Der Drohbriefschreiber NSU 2.0 gilt bei den Ermittlern als Einzeltäter. Doch die Rolle rechtsextremer Polizisten müsste stärker untersucht werden. Es ist ein Dauerkonflikt, schon seit Jahrzehnten. Nun steht wieder ein Fall im Vordergrund. Im Fall der rechtsextremen Seriendrohungen von „NSU 2.0“ muss sich der Berliner Alexander M. in Frankfurt/Main vor dem Landgericht verantworten. Eine Frage, die ihn begleitet, lautet: hat er als Einzeltäter gehandelt? Die Opfer von NSU 2.0, darunter die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, gehen davon aus, dass rechtsextreme Polizisten dem Täter private Daten von Personen zugespielt haben, die dann bedroht wurden. Basay-Yildiz wirft der Frankfurter Polizei vor, sie wolle die Verstrickungen von Kolleginnen und Kollegen nicht aufklären. Die Wut der Anwältin ist verständlich. Es fällt schwer zu glauben, dass der Psychoterror von NSU 2.0 ohne Komplizen in der Polizei ablief.
Es ist ein sicherheitspolitischer Alptraum. Bei vielen Menschen haben die Hinweise auf Rechtsextremisten bei der Polizei Entsetzen ausgelöst, das Vertrauen bekam erhebliche Risse. In Hessen hatte der Fall Konsequenzen, bis hin zur Auflösung des Spezialeinsatzkommandos. Doch auch in anderen Bundesländern gab es ähnliche Skandale. Sie alle nährten den Verdacht, dass die Sicherheitskräfte ein Sicherheitsproblem haben. Auch wenn ein rechtsextremer Krimineller ein Drohschreiben alleine verschickt oder ein Attentat alleine verübt, heißt das noch lange nicht, dass er ohne Umfeld agiert. Doch immer wieder ist umstritten, welchen Beitrag zur Tat rechte Kumpane geleistet haben könnten.

via tagesspiegel: Das große Rätsel „Einzeltäter“ – Ein sicherheitspolitischer Alptraum