In Wien stand ein 58-Jäh­ri­ger wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, bild­li­chen sexu­al­be­zo­ge­nen Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­als und Tier­quä­le­rei vor Gericht. Ver­han­delt wur­de auch über Dro­gen, psy­chi­sche Stö­run­gen, Reso­zia­li­sie­rung. Es sind Abgrün­de, die sich auf­ge­tan haben – schlicht­weg ein mons­trö­ser Fall. Was am 26. März am Lan­des­ge­richt Wien gegen Johan­nes R. ver­han­delt wur­de, lässt sich kaum in Wor­te fas­sen. Die Fak­ten, die dem Ange­klag­ten vor­ge­wor­fen wur­den – allei­ne nach dem Ver­bots­ge­setz rund 300 –, sind in vie­ler­lei Hin­sicht mons­trös, wider­wär­tig oder, wie es die Staats­an­wäl­tin ein­fa­cher for­mu­lier­te, „sehr graus­lich“. Es geht um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, um bild­li­ches sexu­al­be­zo­ge­nes Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al und um Tier­quä­le­rei, jeweils in Dut­zen­den Vari­an­ten. Es geht um Coro­na, Kün­di­gung, Koka­in, Tren­nung und mul­ti­ple psy­chi­sche Stö­run­gen. Schließ­lich steht auch die Bericht­erstat­tung dar­über zur Debatte. Die Anklage Ein Blick in die Ankla­ge­schrift zeigt, was hier mit „mons­trös“ gemeint ist. Allein die Auf­lis­tung der Delik­te unter Punkt 1 – NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Abs. 1 Ver­bots­ge­setz – umfasst zwölf Sei­ten. Das Foto, das zwei SS-Män­ner zeigt, von denen einer ein wei­nen­des Klein­kind hält, dem der ande­re eine Pis­to­le an den Kopf setzt, gehört dabei noch nicht ein­mal zu den wider­wär­tigs­ten. Vie­le der Vide­os, Bil­der und Text­nach­rich­ten, die der Ange­klag­te wei­ter­ge­lei­tet hat­te, zei­gen oder beschrei­ben Tötun­gen, Ver­ge­wal­ti­gun­gen und Fol­te­run­gen von Erwach­se­nen und Kin­dern durch Nazis in sexua­li­sier­tem Kon­text. Eini­ge zei­gen auch grau­en­haf­te Tier­quä­le­rei­en durch den als Nazi kos­tü­mier­ten Ange­klag­ten. Auf­fäl­lig ist zudem die ent­mensch­li­chen­de Spra­che: „Juden­sau“, „Unter­men­schen“ und „Roh­le­der­ge­win­nungs­vieh“. Dazu kommt eine gro­ße Zahl von Fotos – „Tau­sen­de“, wie die Staats­an­wäl­tin fest­hielt – mit por­no­gra­fi­schen Dar­stel­lun­gen Min­der­jäh­ri­ger bezie­hungs­wei­se mit bild­li­che sexu­al­be­zo­ge­nem Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al (§ 207a Abs. 3 StGB). Auf­fal­lend vie­le Klein­kin­der und Säug­lin­ge sei­en auf den Fotos zu sehen, beton­te die Staats­an­wäl­tin in ihrer Erläu­te­rung der Anklageschrift. Der Absturz Was ist das für ein Mensch, der so etwas macht? Johan­nes R. war über vie­le Jah­re in einem Wie­ner Nobel­ho­tel beschäf­tigt, nach außen hin offen­bar ohne Auf­fäl­lig­kei­ten. Dann kamen Coro­na und die Kün­di­gung. Der Ver­tei­di­ger stell­te die Delik­te in sei­ner Replik als Fol­ge die­ser ein­schnei­den­den Ereig­nis­se dar. Sein Man­dant sei kein Nazi, er habe sich kei­ner ein­schlä­gi­gen Grup­pie­rung ange­schlos­sen und habe im Hotel mit Aus­län­dern zusam­men­ge­ar­bei­tet, lau­te­te die in Ver­bots­ge­setz­pro­zes­sen oft­mals vor­ge­brach­te Verteidigungslinie. Auf die Kün­di­gung folg­te die Tren­nung vom lang­jäh­ri­gen Part­ner. Danach kam es zu einer kur­zen Lie­bes­be­zie­hung mit einem Mann, der als Nazi beschrie­ben wur­de, zur Ent­hem­mung durch Koka­in und eine sexu­ell sti­mu­lie­ren­de Sub­stanz – und zu den zahl­lo­sen „graus­li­chen“ Taten, die Ende 2024 durch Ver­haf­tung, kur­ze U‑Haft, den Beginn einer The­ra­pie, die Wie­der­auf­nah­me der lang­jäh­ri­gen Part­ner­schaft und ein neu­es Arbeits­ver­hält­nis gestoppt wurden (…) Nach nur 90 Minu­ten Ver­hand­lungs­zeit gin­gen die Geschwo­re­nen in die eben­falls rela­tiv kur­ze Bera­tung. Alle Fra­gen wur­den ein­stim­mig mit „Ja” beant­wor­tet. Ver­hängt wur­den 24 Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Auch von der Ein­wei­sung in eine foren­sisch-the­ra­peu­ti­sche Anstalt wur­de bedingt auf fünf Jah­re Pro­be­zeit abge­se­hen; zugleich wur­de die Wei­sung erteilt, die Sexual‑, Psycho- und Dro­gen­the­ra­pie unter Kon­trol­le fort­zu­set­zen. Ver­tei­di­gung und Ange­klag­ter waren ein­ver­stan­den, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher war das Urteil zu Ver­hand­lungs­en­de nicht rechtskräftig. Offene Fragen Eini­ge Fra­gen blei­ben offen. So nach­voll­zieh­bar die Dar­stel­lung erschei­nen mag, dass Johan­nes R. durch Kün­di­gung, Koka­in und Tren­nung völ­lig abge­stürzt ist: Der Ange­klag­te selbst ver­wies dar­auf, dass er schon in sei­ner Kind­heit Tie­re gequält habe und die­se Taten ab 2015 offen­bar sys­te­ma­tisch gesetzt wor­den sei­en

via stopptdierechten: Ein monströser Fall: Kündigung, Kokain und Neonazi mit Gewaltdelikten


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