Eine 57-jährige Frau soll ein verleumderisches Bild im Stil der “Querdenker” im Internet verbreitet haben, auf dem zahlreiche Politiker und Geschäftsleute zur “Festnahme” ausgeschrieben und als “Terroristen” bezeichnet wurden. Vor Gericht erklärt sie dies nun mit einem Hacker-Angriff. Wildes Plakatieren kann bekanntlich teuer werden – das gilt auch fürs Internet. Diese Erfahrung musste nun eine 57-Jährige aus dem westlichen Landkreis Ebersberg machen. Sie wurde beschuldigt, Ende 2021 auf einem sozialen Netzwerk ein im Stil eines Fahndungsplakates gestaltetes Bild veröffentlicht zu haben. Dies stelle einen Aufruf zu Straftaten sowie eine Beleidigung dar, befand das Amtsgericht und stellte der Frau einen Strafbefehl in Höhe von 1400 Euro aus. Dagegen legte sie Einspruch ein, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kam. (…) Ob sie denn wenigstens den fraglichen Beitrag gelöscht hatte, fragte die Staatsanwältin. Das könne sie doch nicht, entgegnete die Angeklagte, schließlich habe sie es ja nicht selber eingestellt sondern der Hacker. Der es allerdings offenbar bei dieser einen Aktion belassen hatte, so die Angeklagte auf weitere Nachfrage. Für die Anklagevertreterin war die Erklärung der Beschuldigten nicht glaubhaft. Sie forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen war, forderte Freispruch, schließlich gebe es keine Beweise gegen sie, sondern nur Vermutungen. Die Vorsitzende folgte dagegen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu 75 Tagessätzen zu je zehn Euro. Sowohl das fragliche Bild als auch die Behauptung, dieses sei von einem unbekannten Hacker eingestellt worden, “zieht sich hier schon durch mehrere Verfahren, das ist die Standard-Ausrede”.
via sz: Amtsgericht Ebersberg : Digitales Plakatieren kommt teuer