“#Sellner ist hier nicht erwünscht” – #Platzverweis und #Demo in #Pforzheim gegen Rechtsextremist #MartinSellner – #kickhimout

Nach einem Platzverweis hat Rechtsextremist Martin Sellner in Neulingen (Enzkreis) am Samstag seine Veranstaltung verlassen müssen. Zuvor gab es in Pforzheim eine Demo gegen ihn. Am Samstagabend hat der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner seine eigene Veranstaltung in einem Gasthaus in Neulingen-Göbrichen (Enzkreis) verlassen müssen. Laut SWR-Informationen hat es einen Platzverweis gegen ihn gegeben. Die Polizei Pforzheim bestätigte, dass es einen Einsatz gab und zur Verhinderung von Straftaten ein befristetes Aufenthaltsverbot für Neulingen durchgesetzt wurde. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei die Person dem nachgekommen, heißt es von der Polizei weiter. Einige Stunden zuvor hatte der Rechtsextremist in Stuttgart an einer Demonstration der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der AfD, teilgenommen. Die Demonstration richtete sich gegen das Festival “Umsonst & Draußen”. Am Samstagnachmittag hatten auf dem Marktplatz in Pforzheim knapp 70 Menschen gegen den angekündigten Auftritt von Martin Sellner demonstriert

via swr: “Sellner ist hier nicht erwünscht” Platzverweis und Demo in Pforzheim gegen Rechtsextremist Martin Sellner

siehe auch: Polizei beendet Lesung von Martin Sellner in Baden-Württemberg Kurzzeitig hatte er Einreiseverbot, nun ist Martin Sellner auf Lesereise in Deutschland unterwegs. In Neulingen kam der Rechtsextreme am Samstag allerdings nicht dazu. Er war gekommen, um aus seinem Buch »Remigration« zu lesen, doch schon kurz nach Beginn der Veranstaltung war diese wieder vorbei. Die Polizei hat im baden-württembergischen Neulingen eine Lesung des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner beendet. Das Polizeipräsidium Pforzheim erklärte am Samstagabend, einer namentlich nicht genannten Person sei ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Gemeinde Neulingen erteilt worden. Die Person sei der Aufforderung nachgekommen. Sellner selbst schrieb anschließend bei X, die Polizei habe seinen Vortrag »gesprengt« und ihm »einen Platzverweis für den gesamten Ort erteilt«. Die rechtliche Grundlage für das Einschreiten ist der Polizei zufolge das Polizeigesetz Baden-Württemberg. Demnach kann die örtliche Polizei ein solches Aufenthaltsverbot bei der berechtigten Annahme verhängen, dass die Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.