Wegen seiner Stelle als AfD-Fraktionschef einer Brandenburger Gemeindevertretung hat ein Berliner Polizist eine Jobzusage verloren. Ein Gericht wies seine Klage zurück. Ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war, hat keinen Rechtsanspruch darauf, als Beamter im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Der Mann war demnach von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage. Am 25. März dieses Jahres hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse »Zweifel an der charakterlichen Eignung« aufkommen. Zweifel an Verfassungstreue Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Verweis auf die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Polizisten zurück
via zeit: Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei
siehe auch: Verwaltungsgericht Berlin AfD-Fraktionsvorsitzender darf nicht in gehobenen Dienst Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war. (VG 7 L 479/26) Der Antragsteller war seit 2011 Polizeivollzugsbeamter in Berlin und hatte sich für eine Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben. Dieses sollte am 1. April 2026 beginnen.
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