In Wien stand ein 58-Jähriger wegen NS-Wiederbetätigung, bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und Tierquälerei vor Gericht. Verhandelt wurde auch über Drogen, psychische Störungen, Resozialisierung. Es sind Abgründe, die sich aufgetan haben – schlichtweg ein monströser Fall. Was am 26. März am Landesgericht Wien gegen Johannes R. verhandelt wurde, lässt sich kaum in Worte fassen. Die Fakten, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden – alleine nach dem Verbotsgesetz rund 300 –, sind in vielerlei Hinsicht monströs, widerwärtig oder, wie es die Staatsanwältin einfacher formulierte, „sehr grauslich“. Es geht um NS-Wiederbetätigung, um bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und um Tierquälerei, jeweils in Dutzenden Varianten. Es geht um Corona, Kündigung, Kokain, Trennung und multiple psychische Störungen. Schließlich steht auch die Berichterstattung darüber zur Debatte. Die Anklage Ein Blick in die Anklageschrift zeigt, was hier mit „monströs“ gemeint ist. Allein die Auflistung der Delikte unter Punkt 1 – NS-Wiederbetätigung nach § 3g Abs. 1 Verbotsgesetz – umfasst zwölf Seiten. Das Foto, das zwei SS-Männer zeigt, von denen einer ein weinendes Kleinkind hält, dem der andere eine Pistole an den Kopf setzt, gehört dabei noch nicht einmal zu den widerwärtigsten. Viele der Videos, Bilder und Textnachrichten, die der Angeklagte weitergeleitet hatte, zeigen oder beschreiben Tötungen, Vergewaltigungen und Folterungen von Erwachsenen und Kindern durch Nazis in sexualisiertem Kontext. Einige zeigen auch grauenhafte Tierquälereien durch den als Nazi kostümierten Angeklagten. Auffällig ist zudem die entmenschlichende Sprache: „Judensau“, „Untermenschen“ und „Rohledergewinnungsvieh“. Dazu kommt eine große Zahl von Fotos – „Tausende“, wie die Staatsanwältin festhielt – mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger beziehungsweise mit bildliche sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a Abs. 3 StGB). Auffallend viele Kleinkinder und Säuglinge seien auf den Fotos zu sehen, betonte die Staatsanwältin in ihrer Erläuterung der Anklageschrift. Der Absturz Was ist das für ein Mensch, der so etwas macht? Johannes R. war über viele Jahre in einem Wiener Nobelhotel beschäftigt, nach außen hin offenbar ohne Auffälligkeiten. Dann kamen Corona und die Kündigung. Der Verteidiger stellte die Delikte in seiner Replik als Folge dieser einschneidenden Ereignisse dar. Sein Mandant sei kein Nazi, er habe sich keiner einschlägigen Gruppierung angeschlossen und habe im Hotel mit Ausländern zusammengearbeitet, lautete die in Verbotsgesetzprozessen oftmals vorgebrachte Verteidigungslinie. Auf die Kündigung folgte die Trennung vom langjährigen Partner. Danach kam es zu einer kurzen Liebesbeziehung mit einem Mann, der als Nazi beschrieben wurde, zur Enthemmung durch Kokain und eine sexuell stimulierende Substanz – und zu den zahllosen „grauslichen“ Taten, die Ende 2024 durch Verhaftung, kurze U‑Haft, den Beginn einer Therapie, die Wiederaufnahme der langjährigen Partnerschaft und ein neues Arbeitsverhältnis gestoppt wurden (…) Nach nur 90 Minuten Verhandlungszeit gingen die Geschworenen in die ebenfalls relativ kurze Beratung. Alle Fragen wurden einstimmig mit „Ja” beantwortet. Verhängt wurden 24 Monate bedingt auf drei Jahre. Auch von der Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt wurde bedingt auf fünf Jahre Probezeit abgesehen; zugleich wurde die Weisung erteilt, die Sexual‑, Psycho- und Drogentherapie unter Kontrolle fortzusetzen. Verteidigung und Angeklagter waren einverstanden, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher war das Urteil zu Verhandlungsende nicht rechtskräftig. Offene Fragen Einige Fragen bleiben offen. So nachvollziehbar die Darstellung erscheinen mag, dass Johannes R. durch Kündigung, Kokain und Trennung völlig abgestürzt ist: Der Angeklagte selbst verwies darauf, dass er schon in seiner Kindheit Tiere gequält habe und diese Taten ab 2015 offenbar systematisch gesetzt worden seien
via stopptdierechten: Ein monströser Fall: Kündigung, Kokain und Neonazi mit Gewaltdelikten
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