Der Streit zwischen der Aufsichtsbehörde und Berndt wegen journalistischer Sorgfaltspflichten geht weiter. Dessen Anwalt reichte nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Der Podcaster Ben Berndt will im Streit um ein Interview mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke gegen die Landesanstalt für Medien NRW vor Gericht ziehen. Seine Produktionsfirma habe beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen einen Bescheid der Medienanstalt eingereicht, teilte das Unternehmen mit. Im Kern gehe es um die Frage, ob eine Medienaufsichtsbehörde verlangen darf, dass Aussagen von Interviewgästen nachträglich eingeordnet werden. Hintergrund ist ein mehr als vierstündiges Gespräch, das im April auf Berndts Kanal „ungeskriptet by Ben“ veröffentlicht wurde. Höcke hatte darin behauptet, die SA habe keine Losung beziehungsweise kein Motto gehabt. Die Medienanstalt hält diese Aussage für falsch und hatte Berndt deshalb im Juni aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung hätte die Äußerung eingeordnet werden müssen. Bei der SA handelte es sich zu Zeiten Nazi-Deutschlands um die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Nach Höcke-Gespräch Streit um redaktionelle Freiheit Die Landesanstalt für Medien NRW bestätigte den Eingang der Klage. Sie halte an ihrer Rechtsauffassung fest, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im Kern gehe es darum, ob in dem konkreten Fall gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen worden sei. Die Einstufung des Podcasts als journalistisch-redaktionelles Angebot sei dagegen nicht Gegenstand der Klage. Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid vom 23. September, in dem die Medienanstalt nach Angaben des Unternehmens einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht festgestellt hat. Angegriffen wird auch die Aufforderung, das gesamte bisherige und künftige Angebot auf die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Berndt sieht darin einen Eingriff in die redaktionelle Freiheit und mit einer Klage gedroht. „Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich“, erklärte er in der Mitteilung. Sein Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel argumentiert darin, dass der Medienstaatsvertrag keine Verpflichtung vorsehe, Äußerungen von Interviewgästen nachträglich zu kommentieren oder zu berichtigen
via tagesspiegel: Nach Interview mit AfD-Politiker Höcke: Umstrittener Podcaster Berndt klagt gegen Landesmedienanstalt
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