Das Landgericht Görlitz hat die Klage des rechtsextremistischen Labels NDS aus dem Landkreis Bautzen auf Unterlassung gegen Google wegen einer Youtube-Sperre abgewiesen. Das sind die Gründe. In dem Zivilprozess mit der Hauptverhandlung am 21. Juli 2025 hatte das Label NDS mit Sitz in Weifa im Landkreis Bautzen gegen Google als Betreiber der Videoplattform Youtube geklagt. Demnach sollte Google die Sperrung unterlassen und den Kanal wieder freischalten. „Seit dem 9. Mai 2025 hat die Verfügungsklägerin keinen Zugriff mehr auf den YouTube-Kanal ,NDS Record Offiziell‘“, erklärt Reinhard Schade, Richter am und Sprecher des Landgerichts Görlitz. Das Gericht bestätigte nun in der Urteilsverkündung am 11. August die Sperre des Kanals, da Google das Nutzungsverhältnis wirksam gekündigt habe. NDS als Verfügungsklägerseite „konnte im Verfahren nicht widerlegen, dass sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat“, erklärt der Gerichtssprecher. Google hatte dem Label NDS vorgeworfen, Inhalte auf seinem Kanal zu veröffentlichen, „die zu einer Sperrung eines anderen Kanals geführt hatten“. Das sei nach den Nutzungsbedingungen der Plattform Youtube nicht erlaubt. Berufung noch möglich Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens und haben einen Monats Zeit, in Berufung zu gehen. Ob sie das tun, ist unklar. Bei der Urteilsverkündung war keine der beiden Parteien oder deren Prozessbevollmächtigte vor Ort. Im Fall von NDS ist das eine Kanzlei aus Frankfurt am Main. Auf eine Anfrage von Sächsische.de dazu antwortete die Kanzlei bislang nicht. Neben Youtube handelten im Mai 2025 auch große Musikplattformen. So nahmen Amazon Music, Spotify und Apple Music viele Songs des Labels offline.
via sächsische: Im Landkreis Bautzen Landgericht Görlitz bestätigt Youtube-Sperre für rechtsextremistisches Musiklabel