Die Inhalte waren stark antisemitisch und abstrus. Dennoch teilte eine AfD-Ratsfrau aus Mettmann einen Post in einer internen Chatgruppe. Auch im zweiten Anlauf lautet das Urteil: Das war Volksverhetzung. Am 13. Januar 2024 um 13.57 Uhr drückt AfD-Ratsfrau Petra Kotthaus auf „weiterleiten“. In dem Post, den Kotthaus in einer Telegram-Gruppe der AfD teilt, geht es um mit Beton zugeschüttete Tunnel einer Synagoge in Brooklyn, um verschleppte Kinder und um blutgetränkte Matratzen. Dass es weiter unten im Text auch noch um „Israel als Eldorado für Kinderschänder“ und „jüdische Reptilienmenschen“ ging, will die AfD-Ratsfrau nicht gelesen haben. Das Amtsgericht hatte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, dagegen war Kotthaus in Berufung gegangen. Die wurde nun beim Landgericht verhandelt und verworfen, es bleibt also bei der verhängten Geldstrafe – zumindest vorerst. Rechtsanwalt Wilhelm Bergmann, der die Angeklagte in dem Verfahren vertritt, hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Der Grund: Derartige Prozesse würden zunehmend „politisch geführt“ werden. Er habe von Fällen gehört, bei denen Staatsanwälte einer Einstellung derartiger Verfahren nicht zustimmen dürften. „Wir befinden uns auf einem ganz gefährlichen Weg“, glaubt Bergmann, der die Gewaltenteilung in Gefahr sieht. Gründe für seine Sicht auf die Dinge liefert er auch in seinem Plädoyer: Dass der Post von Petra Kotthaus eine „Volksverhetzung“ sei – das sei unbestritten. Die Angeklagte habe das auch schon beim Amtsgericht eingeräumt und „vom ersten Tag an zum Ausdruck gebracht, dass sie die Sache bedauert“. Es sei im Übrigen der erste Post dieser Art seiner Mandantin gewesen, die sich bislang nichts dergleichen habe zuschulden kommen lassen. Die Frage, die das Gericht aus seiner Sicht zu klären habe, sei jedoch eine andere: Wurde der Post im juristischen Sinne „verbreitet“? Denn nur durch das Verbreiten sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, andernfalls bewege man sich möglicherweise im Bereich der „Meinungsfreiheit“. In ihrer Urteilsbegründung vertrat die Kammer eine andere Rechtsauffassung: Die Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass der Post aus der Gruppe heraus in die Öffentlichkeit gelangt. „In einer geschlossenen Gruppe muss man bei 39 Mitgliedern mit einer Weitergabe rechnen“, so die Berufungsrichterin. Dazu muss man wissen, dass es sich bei der Telegram-Gruppe der AfD, in die Kotthaus den Post geteilt hatte, um eine private, und damit geschlossene Gruppe handelte. Von dort gelangte er an Markus Neitsch, der ehemalige AfD-Kreisvorsitzende war nun als einziger Zeuge im Prozess geladen. Zum Missfallen der Angeklagten, die – so deren Verteidiger Wilhelm Bergmann – schon vor dem Post im Streit mit Neitsch gelegen habe
Frau trägt Ku-Klux-Klan-Kapuze : Polizeieinsatz bei Sommerfest von Neonazi-Party
Ein Sommerfest der rechtsradikalen Kleinstpartei „Die Heimat“ endete am Samstagabend mit einem Polizeieinsatz. Rund 250 Anhänger der NPD-Nachfolgepartei hatten in deren Parteizentrale in Köpenick gefeiert. Eine Frau trug sogar eine Kapuze des rassistischen Ku-Klux-Klans. Ein Read more