Das Landgericht Kempten betrachtet die Hausdurchsuchung als unverhältnismäßig. „FCK AfD“ hatte ein Stadtrat der Freien Wähler im Oktober im Internet gepostet und daraufhin Besuch von der Polizei bekommen – rechtswidrig, wie das Landgericht Kempten nun feststellt. Die Hausdurchsuchung bei Thomas Scheibel, Stadtrat der Freien Wähler in Füssen, war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Kempten in einem Urteil festgestellt. Scheibel hatte im Oktober Besuch von der Polizei bekommen, nachdem er in sozialen Medien den Post „FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen“ abgesetzt hatte. (…) Nach einer Anzeige wegen Beleidigung aufgrund des Posts – in diesem Fall laufen die Ermittlungen weiter – genehmigte das Amtsgericht Kempten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung. Das Landgericht gab der Beschwerde Scheibels nun statt, da die Hausdurchsuchung unverhältnismäßig gewesen sei und keinen Mehrwert gebracht habe, da Scheibel im Internet unter seinem Klarnamen aufgetreten sei. Die Straftat stehe schließlich in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat, da dem Beschuldigten allenfalls eine geringe Geldstrafe drohe.
via sz: Hausdurchsuchung nach „FCK AfD“-Post war rechtswidrig
