Urteil in Dresden: Die AfD und ihr Flügel dürfen im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnt werden. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Eine Klage gegen Ausführungen zum sächsischen AfD-Landesverband im Verfassungsschutzbericht 2020 des Bundeslands ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden gescheitert. Die Erwähnung sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Es ging um Beschreibungen des vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften und inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, dessen Netzwerk weiter existieren soll. Im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 war der Flügel als extremistischer Zusammenschluss innerhalb der AfD erwähnt. Dem Gericht zufolge wurden dort Ausführungen zur Ideologie, zur Strategie und zur Struktur sowie den Aktivitäten gemacht.
via tagesspiegel: AfD scheitert vor Gericht: Erwähnung im sächsischen Verfassungsschutzbericht rechtens
