Weil er bei einer Wahlkampfveranstaltung mit der Grünen-Politikerin Claudia Roth Pfefferspray dabeihatte, ist der bayerische AfD-Politiker Rene Dierkes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München II sah darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und bestätigte den Schuldspruch eines Urteils des Amtsgerichts Weilheim, gegen das Dierkes Berufung eingelegt hatte. Nun kündigte der bayerische Landtagsabgeordnete an, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.
via zeit: AfD-Politiker will Pfefferspray-Urteil nicht hinnehmen
siehe auch: Revision angekündigt : AfD-Abgeordneter verurteilt – mit Pfefferspray bei Grünen-Veranstaltung Rene Dierkes wurde 2021 bei einem Wahlkampf-Termin von Claudia Roth mit dem Spray in der Jacke erwischt. Nun scheitert er mit seiner Berufung – und muss sogar eine höhere Strafe zahlen. Das will er nicht hinnehmen. Das Landgericht München II hat am Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Weilheim gegen den Landtagsabgeordneten der AfD, Rene Dierkes, bestätigt. Demzufolge muss der 33 Jahre alte Münchner 3600 Euro Strafe bezahlen, weil er gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen hat. Der Politiker will das Urteil nicht hinnehmen und kündigte an, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen. In der Berufung hatte die 8. Strafkammer lediglich die Höhe der Geldstrafe geändert: Sie verringerte die Zahl der Tagessätze von 30 auf 20, erhöhte den Tagessatz aber zugleich von 80 auf 180 Euro, „nachdem sich das Einkommen des Angeklagten im Laufe des Verfahrens durch seine Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag deutlich erhöht hatte“, wie das Münchner Landgericht mitteilte. Dierkes wurde im September 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen-Politikerin Claudia Roth in Weilheim mit einem Pfefferspray in der Jackentasche angetroffen. Laut dem Versammlungsgesetz ist es verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, bei Versammlungen mit sich zu führen.
