#BRAUNAU AM INN – #Kerzen-Aktion an #Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre #Haft für Neonazis – #LockThemUp

Weil sie am Geburtsort Adolf Hitlers den „Führergeburtstag“ feiern wollten, sollen zwei Neonazis längere Zeit ins Gefängnis. Die Geschworenen sahen es als gegeben an, dass die beiden den Diktator ehren und dessen Taten gutheißen wollten. Der Richter brachte die windigen Verteidigungsstrategien schnell zum Einsturz. „In Österreich sind die Strafen härter als in Deutschland“, mit diesen Worten wollte der jüngere der beiden Angeklagten, Marco H., geboren 1998, seinen deutlich älteren Gesinnungsgenossen Peter Meidl, noch warnen. Gemeint war damit der Umstand, dass auf „Wiederbetätigung“ (in Deutschland ähnlich dem Straftatbestand Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Anmerkung der Redaktion) eine Mindeststrafe von einem Jahr steht, in schwerwiegenden Fällen können bis zu 20 Jahre verhängt werden, während in Deutschland der Strafrahmen mit Geldstrafe beginnt.   Die beiden einschlägig vorbestraften Neonazis hatten sich am 20. April 2022, dem Geburtstag Adolf Hitlers, in dessen Geburtsstadt Braunau am Inn verabredet und in einem Supermarkt zwei Grabkerzen und Feuerzeuge gekauft. Beide hatten dafür eine längere Anreise in Kauf genommen, der 69-jährige Meidl aus dem Raum Rosenheim und Marco H. aus Vorarlberg. (…) Beide bemühten sich zudem darum, das Gericht und die Geschworenen zu überzeugen, dass nie geplant gewesen sei, die Kerzen auch anzuzünden. Sie konnten dabei nicht erklären, warum sie sich extra Feuerzeuge besorgt hatten. Der stetig nachfragende Vorsitzende Richter brach die Verteidigungsstrategie dann vollends, als er fragte, ob es denn für die Glorifizierung der Person Hitlers einen Unterschied mache, ob die Kerzen hinter oder vor dem Haus abgestellt seien und ob die Frage des Entzündens noch von Belang sei. Meidl versuchte hier noch, mit dem bekannten Klischee zu spielen, sie hätten am Haus weder Parolen geschwungen noch Spingerstiefel getragen oder schwarz-weiß-rote Fahnen geschwenkt, worauf die Staatsanwältin trocken entgegnete, für den Straftatbestand sei es nicht nötig, „sich als Skinhead zu verkleiden“.    Einschlägige Vorstrafen Die Entscheidung, ob schuldig oder nicht oblag in dem Prozess allerdings den acht Geschworenen. Die stimmten nach einer Beratungszeit hier einstimmig bei beiden für schuldig. Da das Gericht kaum mildernde Umstände erkennen konnte, gab es auf die Mindeststrafe von einem Jahr noch jeweils weitere 24 Monate zusätzlich. Beide waren einschlägig vorbestraft und hatten schon Haftstrafen hinter sich. Marco H. hatte um das Jahr 2015 eine Reihe von Schildern und Gebäuden, darunter auch jüdische und muslimische Einrichtungen, mit Hakenkreuzen, Szenecodes sowie NS-Parolen beschmiert, darunter auch „Wir brauchen keine Judenschweine“, „Juda verrecke“, „Asylflut stoppen“ und „Deutschland erwache“. Auf seiner Facebook-Seite hatte er den 70. Todestag Hitlers bedauert, dessen Werk aber in die Ewigkeit bestehen bleiben würde. Hinzu kamen zwei Waffendelikte. Die Strafe hierfür war zwar abgegolten, fand aber Eingang in die Bewertung. Meidl hatte 2012 mit einer rassistischen Beleidigung begonnen und es seitdem auf fünf Verurteilungen gebracht, meist wegen Volksverhetzung und der Verwendung von verbotenen Kennzeichen.

via endstation rechts: BRAUNAU AM INN Kerzen-Aktion an Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre Haft für Neonazis

#BRAUNAU AM INN – #Kerzen-Aktion an #Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre #Haft für Neonazis – #LockThemUp

Weil sie am Geburtsort Adolf Hitlers den „Führergeburtstag“ feiern wollten, sollen zwei Neonazis längere Zeit ins Gefängnis. Die Geschworenen sahen es als gegeben an, dass die beiden den Diktator ehren und dessen Taten gutheißen wollten. Der Richter brachte die windigen Verteidigungsstrategien schnell zum Einsturz. „In Österreich sind die Strafen härter als in Deutschland“, mit diesen Worten wollte der jüngere der beiden Angeklagten, Marco H., geboren 1998, seinen deutlich älteren Gesinnungsgenossen Peter Meidl, noch warnen. Gemeint war damit der Umstand, dass auf „Wiederbetätigung“ (in Deutschland ähnlich dem Straftatbestand Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Anmerkung der Redaktion) eine Mindeststrafe von einem Jahr steht, in schwerwiegenden Fällen können bis zu 20 Jahre verhängt werden, während in Deutschland der Strafrahmen mit Geldstrafe beginnt.   Die beiden einschlägig vorbestraften Neonazis hatten sich am 20. April 2022, dem Geburtstag Adolf Hitlers, in dessen Geburtsstadt Braunau am Inn verabredet und in einem Supermarkt zwei Grabkerzen und Feuerzeuge gekauft. Beide hatten dafür eine längere Anreise in Kauf genommen, der 69-jährige Meidl aus dem Raum Rosenheim und Marco H. aus Vorarlberg. (…) Beide bemühten sich zudem darum, das Gericht und die Geschworenen zu überzeugen, dass nie geplant gewesen sei, die Kerzen auch anzuzünden. Sie konnten dabei nicht erklären, warum sie sich extra Feuerzeuge besorgt hatten. Der stetig nachfragende Vorsitzende Richter brach die Verteidigungsstrategie dann vollends, als er fragte, ob es denn für die Glorifizierung der Person Hitlers einen Unterschied mache, ob die Kerzen hinter oder vor dem Haus abgestellt seien und ob die Frage des Entzündens noch von Belang sei. Meidl versuchte hier noch, mit dem bekannten Klischee zu spielen, sie hätten am Haus weder Parolen geschwungen noch Spingerstiefel getragen oder schwarz-weiß-rote Fahnen geschwenkt, worauf die Staatsanwältin trocken entgegnete, für den Straftatbestand sei es nicht nötig, „sich als Skinhead zu verkleiden“.    Einschlägige Vorstrafen Die Entscheidung, ob schuldig oder nicht oblag in dem Prozess allerdings den acht Geschworenen. Die stimmten nach einer Beratungszeit hier einstimmig bei beiden für schuldig. Da das Gericht kaum mildernde Umstände erkennen konnte, gab es auf die Mindeststrafe von einem Jahr noch jeweils weitere 24 Monate zusätzlich. Beide waren einschlägig vorbestraft und hatten schon Haftstrafen hinter sich. Marco H. hatte um das Jahr 2015 eine Reihe von Schildern und Gebäuden, darunter auch jüdische und muslimische Einrichtungen, mit Hakenkreuzen, Szenecodes sowie NS-Parolen beschmiert, darunter auch „Wir brauchen keine Judenschweine“, „Juda verrecke“, „Asylflut stoppen“ und „Deutschland erwache“. Auf seiner Facebook-Seite hatte er den 70. Todestag Hitlers bedauert, dessen Werk aber in die Ewigkeit bestehen bleiben würde. Hinzu kamen zwei Waffendelikte. Die Strafe hierfür war zwar abgegolten, fand aber Eingang in die Bewertung. Meidl hatte 2012 mit einer rassistischen Beleidigung begonnen und es seitdem auf fünf Verurteilungen gebracht, meist wegen Volksverhetzung und der Verwendung von verbotenen Kennzeichen.

via endstation rechts: BRAUNAU AM INN Kerzen-Aktion an Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre Haft für Neonazis