Ein Streit über 200 Flaschen Champagner hat für Maximilian Krah weitere juristische Folgen: Weil er Prozesskosten nicht vollständig gezahlt und einen Termin zur Vermögensauskunft versäumt haben soll, liegt nun ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht (AG) Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Eine am Verfahren beteiligte Person bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Angaben des Spiegel. Ausgangspunkt ist Krahs verlorener Rechtsstreit gegen den Satiriker Jan Böhmermann. Böhmermann hatte in einem Podcast die Behauptung aufgestellt, Krah habe auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt. Krah wollte ihm diese Äußerung gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf wies seine Unterlassungsklage jedoch zurück. Weil er das Verfahren verlor, musste Krah damit für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Laut Spiegel sind daraus noch Forderungen offen. Mitte Juli soll der Politiker zudem einem Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft ferngeblieben sein. Daraufhin erließ das AG Chemnitz den Haftbefehl. Der Haftbefehl ist Teil des zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens. Er soll Krah dazu bewegen, Auskunft über sein Vermögen zu geben. Nach § 802g Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) kann das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, wenn ein Schuldner unentschuldigt nicht zur Vermögensauskunft erscheint oder die Auskunft ohne Grund verweigert. Der Haftbefehl dient dazu, die Abgabe der Auskunft zu erzwingen. Gibt der Betroffene sie ab, ist er aus einer möglichen Haft wieder zu entlassen. Für den Erlass des Haftbefehls war die Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Sollte er aber tatsächlich vollstreckt werden, sieht es anders aus: Weil Krahs persönliche Freiheit dadurch beschränkt würde, bedarf es nach Art. 46 Abs. 3 Grundgesetz (GG) der Genehmigung des Bundestages. Nach dpa-Informationen, wird derzeit geprüft, ob die dafür erforderliche Aufhebung von Krahs Immunität beantragt werden soll. Das AG Chemnitz sei zuständig, weil der Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten dort liege.
via lto: Offene Prozesskosten nach Streit mit Jan Böhmermann Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah erlassen
siehe auch: Streit über Prozesskosten Haftbefehl gegen AfD-Abgeordneten Krah wegen Jan Böhmermann Der AfD-Bundestagsabgeordnete wollte dem Satiriker bestimmte Aussagen gerichtlich untersagen. Doch er verlor und muss die Kosten tragen. Weil er diese nicht komplett zahlt, hat das Amtsgericht Chemnitz nach SPIEGEL-Informationen Konsequenzen gezogen. (…) Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten nicht. Zunächst musste Böhmermann rund 5000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, die Krah dann Anfang des Jahres über das Konto seines Sohnes überwies. »Ich habe gezockt«, sagte Krah damals auf Anfrage von »T-Online«, er habe so spät wie möglich zahlen wollen. Aktuell sind weitere 296,26 Euro offen. »Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht«, sagt Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Krah versetzte Gerichtsvollzieherin Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft mit Krah angesetzt, doch der AfD-Politiker erschien nicht. Danach legte sie den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls bei Gericht vor. Das Amtsgericht Chemnitz bestätigt, dass dies geprüft wurde, will sich zum Ergebnis aber nicht äußern, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handle, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilt; Offene Prozesskosten nach Streit mit Jan Böhmermann Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah. Ein Streit über 200 Flaschen Champagner hat für Maximilian Krah weitere juristische Folgen: Weil er Prozesskosten nicht vollständig gezahlt und einen Termin zur Vermögensauskunft versäumt haben soll, liegt nun ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht (AG) Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Eine am Verfahren beteiligte Person bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Angaben des Spiegel. Ausgangspunkt ist Krahs verlorener Rechtsstreit gegen den Satiriker Jan Böhmermann. Böhmermann hatte in einem Podcast die Behauptung aufgestellt, Krah habe auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt. Krah wollte ihm diese Äußerung gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf wies seine Unterlassungsklage jedoch zurück. Weil er das Verfahren verlor, musste Krah damit für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Laut Spiegel sind daraus noch Forderungen offen. Mitte Juli soll der Politiker zudem einem Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft ferngeblieben sein. Daraufhin erließ das AG Chemnitz den Haftbefehl.
0 Comments