Im vorvergangenen Sommer glaubte das Amtsgericht, einem Kemptener Neonazi einen »wirksamen Warnschuss verpasst« zu haben. Doch der waffenaffine Staatsfeind legte trotz Bewährung direkt wieder los. Als Quittung erhält er nun eine Haftstrafe. Nachdem der den Behörden als Reichsbürger bekannte Claus A. Polizistinnen und Polizisten mehrfach bedrohte, beleidigte und bewaffnet angriff, wollte ihm das Amtsgericht Kempten Anfang Juni 2019 »einen wirksamen Warnschuss verpasst« haben. 100 Tagessätze zu je 15 Euro und die Aussicht auf eine einjährige Haftstrafe sollten den waffenaffinen Neonazi von weiteren Straftaten abhalten: Würde Claus A. innerhalb der nächsten drei Jahre noch einmal straffällig, so »werde ich nicht lange zögern, die Bewährung zu widerrufen«, drohte der Richter damals. Die Staatsanwaltschaft hingegen mache es sich zu einfach, wenn sie davon ausgehe, dass der Angeklagte weiter Straftaten begehen werde, weil der den Ideen der Reichsbürger anhänge und deshalb auf eine Bewährung zu verzichten sei.
Doch es dauerte kein halbes Jahr, bis sich Claus A. wieder zum Gegenstand polizeilicher Ermittlungen machte. Auf unseren Artikel »Lebensschützer im Allgäu: Professionell und ohne Kompromisse« drohte A. den Autor_innen nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit den Worten »Passt bloss auf Du linker Volksverräter, wenn wir Dich kriegen, blasen wir Dein Lebenslicht aus!« (Fehler im Original) Zwei Monate später legte Claus A. in antisemitischer Manier nach und quittierte unsere Berichterstattung darüber, wie sich rechte, teils bürgerlich getarnte Netzwerke in Nordschwaben gegenseitig stärken mit einer weiteren Drohung und Beleidigungen: »Dir dreckigem Verräterschwein, ritze ich den Davidstern auf Deine Verräterstirn! Du kleiner dreckiger Hurensohn!« (…) Insgesamt legte die Staatsanwaltschaft bis November 2020 vier Anklagen vor, die das Amtsgericht zu einem Gerichtsverfahren verband und Claus A. am 12. Januar 2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilte. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da der Angeklagte, sein Pflichtverteidiger sowie die Staatsanwaltschaft inzwischen Berufung dagegen eingelegt haben. Schon wenige Tage nach dem Urteil legt der notorische Volksverhetzer online wieder los. In einer Gruppe aus dem Umfeld der Querdenken-Bewegung leugnet Claus A. alias »Bürgerwehr« erneut den Holocaust und ruft zu Gewalt und Mord an vermeintlichen »Volksverrätern« auf. Widerspruch erntet er unter den hiesigen Querdenken-Anhängern kaum, die selbst längst ganz rechts außen angekommen sind. Erneut beschäftigen die Äußerungen die Polizei.

via allgäu rechtsaußen: »Warnschuss« zieht nicht bei waffenaffinem Neonazi