18. Juni 2025, 16:17 Uhr | Lesezeit: 2 Min. Das Amtsgericht Haßfurt hat den 64-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. (Foto: Daniel Vogl/dpa) Das Verfahren gegen den 64-Jährigen war wegen eines Beitrags in Gang gekommen, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ dargestellt wurde. Verurteilt wurde er aus anderen Gründen. Ein 64-jähriger Mann aus Unterfranken ist vom Amtsgericht Haßfurt wegen mehrerer rechtswidriger Posts auf X zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn in vier Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verhängte 55 Tagessätze zu je 15 Euro. (…) Die Staatsanwaltschaft hatte dem Rentner vorgeworfen, auf der Plattform mehrere Bilder mit NS-Bezug und Kommentaren zu aktuellen politischen Themen verbreitet zu haben. Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen. Ein weiterer Post soll die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins Spiegel zeigen, auf dem die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen war. Das Bild war so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruß zeigt. Daneben sollen die Worte „das grüne Reich“ und „die Machtergreifung“ abgebildet gewesen sein. Um Darstellungen, die etwa Adolf Hitler oder ein Hakenkreuz zeigen, straffrei verwenden zu können, müsste aus Sicht des Gerichts auf Anhieb ein kritischer Gebrauch erkennbar sein. Davon sei der Angeklagte in den ihm vorgeworfenen Fällen ganz weit entfernt, sagte der Richter.

via sz: Prozess nach Habeck-Post Rentner wegen Hitlergruß-Posts auf X zu Geldstrafe verurteilt