Als Marla Svenja Liebich noch einen männlichen Vornamen trug, wurde die queerfeindliche Rechtsextremistin unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt. Nun wurde sie zum Haftantritt in ein Frauengefängnis geladen, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe Anhören Merken Teilen Feedback Drucken Marla Svenja Liebich soll demnächst eine anderthalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten. So steht es in der „Ladung zum Strafantritt“, den die Staatsanwaltschaft Halle an die „sehr geehrte Frau Liebich“ gerichtet hat, verbreitet auf der Plattform X von Frau Liebich höchstselbst. Es geht um Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, Beleidigung und ein paar andere Sachen. Hinter der höflichen Anrede und den vielen Paragrafen schreitet die Staatsgewalt zur einschneidenden Sanktion – Freiheitsentzug. Die Angelegenheit wäre nicht der Rede wert, wenn Marla-Svenja Liebich nicht schon zuvor eine gewisse Bekanntheit erlangt hätte, und zwar als Sven Liebich, Rechtsextremist und zugleich erklärter Feind der queeren Szene. Berichtet wird, dass Liebich vor drei Jahren Teilnehmer am Christopher Street Day als „Parasiten der Gesellschaft“ beschimpft und von einem „Transfaschismus“ gesprochen habe. Im Dezember des vergangenen Jahres ließ er Geschlechtseintrag und Vornamen ändern, das druckfrische Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition machte es möglich. Seither ist Marla Svenja Liebich offiziell eine Frau. Und straffällige Frauen landen im Frauengefängnis. Normalerweise. Was genau die Motive Liebichs sind, darüber mag man spekulieren. Das Landgericht Berlin hat jedenfalls dem Nius-Chefredakteur Julian Reichelt recht gegeben, der – verbunden mit heftiger Kritik am Selbstbestimmungsgesetz – Liebich das Frausein abgesprochen hatte („Sven Liebich ist keine Frau“). Wegen der transfeindlichen Äußerungen Liebichs und ihres Schweigens zu den Gründen des Geschlechtswechsels seien Reichelts Zweifel von der Meinungsfreiheit gedeckt, argumentierte das Gericht laut einem Bericht der Welt. Hinzu kommt Liebichs Performance vor Gericht mit Leopardenfummel, Ohrklunkern und Walrossbart. Das könnte man auch als Versuch lesen, das unter Rechtsextremen so verhasste Selbstbestimmungsgesetz vorzuführen. Das Worst-Case-Szenario, mit dem damals das Selbstbestimmungsgesetz kritisiert wurde, lautete: Männer in der Frauensauna. Woher auch immer solche Fantasien stammen, es war jedenfalls eine abseitige Vorstellung, Männer würden eigens ihre Geschlechtsidentität ändern, nur um einmal in die Frauensauna zu dürfen – um was genau dort zu tun? Schwitzend zu glotzen? Trotzdem hat es die Sauna in den Gesetzentwurf geschafft, verbunden mit dem Hinweis auf das Hausrecht. Einzelnen Personen könne anhand „individueller Faktoren“ der Zutritt verwehrt werden, zum Schutz vor sexueller Belästigung anderer.

via sz: Selbstbestimmungsgesetz Mit Walrossbart ins Frauengefängnis?