33 Jahre nach dem Mord an einem Ghanaer wurde der Faschist Peter S. freigesprochen. Es fehlten Beweise dafür, dass er zum Anschlag angestachelt hatte. Fast 33 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Saarlouis ist die weitere strafrechtliche Aufarbeitung erst einmal gescheitert. Im zweiten Prozess um den qualvollen Feuertod des 27 Jahre alten Ghanaers Samuel Yeboah wurde Peter St., der langjährige Anführer der Neonazi-Szene in der saarländischen Kleinstadt, am Dienstag vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Das Oberlandesgericht in Koblenz hielt es nach mehr als viermonatiger Verhandlung nicht für erwiesen, dass der heute 55-Jährige seinen im vergangenen Jahr als Haupttäter verurteilten Freund und Kameraden Peter Werner S. zu dem rassistischen Mord bewegt hatte. „Der Nachweis, dass der Angeklagte die Inbrandsetzung des Gebäudes und damit den Tod von Menschen in Kauf genommen hat, hat in der Beweisaufnahme nicht geführt werden können“, sagte Senatsvorsitzender Konrad Leitges. (…) Peter St. galt bis in dieses Jahrtausend hinein als eine zentrale Figur der Neonazi-Szene des Saarlands. Er gründete die „Kameradschaft Horst Wessel – Saarlautern“, die bundesweit bei rechten Demonstrationen aufmarschierte, betrieb einen einschlägigen Versandhandel und einen Szeneladen. Wie nah ihm Gewalt heute noch liegt, zeigte sich, als er in einem abgehörten Telefonat drohte, eine Frau „aufzuschneiden“ – bloß weil er mit ihrem Mann Streit hatte. „Es gibt die Natur und die Natur sagt zu mir: Vernichte.“ Das Gericht bescheinigte ihm, noch immer „ausländerfeindlich und nationalsozialistisch eingestellt“ zu sein. Was aber für die Bewertung des Kneipengesprächs von einst keine Rolle spiele.
via taz: Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis :Freispruch für den Neonazi-Führer