Erst „deutsch-national saufen“, dann zugestochen. Ein rechtsextremer Burschenschafter muss nach einem Messerangriff auf einen liberaleren Studenten mehrere Jahre in Haft. Matthias Weidemann machte nicht viele Worte. Gerade einmal 15 Minuten nahm sich der Vorsitzende Richter am Mainzer Landgericht Zeit, um das Urteil seiner Schwurgerichtskammer zu begründen: Für viereinhalb Jahre soll Florian K., ein extrem rechter Ex-Burschenschafter und Ex-Soldat aus dem hessischen Langen, ins Gefängnis, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der 26-Jährige hatte das Mitglied einer liberaleren Studentenverbindung in Bingen am Rhein mit seinem Klappmesser angegriffen und verletzt. „Mehr gibt es dazu nicht zu sagen“, beendete Weidemann seine knappen Ausführungen. Doch das konnte man auch anders sehen. Zahlreiche Belege für die neonazistische und menschenverachtende Haltung des Angeklagten waren an den vier Verhandlungstagen zur Sprache gekommen. Der Richter verlor darüber kein Wort. Und er wollte auch bei der blutigen Tat vom Februar 2023, die damals nur durch Recherchen der Frankfurter Rundschau öffentlich bekannt geworden war, keinen politischen Hintergrund erkennen. Staatsanwalt: Täter war „angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“ Das hatte Staatsanwalt Thomas Kröger, der sechs Jahre Haft forderte, in seinem Plädoyer ganz anders bewertet: Florian K, sagte er, habe „enthemmt durch Alkohol und angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“ zugestochen. Zusammen mit einem anderen Korporierten war der Angeklagte in jener Nacht durch Bingen gezogen, um „deutsch-national zu saufen“, wie er erklärt haben soll. Am Ende landeten Florian K., der als freiwillig Wehrdienstleistender seine Bundeswehr-Uniform trug, und sein Begleiter beim „Technischen Ruderverein Rhenania“ – einer Farben tragenden, aber gemischtgeschlechtlichen Verbindung. Der Angeklagte dagegen war damals noch Mitglied der Marburger „Burschenschaft Rheinfranken“, einem extrem rechten Männerbund, der dem offen völkischen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ angehört und mittlerweile auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst ein paar Monate nach der Tat trat er aus, um seinem Ausschluss zuvorzukommen. Beim Saufen erfuhr Florian K. dann, dass sich sein Gastgeber von der „Rhenania“ im AStA der TH Bingen engagiert. Er ging aufs Klo, kam zurück und stach dem 23-Jährigen unvermittelt in die Brust – mit den Worten: „Der hat uns verraten.“ Die zumeist eher linken Studierendenvertretungen sind rechten Burschenschaftern verhasst. Richter Weidemann befand indes: „Aus konservativer Sicht mag ein AStA mit politisch anders orientierten Leuten besetzt sein.“ Das habe aber für die Tat keine Rolle gespielt. Was Florian K. stattdessen derart in Rage versetzt hat, dass er töten wollte, erklärte der Strafkammervorsitzende nicht. Im Prozess waren politische Meinungsverschiedenheiten über Homosexualität, Gendersprache oder Transpersonen erwähnt worden. Außerdem hatte der Angeklagte Unmut bei seinem späteren Opfer ausgelöst, weil er das NS-Propagandalied „Bomben auf Engelland“ abspielte. Auch darüber sagte Weidemann in der Urteilsbegründung nichts.

via fr: Rechtsextremer Burschenschafter sticht auf AStA-Mitglied ein: Gericht sieht aber kein politisches Motiv


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