Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

via mdr: KRIMINALITÄT Zwickauer Stadtrat muss wegen Angriff auf Polizistin ins Gefängnis

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Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

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