Das Oberlandesgericht Hamm muss im Fall von Axel Nußbaum entscheiden, ob das Landgericht Bielefeld die vom Amtsgericht Gütersloh verhängte Geldstrafe von 2.100 Euro zurecht bestätigt hat. Für die Nutzung eines gefälschten Impfausweises ist der ehemalige AfD-Politiker Axel Nußbaum aus Gütersloh im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verurteilt worden. Der 59-Jährige ging in Berufung, scheiterte damit jedoch. Anfang Dezember bestätigte das Landgericht Bielefeld das Urteil und wies dem früheren Vorsitzenden des Gütersloher AfD-Kreisverbandes obendrein die Prozesskosten zu. Axel Nußbaum hat über seinen Emsdettener Verteidiger Stefan Ellerbrake jedoch erneut Rechtsmittel eingelegt. „In der Sache ist am 12. Dezember Revision eingelegt worden“, bestätigte Guiskard Eisenberg, der Sprecher des Bielefelder Landgerichts, am Mittwoch eine entsprechende Nachfrage der „Neuen Westfälischen“. Der Fall Nußbaum (Aktenzeichen 5NS70/22) war am 5. Dezember vor der fünften kleinen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts in zweiter Instanz verhandelt worden. (…) Gegen das Berufungsurteil geht Axel Nußbaum nun erneut vor. Weil der Gütersloher Revision eingelegt hat, ist nun als nächsthöhere Instanz das Oberlandesgericht in Hamm auf den Plan gerufen.
via nw: Gefälschter Impfpass Ex-AfD-Politiker aus Gütersloh fechtet Gerichtsurteil abermals an