt hat CORRECTIV rund 1500 Akkreditierungen ermittelt.

via correctiv: AfD speicherte Daten von hunderten Journalisten öffentlich

siehe auch: Correctiv: AfD speicherte Fotos von Presseausweisen öffentlich auf ihrer Homepage Wer den genauen Link kannte, sah die Wohnanschrift: Nach Recherchen von Correctiv waren Fotos von Presseausweisen auf der Homepage der AfD wohl über Jahre frei abrufbar. Die Partei hat laut Correctiv Daten von mindestens 1.000 Journalistinnen und Journalisten gespeichert und beantwortet dazu keine Fragen. Im AfD-Leak, der vergangene Woche öffentlich wurde, finden sich Listen mit Presse-Akkreditierungen, die die Partei selbst erstellt hat. Das ergibt eine Recherche von Correctiv. Darin stehen sensible Daten von Medienschaffenden, darunter Fotos von Presseausweisen, auf denen üblicherweise auch die private Wohnanschrift steht. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte schon zuvor vor dem Ausforschen privater Adressen gewarnt (kress.de berichtete). Nach Angaben von Correctiv waren die Fotos nicht nur im Leak, sondern auch auf der Homepage afd.de gespeichert (…) Die Berliner Datenschutzbehörde hat den Vorgang nach einem Hinweis von Correctiv in ihr laufendes Prüfverfahren zum AfD-Leak aufgenommen. Zu Details äußerte sie sich mit Verweis auf das Verfahren nicht. Der Datenschutzjurist Peter Hense von der Kanzlei Spirit Legal bewertet den Umgang der AfD mit den Daten als rechtswidrig. Betroffenen empfiehlt er, bei der Berliner Behörde Beschwerde einzulegen. Der DJV sieht die langfristige Speicherung sensibler Daten ohne erkennbare Notwendigkeit nach eigenen Angaben gegenüber Correctiv „äußerst kritisch”. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) spricht von einem „eindeutigen Verstoß” gegen den Datenschutz.

FCK AfD

Nach Interview mit AfD-Politiker Höcke: Umstrittener Podcaster Berndt klagt gegen Landesmedienanstalt

Der Streit zwischen der Aufsichtsbehörde und Berndt wegen journalistischer Sorgfaltspflichten geht weiter. Dessen Anwalt reichte nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Der Podcaster Ben Berndt will im Streit um ein Interview mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke gegen die Landesanstalt für Medien NRW vor Gericht ziehen. Seine Produktionsfirma habe beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen einen Bescheid der Medienanstalt eingereicht, teilte das Unternehmen mit. Im Kern gehe es um die Frage, ob eine Medienaufsichtsbehörde verlangen darf, dass Aussagen von Interviewgästen nachträglich eingeordnet werden. Hintergrund ist ein mehr als vierstündiges Gespräch, das im April auf Berndts Kanal „ungeskriptet by Ben“ veröffentlicht wurde. Höcke hatte darin behauptet, die SA habe keine Losung beziehungsweise kein Motto gehabt. Die Medienanstalt hält diese Aussage für falsch und hatte Berndt deshalb im Juni aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung hätte die Äußerung eingeordnet werden müssen. Bei der SA handelte es sich zu Zeiten Nazi-Deutschlands um die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Nach Höcke-Gespräch Streit um redaktionelle Freiheit Die Landesanstalt für Medien NRW bestätigte den Eingang der Klage. Sie halte an ihrer Rechtsauffassung fest, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im Kern gehe es darum, ob in dem konkreten Fall gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen worden sei. Die Einstufung des Podcasts als journalistisch-redaktionelles Angebot sei dagegen nicht Gegenstand der Klage. Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid vom 23. September, in dem die Medienanstalt nach Angaben des Unternehmens einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht festgestellt hat. Angegriffen wird auch die Aufforderung, das gesamte bisherige und künftige Angebot auf die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Berndt sieht darin einen Eingriff in die redaktionelle Freiheit und mit einer Klage gedroht. „Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich“, erklärte er in der Mitteilung. Sein Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel argumentiert darin, dass der Medienstaatsvertrag keine Verpflichtung vorsehe, Äußerungen von Interviewgästen nachträglich zu kommentieren oder zu berichtigen

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FBI probes 16-year-old Bend shooter’s online radicalization, apparent Nazi obsession

The 16-year-old who shot and killed three students and a teacher at Silver Rail Elementary School in Bend last Thursday may have been radicalized online by extremist groups and developed an “obsession with Nazism,” law-enforcement sources familiar with the investigation said. The FBI and state and local police are investigating the teen’s possible interactions with violent extremism groups, including the predatory faction known as 764, on the online platform Discord, two law enforcement sources told The Oregonian/OregonLive. The mother of Griffin J. John II purchased the weapon he used in the attack – a Mossberg Maverick 88 12-gauge pump-action shotgun – as a birthday gift for her son, one source confirmed. Federal agents and police obtained a search warrant for Shauntai M. Nickerson’s apartment and seized her son’s electronics from the home, located about half a mile from the school. Investigators have been scouring the boy’s online activity to try to understand his motive. No criminal charges have been filed against Nickerson, who has been described by investigators as cooperative. The FBI in Portland earlier this year issued a public alert about 764, warning about the “sharp increase” in activity by what it described as a “nihilistic violent extremist” group that targets and exploits children and other vulnerable people. Federal officials said 764 members use threats, blackmail and manipulation to pressure young people into producing, sharing or live-streaming acts of self-harm, cruelty, sexually explicit acts and suicide. In May 2025, Columbia County sheriff’s deputies arrested a teenager after FBI investigators said he had posted plans on 764’s online network to kill people and then himself at the Three Rivers Crossing mall in Kelso, Wash., in an alleged bombing and mass shooting. This past April, the 14-year-old Clatskanie boy was sentenced to probation for first-degree disorderly conduct after the teen admitted making a “false threat.” In that case, evidence revealed an undercover FBI agent had chatted with the boy on the extremist online network 764.

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