Liebich hält die Behörden weiter auf Trab: Bevor die sächsische Justiz die Zuständigkeit für den Strafvollzug wieder übernehmen kann, muss Liebich erst einmal ausgeliefert werden. Nach dessen Widerspruch muss nun ein Gericht entscheiden. Der in Tschechien festgenommene verurteilte deutsche Rechtsextremist Marla Svenja Liebich lehnt seine Auslieferung nach Deutschland ab. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. (Saale). Zuvor hatte der MDR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Halle habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar. Liebich war nach monatelanger Fahndung in Europa vor einigen Tagen in Schönbach bei Asch (Tschechien) festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin angekündigt, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig.  Das weitere Prozedere hat LTO bereits am Freitag dargestellt: Liebich würde auf Grundlage einer noch gültigen Ladung der Staatsanwaltschaft Halle von 2025 zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbracht werden, ein reines Frauengefängnis. Über den weiteren Verbleib würde die Gefängnisleitung erst nach Durchführung eines ersten persönlichen Gesprächs mit Liebich entscheiden. Denkbar wäre auch eine Verlegung in ein anderes Gefängnis.

via lto: Tschechisches Gericht muss entscheiden – Marla Svenja Lie­bich will Aus­lie­fe­rung ver­hin­dern


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