Seit dem Urteil am Landgericht Saarbrücken zu Todesschüssen auf einen Polizisten in Völklingen sehen sich Richter massiven Angriffen bis zu Selbstjustiz-Aufrufen ausgesetzt. Das Justizministerium reagiert auf Social-Media-Attacken wie bei Facebook. Tödliche Schüsse auf einen Polizisten in Völklingen: Auch Tage nach dem dazu gefällten Urteilsspruch am Landgericht in Saarbrücken lässt er die Menschen nicht zur Ruhe kommen. Viele diskutieren darüber und kommentieren die umstrittene Entscheidung der Richter. Dabei bleibt es aber nicht bei einer rein sachlichen Auseinandersetzung. Gravierende Vorwürfe bis hin zu Gewaltandrohungen sind in sozialen Netzwerken zu lesen. Nicht nur harsche Kritik aus Unverständnis über die Entscheidung mischt sich darunter. User veröffentlichen harte Attacken insbesondere gegen die Vorsitzende Richterin der Jugendstrafkammer. Unverblümt kommt es zu Hetze und Hass, die ihr entgegenschlagen – sowohl unter Klarnamen als auch mit anonymen Profilen der Internet-Nutzer. Die Einträge nennen zum Teil den Namen der Richterin, die für einige offensichtlich zur Hassperson stilisiert wird. Derbe Beleidigungen muss sie über sich ergehen lassen. So wird sie beispielsweise als „Drecksau“, „ekelhafte Drecksrichterin“ oder „wertloses Stück Scheiße“ tituliert. Dies bestätigt ein Sprecher des saarländischen Justizministeriums auf SZ-Nachfrage. In anderen Posts forderten weitere Kommentatoren, sie wegen des Urteils selbst vor Gericht zu stellen, um ihr den Prozess zu machen. Dabei wird indirekt sogar die Forderung nach Todesstrafe laut. Facebook-User wollen Adresse einer Richterin ausfindig machen Einige fragen via Social Media öffentlich nach der Wohnanschrift, um womöglich der Richterin privat aufzulauern. Selbstjustiz-Aufrufe folgen auf den Fuß. Zudem wird in Einträgen formuliert, dass ihr oder der Familie Ähnliches widerfahren soll wie dem getöteten Polizisten und seinen Angehörigen. (…) Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den Polizisten Simon Bohr in Völklingen gab es am Landgericht einen Freispruch hinsichtlich des Mord-Vorwurfes. Der Angeklagte Ahmet G. soll im August vergangenen Jahres sein Opfer mit sechs Schüssen aus der Dienstwaffe getötet haben, die er zuvor einem Polizeianwärter entrissen hatte. Die Jugendkammer verurteilte den heute 19-Jährigen am Mittwoch, 1. April, wegen besonders schweren Raubes auf eine Tankstelle. Er muss für eine unbegrenzte Zeit in eine Psychiatrie. Recht unwahrscheinlich gilt, dass Gutachter später attestieren, dass der Mann als geheilt gilt. Er soll nach Ansicht der Richter unter einer paranoiden Schizophrenie leiden. Dies hatte zuvor ein Mediziner der Universitätsklinik in Homburg während des Prozesses bestätigt. Diese Krankheit habe Auswirkungen auf den Angeklagten zur Tatzeit gehabt, urteilte das Gericht. So sei er schuldunfähig, was die Schüsse auf den Polizisten betrifft. Der nur wenige Minuten zuvor von ihm verübte Raub auf eine Tankstelle habe er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen.

via saarbrücjker zeitung: „Wertloses Stück Scheiße“ – Urteil zu Todesschüssen auf Polizisten: Drohungen gegen Richter – Justizministerium reagiert


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