Das Berliner Kammergericht hat die Revision zweier wegen Brandstiftungen verurteilter Neonazis verworfen. Die Männer müssen mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Neonazis Tilo P. und Sebastian T., Täter der rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln, müssen in Haft. Das Berliner Kammergericht hat die Revisionsanträge der beiden Männer in letzter Instanz zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin der taz am Mittwoch bestätigte. Damit ist das Urteil des Landgerichts vom vergangenen Dezember rechtskräftig. Die beiden Verurteilten, bislang auf freiem Fuß, dürften daher bald eine Ladung zum Haftantritt erhalten. Ex-NPD-Kader Sebastian T. muss für dreieinhalb Jahre, der ehemalige AfD-Politiker Tilo P. für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafen hatte das Landgericht Berlin im Dezember 2024 in einem Berufungsprozess verhängt. Die Rich­te­r*in­nen sahen es als erwiesen an, dass T. und P. unter anderem die Autos des heutigen Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak (Linke) und des Buchhändlers Heinz Ostermann angezündet hatten. Außerdem wurden sie wegen gemeinsam begangener Sachbeschädigungen und Propagandadelikten verurteilt, T. auch wegen Coronabetrug.

via taz: Rechtsextreme Anschlagserie in Berlin – Neuköllner Neonazis müssen in Haft

siehe auch: Täter der Neuköllner Anschlagsserie müssen in Haft. Sebastian T. und Thilo P., die beiden Tatverdächtigen der rechtsextrem motivierten Neuköllner Anschlagsserie, müssen in Haft. Wie rbb24 Recherche am Dienstag aus Justizkreisen erfuhr, hat das Kammergericht Berlin die Revisionsanträge ihrer Verteidiger zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden und die beiden vorbestraften Neonazis müssen für drei Jahre und sechs Monate (Sebastian T.) beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate (Thilo P.) hinter Gitter. Bislang waren die beiden Beschuldigten auf freiem Fuß. Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte hat den Sachverhalt gegenüber rbb24 Recherche auf Anfrage bestätigt. Im Berufungsverfahren hatte die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin die beiden Angeklagten im Dezember 2024 zu den nun vom Kammergericht bestätigten Haftstrafen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die beiden Beschuldigten der zweimaligen Brandstiftung, der mehrfachen Sachbeschädigung und der Androhung von Straftaten schuldig gemacht hatten. Über Jahre hinweg hatten Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin versucht, den Beschuldigten die nun abgeurteilten Straftaten nachzuweisen. Zum sogenannten Neukölln-Komplex, zu dem im Abgeordnetenhaus Berlin derzeit noch ein Untersuchungsausschuss läuft, zählt die Polizei eine Serie von mehr als 70 Straftaten, die sich vorwiegend gegen Menschen richteten, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Es kam dabei zu Autobrandstiftungen, Drohungen, Beleidigungen und Nazi-Schmierereien.