Das Gericht hat „keine vernünftigen Zweifel“, dass Ingo Hahn zusammengeschnittene Redebeiträge aus dem Landtag für seine Fraktionsseite freigegeben hatte. Unter dem Post sammelten sich Hasskommentare gegen eine Abgeordnete – und die hatten für 40 der Verfasser Folgen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Ingo Hahn ist vom Amtsgericht München im Zusammenhang mit einem manipulierten Video aus einer Sitzung des Bayerischen Landtags zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. „Es bleiben keine vernünftigen Zweifel, dass Sie das Video freigegeben haben“, erklärte die Richterin. In dem Beitrag auf der Fraktionsseite der Partei war eine Rede Hahns zu Corona-Zeiten so mit Äußerungen von Gabi Schmidt zusammengeschnitten worden, dass die Abgeordnete der Freien Wähler lächerlich gemacht und Dokumente aus dem Landtag verändert wurden. Ingo Hahn, 54, schaut während der Urteilsverkündung missmutig aus dem Fenster. Kurz zuvor hatte er sich von der Anklagebank erhoben und verkündet, dass er dieses Video nicht freigegeben habe, „ich habe es auch nicht in der Chatgruppe gesehen“, behauptete er. Im Zuschauerraum sitzt Gabi Schmidt, sie sagt der SZ am Ende, dass sie froh sei, „dass er ein Urteil gekriegt hat“. (…) Das Manipulieren ausgerechnet von Videodokumenten aus dem Landtag fand der Staatsanwalt in seinem Plädoyer besonders verwerflich: Hier werde „das Vertrauen in die Authentizität des Landesparlaments“ erschüttert und damit Einfluss auf politische Meinungsbildung genommen. Für Gabi Schmidt war es nicht nur die politische Meinungsbildung, die mit dem Video einherging: Fast vier Wochen lang habe die AfD das Video auf der von Steuergeldern finanzierten Fraktionsseite belassen, und unter dem Beitrag üble sexistische und gewaltverherrlichende Kommentare zugelassen, „sogar Morddrohungen waren darunter“, sagt Schmidt der SZ. Sie habe gegen jeden einzelnen Verfasser Strafanzeige gestellt, etwa 40 Verurteilungen seien die Folge gewesen. Hahns Anwalt kündigt noch in der Verhandlung Berufung an Doch zurück zum Prozess. Der Techniker, der das Video geschnitten hatte, akzeptierte einen Strafbefehl und sagte vor Gericht aus, dass Ingo Hahn das Video abgesegnet habe. Kommuniziert wurde damals in einer Telegram-Chatgruppe. Er selbst habe die Gespräche rückverfolgen wollen und festgestellt, dass etliches gelöscht worden war. Wenig später sei die komplette Chatgruppe verschwunden. Da sich das Gericht weder auf Chats noch auf allgemeine Abläufe im Media-Team von Ingo Hahn stützen konnte und wollte, „war die alles entscheidende Frage, ob ich dem Zeugen glaube“, so Richterin Cornelia Amtage und meint damit den ehemaligen Techniker der AfD-Fraktion. Er habe „ohne Belastungseifer“ konstant und klar ausgesagt. Und auch die anderen Zeugen hätten diesen Aussagen nicht widersprochen. Sie verurteilte Hahn zu 30 Tagessätzen à 160 Euro.
siehe auch: Wegen Fake-Video über Kollegin Gericht verurteilt AfD-Abgeordneten zu Geldstrafe. Ein manipuliertes Video aus seiner Zeit im bayerischen Landtag kommt Ingo Hahn teuer zu stehen. Der sitzt inzwischen im Bundestag. Wegen eines manipulierten Videos hat das Amtsgericht München den früheren AfD-Landtags- und heutigen Bundestagsabgeordneten Ingo Hahn zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. In dem Verfahren ging es um ein Video, das die AfD Anfang 2021 veröffentlicht hatte. Darin waren Ausschnitte aus einer Landtagsdebatte zu sehen, unter anderem mit der Freie-Wähler-Abgeordneten Gabi Schmidt, allerdings verfälscht, weil aus dem Kontext gerissen und völlig neu zusammengeschnitten. Hahn soll die Veröffentlichung gebilligt haben – ohne dass er oder die betreffenden Mitarbeiter beim Landtag um Erlaubnis gefragt hätten. Der Landtag erstattete deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz. In der Folge durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft damals auch Büros im Landtag.