Im Bundestagswahlkampf plakatierte die Kleinpartei »Der III. Weg« einen volksverhetzenden Slogan. Die Verurteilung eines Rechtsextremisten deswegen wurde zwischenzeitlich aufgehoben. Nun muss er doch eine Strafe zahlen. Ein Aktivist der rechtsextremen Partei »Der III. Weg« ist nun doch wegen des Aufhängens von Plakaten mit der Aufschrift »Hängt die Grünen« verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach ihn wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig. Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, insgesamt sind es 4500 Euro, wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtete. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte zuvor einen Freispruch des Angeklagten in der Berufungsinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. (…) Der ehemalige Chef der Partei »Der III. Weg« wurde wegen der Plakate bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt.
via spiegel: Landgericht München »Hängt die Grünen«-Plakate – Rechtsextremist verurteilt