Bei einer Wahlparty der AfD in Potsdam wurde ein Song der Band Die Atzen umgedichtet. Die Berliner reagierten nun mit rechtlichen Schritten und forderten die Partei auf, das zu unterlassen. Andernfalls könnte es teuer werden. Die AfD darf einen Song der Berliner Band Die Atzen nicht mehr verwenden. Das teilte der Vorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, am Dienstag den Mitgliedern des Landesverbandes mit. Den Angaben zufolge wurde die AfD von einer Rechtsanwaltskanzlei dazu aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung würden empfindliche Vertragsstrafen fällig werden, heißt es weiter. ” Im schlimmsten Fall würden Prozesskosten von geschätzt bis zu 36.000 Euro anfallen.”
via tagesschau: Unterlassungserklärung: AfD darf Song von Die Atzen nicht mehr verwenden