Das LG Eisenstadt verurteilt eine 44-jährige Polizistin: 25 NS-Bilder, 132-mal in mehreren Chatgruppen verschickt. Ein Polizeikollege kommt mit einer Disziplinarstrafe davon, ein Justizwachebeamter chattet mit. Trotz Gesetzesnovelle nur 2.000 € Geldstrafe und kein sofortiger Amtsverlust. Am Ende des Prozesses am 1. Oktober stand eine auffallend milde Geldstrafe. Aber was am Landesgericht Eisenstadt verhandelt wurde, betraf nicht einen einmaligen „Ausrutscher“, sondern das Versenden von Nazi-Memes und Nazi-Bildern über einen langjährigen Tatzeitraum (2019 bis 2024). Ermittelt wurde, dass die 44-jährige Angeklagte, Polizistin mit Dienststelle in Wien und Wohnsitz im Burgenland, 25 Bilder (mit Hakenkreuz, Hitlergruß und Hitlerbildern) insgesamt 132-mal verschickt hatte. Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt Von einem Polizeikollegen, gegen den die strafrechtlichen Ermittlungen geräuschlos eingestellt wurden (er erhielt bloß eine Disziplinarstrafe), habe sie an die 200 Bilder erhalten und einige davon weitergeleitet, ohne darüber nachzudenken, betonte die Angeklagte. In der Hauptverhandlung wurde dazu nur verlautbart, dass viele davon den Verdacht der Verhetzung begründen würden, aber nicht Gegenstand der Verhandlung seien. Stellt sich die Frage: Warum denn nicht? Auf dem Handy der Angeklagten wurden neben den Bildern auch einschlägige Textnachrichten gefunden. Da hätte man sich als Prozessbeobachter*in gewünscht, dass alle diese Bilder, Memes und Texte auch so vorgetragen würden, dass sie alle im Gerichtssaal wahrnehmen hätten können. Das geschah jedoch nicht. Nur eine Konversation, die die Angeklagte mit einem weiteren Mitglied der WhatsApp-Gruppe führte, wurde verlesen, ohne das zugehörige Bild zu zeigen. Auch ein Justizwachebeamter Die Polizistin, die das Bild weitergeschickt hat, fügt hinzu: „Wenn das der Chef sieht, dreht der durch und ich bin gleich bei dir“ Der Adressat antwortet: „Ich hab hier nur Männer – du kommst nach Schwarzau.“ Gemeint ist die Justizanstalt Schwarzau (Frauenanstalt), der Adressat ist Justizwachebeamter. Diese Konversation ist im Hinblick auf die Verantwortung der angeklagten Polizistin in mehrfacher Hinsicht wichtig. Aus der Nachricht geht hervor: Die Polizistin war sich dessen bewusst, strafrechtlich relevanten Inhalt weitergeleitet zu haben und dass auch ein Justizwachebeamter beteiligt war.
via stopptdierechten: Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin