#Verfahren eingestellt – #SVENlIEBICHS #ANGRIFF AUF #JOURNALISTEN BLEIBT UNGEAHNDET – #justizversagen

Am Montag wurde ein Verfahren gegen den Neonazi Sven Liebich eingestellt. Im Sommer 2020 hatte er am Landgericht Berlin mehrere Pressevertreter*innen angegriffen. Am 16. Januar 2023 musste sich der bekannte Neonazi Sven Liebich im Amtsgericht Tiergarten einfinden. Es ging um Beleidigung. Mit angeklagt ist Florian D., ein enger Wegbegleiter Liebichs. Nach einem kurzen Gespräch samt Anwältin mit der Richterin, wird das Verfahren gegen beide Beschuldigte vorläufig eingestellt. Worum geht es? Knapp zweieinhalb Jahre zuvor, am 4. Juni 2020, wurde am Landgericht Berlin über einen Widerspruch gegen eine gegen die „L&H-shirzshop GmbH“ erlassene einstweilige Verfügung verhandelt. Liebich vertrat damals seine Schwester S., die damalige Geschäftsführerin. In dem Streitfall ging es um ein Bild der ehemaligen Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, dass Liebich kombiniert mit einer falschen Tatsachenbehauptung in dem von ihm gegründeten Shop vertrieb. Bereits Tage vor Prozessbeginn mobilisierte Liebich vor allem in seiner Telegram-Gruppe Anhängerinnen, den Prozess zu besuchen. Es kamen tatsächlich rund 20, teils gewaltbereite Liebich-Fans. Der Rechtsaußen-Aktivist und seine Fans griffen anwesende Pressevertreterinnen vor und im Gerichtsgebäude an und behinderten sie daran, ihrer Arbeit nachzugehen. Besonders der Journalist Arndt Ginzel und sein Kameramann Gerald Gerber, die für einen ZDF-Dreh vor Ort waren, wurden angegangen. Wiederholt schlugen die rechtsextremen Anhänger*innen gegen die Kamera und versuchten Kabel herauszuziehen. Auch der Sohn des nun mitangeklagten Florian D. (damals laut Liebich erst elf Jahre alt), beteiligte sich vehement an den Angriffen. (…) Knapp zweieinhalb Jahre später stehen schließlich Liebich und sein Kamerad Florian D. vor Gericht. Sie müssen sich wegen Beleidigung verantworten. Doch obwohl Justiz und Politik kurz nach dem Übergriff noch großspurig betonten, dass man die Presse schützen müsse und man um Aufklärung bemüht sei – wurde das Verfahren gegen Liebich und Florian D. nun sang- und klanglos (vorläufig) eingestellt. Die Richterin begründete die Einstellung des Verfahrens am Montagmittag damit, dass beide wegen anderer Delikte bereits verurteilt seien. Langes Vorstrafenregister, milde Strafen Das Landgericht Halle verurteile Liebich im Oktober 2022 auch in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe. Es sprach ihn der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, der Volksverhetzung und der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen für schuldig.

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