VORLESEN von Thomas Vorreyer, MDR SACHSEN-ANHALT Stand: 24. Oktober 2022, 13:33 Uhr Der Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle war im September 2020 unter anderem wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung verurteilt worden. Er legte Berufung ein und plädierte auf Freispruch. Das Landgericht Halle verurteilte ihn am Montag in zweiter Instanz dennoch zu einer Bewährungsstrafe. Diese fällt nun allerdings etwas geringer aus. Eine Bewährungsstrafe für den Rechtsextremisten Sven Liebich soll weitestgehend bestehen bleiben. Das Landgericht Halle sprach den Hallenser am Montag auch in zweiter Instanz in mehreren Fällen der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, der Volksverhetzung und der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen schuldig. Das Gericht bestätigte damit weitestgehend ein Urteil des Amtsgerichts Halle. Dieses hatte Liebich im September 2020 in erster Instanz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. (…) Während der Urteilsverkündung wandte sich Richter Helmut Tormöhlen nun mehrfach direkt an Liebich. “Sie überschreiten hier eindeutig rote Linien”, sagte er über die als Volksverhetzung eingestuften Aufkleber. Damit habe Liebich anderen Menschen “Sodomie unterstellen und sie herabwürdigen” wollen. Auch den Shitstorm gegen Renate Künast habe er zu verantworten. Deutlich wurde der Richter deshalb in der Prognose: “Sie sind Überzeugungstäter und werden weiter in der Richtung tätig sein.” Im Einzelnen vergab das Gericht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten für die Verleumdung von Renate Künast und sechs Monate für die Verleumdung von Martin Schulz. In letzterem Fall habe das Amtsgericht aber “ein bisschen mild” geurteilt, kritisierte Tormöhlen. Die Geldstrafen für die anderen drei Vergehen von zweimal 90 und einmal 40 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro sah er hingegen als “maßvoll” an. Zusammengenommen ergab das eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten plus 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die Liebich zu leisten hätte. Härtere Strafe nur schwer möglich gewesen Dass es überhaupt bei einer Bewährungsstrafe blieb, hat verschiedene Gründe. Zum Einen hatte das Amtsgericht Halle Liebich zu einer solchen verurteilt. Eine Verschlechterung ist dann nicht mehr möglich, wenn nur der Angeklagte selbst, nicht aber die Staatsanwaltschaft, Berufung einlegt. Letztere hatte ihre Berufung zurückgezogen, weil das Amtsgericht nur knapp von der Forderung der Staatsanwaltschaft im ersten Prozess abgewichen war. Da Liebich zudem im laufenden Verfahren eine Geldstrafe aus einer Verurteilung in Berlin beglich, konnte auch diese Strafe nicht aufgemessen werden.
via mdr: Landgericht Halle verurteilt Sven Liebich erneut zu Bewährungsstrafe