Das Urteil gegen einen 27-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Im Verfahren ging es um mindestens 71 Fälle von NS-Propaganda. Das Schwurgericht am Landesgericht Linz verhängte am Freitag am späten Nachmittag sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe gegen einen 27-jährigen Schichtarbeiter aus St. Martin im Mühlkreis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte akzeptierte die Entscheidung, die Staatsanwaltschaft Linz bat hingegen um Bedenkzeit. Ein sofortiger Haftantritt bleibt dem Mann erspart, sofern die gesetzlichen Bedingungen für einen bedingten Strafnachlass erfüllt sind. Im Strafregister wird eine strafrechtliche Verurteilung grundsätzlich vermerkt, während eine Diversion diesen Eintrag nicht nach sich zieht. Dem Verfahren lagen mindestens 71 Fälle zugrunde. Der Vorwurf betrifft den Zeitraum zwischen April und Ende November 2024: Der 27-Jährige soll NS-Propaganda in Form von Videos, Postings und Bildern einem breiteren Kreis von Personen übermittelt haben. Zu den Vorwürfen gehörte, dass er den systematischen Mord an jüdischen Menschen bejaht und Adolf Hitler glorifiziert haben soll. Die rechtliche Grundlage für den Verdacht auf nationalsozialistische Wiederbetätigung bildete Paragraf 3g des Verbotsgesetzes

via nachrichten.jetzt: Mann in Linz wegen NS-Propaganda zu sieben Monaten bedingt verurteilt


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