Haus von Moritzburger Reichsbürger-Ärztin wird zwangsversteigert

Die Ärztin Bianca W. sieht sich als Mitglied der indigenen Germaniten. Sie kassierte mehrere Zehntausend Euro mit gefälschten Atteste in der Corona-Zeit, wurde verurteilt. Jetzt kommt auch noch ihr Haus unter den Hammer. Das Haus der durch ihren Corona-Prozess bundesweit bekanntgewordenen Ärztin Bianca W. in Moritzburg im Landkreis Meißen kommt unter den Hammer. Das geht aus dem Zwangsversteigerungsportal des Freistaats Sachsen hervor. Die Gläubigerin der Medizinerin ist nach Angaben des Gerichts die Apotheken- und Ärztebank. Ein Gutachter errechnete einen Verkehrswert für die Immobilie von 614.000 Euro, allerdings schon im Februar 2021. Der Versteigerungstermin ist für den 3. Februar 2025 am Amtsgericht Dresden angesetzt. Ein erster Vermerk dazu war bereits im Dezember 2020 ins Grundbuch eingetragen worden, also noch vor der Corona-Zeit sowie ihrem Prozess. Warum das Haus erst jetzt angeboten wird, dazu erteilte das Gericht keine Auskünfte, da es sich um Interna handele. Die Hausärztin Bianca W. war im Juni dieses Jahres am Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt sie ein dreijähriges Berufsverbot. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da alle Beteiligten Revision einlegten. Die Ärztin hatte rund 1.000 gefälschte Atteste während der Corona-Zeit ausgestellt. Während des Prozesses hatte sie sich als Mitglied des Volkes der indigenen Germaniten bezeichnet, einer reichsbürgerähnlichen Gruppierung, die unlängst Schlagzeilen mit dem Verstecken gesuchter Kinder und Jugendliche in einem ehemaligen Hotel im Erzgebirge gemacht hatte.

via sächsische: Haus von Moritzburger Reichsbürger-Ärztin wird zwangsversteigert

File:Impfpass mit COVID 19 Impfungen.jpg
By Superikonoskop – Own work, CC BY-SA 4.0, Link

#Uckermark – AfD-Kreistagsabgeordneter wegen #Volksverhetzung verurteilt – #LockHimUp

Der uckermärkische AfD-Kreistagsabgeordnete Tony Riller ist am Freitag vom Amtsgericht in Prenzlau wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Riller in einer Rede in Prenzau Bootsflüchtlinge als Mörder bezeichnet hatte. Riller hatte sich bei einer Demonstration im April 2023 in Prenzlau gegen eine geplante Asylunterkunft geäußert. Ein Syrer habe ihm erzählt, dass Syrer Kinder und Säuglinge ins Meer werfen würden, wenn ein Boot voll sei, soll Riller nach Informationen eines anwesenden rbb-Reporters gesagt haben. Direkt nach seiner Rede gingen Polizeibeamte zu dem Politiker und teilten ihm mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatten

via rbb: Uckermark AfD-Kreistagsabgeordneter wegen Volksverhetzung verurteilt

siehe auch: AfD-Kommunalpolitiker wegen Volksverhetzung verurteilt. Tony Riller, Kreistagsabgeordneter und zweiter stellvertretender Vorsitzender der AfD Uckermark, wurde im Prenzlauer Gericht der Volksverhetzung für schuldig befunden. Er geht in Berufung. Am Freitag, dem 13. Dezember, fiel am dritten Verhandlungstag am Prenzlauer Amtsgericht das Urteil im Verfahren gegen Tony Riller. Der AfD-Kommunalpolitiker, der im Kreistag sitzt und erst am 7. Dezember erneut in das Amt des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der AfD gewählt worden war, musste sich wegen des Straftatbestandes der Volksverhetzung verantworten. Sein Arbeitgeber, der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, war am Freitag als weiterer Zeuge gehört worden. In seinem Schlussplädoyer sah es der Staatsanwalt als Anklagevertreter als erwiesen an, dass sich Tony Riller in seiner Rede, die er am 17. April 2023 auf dem Prenzlauer Marktberg gehalten hatte, laut Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, Absatz 1, Nummer 1 und 2, der Volksverhetzung schuldig gemacht habe (…) Riller gab -nach eigenen Angaben – dort den Bericht eines syrischen Flüchtlings wieder, wonach bei der Überfahrt im Schlauchboot Kinder und Säuglinge über Bord geworfen seien, um die Überfahrt nicht zu gefährden. So komme ein Teil der Flüchtlinge “bereits als Mörder hier an”. Weiter führte Riller aus, dass die Bundesregierung „im großen Stil Messerstecher, Vergewaltiger und Mörder alimentiert“ und deren Vertreter “statt auf die Regierungsbank auf die Anklagebank” gehörten. Dem “historischen Verbrechen an unserem Volk kann man nicht weiter tatenlos zusehen”, forderte Riller die Anwesenden auf, am nächsten Tag zur Kreistagssitzung zu kommen, um den Kreistag und die Landrätin “unter Druck zu setzen und einen Ausnahmestopp zu erzwingen.” Weiter: “Eure Zeit läuft ab.” “Pauschal auf eine bestimmte Gruppe verengt” Der Tatvorwurf wäre vor allem durch die Zeugenaussagen der Polizisten, die dem Angeklagten “scharfe Formulierungen” und eine pauschalisierende Stigmatisierung von Flüchtlingen als Messerstecher und Vergewaltiger attestierten, bestätigt worden, so der Staatsanwalt. Diese Intention ziehe sich “wie ein roter Faden” durch dessen Rede, die er schriftlich ausgearbeitet hatte

Geld aus Russland – AfD-Außenpolitiker verstrickt sich in Widersprüche

Vor Hunderten Gästen durfte Matthias Moosdorf in der Eremitage in Russland Cello spielen. Möglich wurde das durch Geld eines Propagandafonds des Kremls. Nun streitet der AfD-Politiker ab, Gage erhalten zu haben. Matthias Moosdorf ist in Schwierigkeiten. In der AfD-Fraktion steht der außenpolitische Sprecher aufgrund seiner Verbindungen nach Russland unter Druck. Der einflussreiche Arbeitskreis Außen der Fraktion will ihn als Vorsitzenden absetzen, die Fraktionsspitze vermeidet bislang eine Entscheidung dazu. Nun bringt Moosdorf sich aber selbst einmal mehr in Erklärungsnot: Es geht ums Geld. t-online berichtete am Dienstag exklusiv: Die beiden Cello-Konzerte, die der bekannte Musiker 2023 und 2024 gemeinsam mit seiner Ehefrau in Russland gab, wurden erst durch Gelder des Kremls ermöglicht. Der sogenannte “Präsidialfonds für Kulturinitiativen” – in Russland bekannt dafür, dass er vor allem Propaganda finanziert – bezuschusste die zugehörigen Festivals mit insgesamt mehr als 600.000 Euro. Auch Moosdorfs zwei Konzerte führten den Fonds explizit als Sponsor auf, eines davon im September 2024 in der berühmten Eremitage in Sankt Petersburg. Auf aktuelle Fragen von t-online dazu hatte Matthias Moosdorf vor der Veröffentlichung nicht reagiert. Zwei Tage nach der Veröffentlichung zitierten “Leipziger Volkszeitung” und “Sächsische Zeitung” aber indirekt aus einem Telefonat mit ihm: “Er selbst habe für die zur Rede stehenden Konzerte dennoch extra kein Honorar genommen. Er habe schon befürchtet, dass andernfalls eine zu große Nähe zu Putin ‘herbeifantasiert’ werden könnte.” Das Problem: Diese Behauptung widerspricht grundsätzlich dem, was Moosdorf schon im Oktober auf eine erste Anfrage von t-online dazu behauptete. t-online fragte ihn damals schriftlich zum Konzert in der Eremitage unter anderem wörtlich per E-Mail: “War dieser Auftritt vergütet? Falls ja: Wie hoch?” Und Moosdorf antwortete im Wortlaut per E-Mail, die t-online weiter vorliegt: “Wir sind in der Eremitage aufgetreten, vor etwa 350 Gästen. Das Honorar war international üblich für diese Art von Rahmen.”

via t-online: Geld aus Russland AfD-Außenpolitiker verstrickt sich in Widersprüche

Champagner-Prozess – Böhmermann gewinnt kuriosen Rechtsstreit gegen AfD-Politiker – #MaxKrah

Wegen einer angeblichen Champagner-Bestellung zog AfD-Mann Krah gegen den Moderator Böhmermann vor Gericht. Das Urteil dürfte Krah nicht gefallen. Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann zurück, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe. Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast “Fest & Flauschig” gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht

via t-online: Champagner-Prozess Böhmermann gewinnt kuriosen Rechtsstreit gegen AfD-Politiker

siehe auch: Champagner-Streit vor dem LG Düsseldorf AfD-Poli­tiker Krah unter­liegt Böh­m­er­mann. 200 Flaschen Champagner für das ganze Oktoberfestzelt: Hatte AfD-Politiker Krah wirklich so eine Bestellung aufgegeben? Den Streit um eine Aussage, die im Böhmermann-Podcast gefallen war, hat das Landgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Im Streit um eine angebliche Champagner-Bestellung auf dem Münchner Oktoberfest hat AfD-Politiker Maximilian Krah vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies seine Unterlassungsklage gegen TV-Moderator Jan Böhmermann zurück (Urt. v. 13.12.2024, Az. 12 O 192/24). (…) Außerdem berücksichtigte das Gericht, dass Böhmermann den Podcast nach der Veröffentlichung aktualisiert hatte, sodass die ursprüngliche Zahl von 200 bestellten Flaschen nicht mehr zu finden war. Stattdessen hatte er die Zahl auf 50 Flaschen korrigiert und klargestellt, dass die Bestellung nicht direkt von Krah, sondern von dessen Tisch aus erfolgt sei.

HK 西九龍 Kln West 柯士甸道西 Austin Road West 西九文化區 West Kowloon Cultural District 行政大樓 M+ Administration Building Phillips Auction preview exhibition March 2023 Px3 04.jpg
Von Choihpmyouk 688 – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

#Bundestagspolizei – #Reichsbürger in Uniform – #polizeiproblem

Für die Bundestagspolizei soll noch vor den Wahlen ein Gesetz beschlossen werden. taz-Recherchen zeigen: Es gibt wieder rechte Verdachtsfälle. Vor beinahe vier Jahren stürmte ein rechter Mob, aufgehetzt vom abgewählten Präsidenten Donald Trump, das Kapitol in den USA. Abgeordnete mussten sich verstecken, Polizisten schossen auf Eindringlinge. Wenige Monate zuvor hatten hierzulande Coronaleugner versucht, den Bundestag zu stürmen, und waren knapp gescheitert. Seitdem wird auch in Deutschland immer wieder die Frage diskutiert: Wer schützt eigentlich das Parlament, wenn es darauf ankommt? Die einfache Antwort: Die Bundestagspolizei. 200 Polizisten, die der Bundestagspräsidentin unterstehen und das Parlament und seine Abgeordneten schützen sollen (…) Doch taz-Recherchen zeigen nun, dass es bei der Bundestagspolizei erneut mehrere mutmaßlich rechte und rechtsextreme Vorfälle in den eigenen Reihen gegeben hat. Diese stehen nicht in Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz. Und doch stellt sich die Frage, ob es richtig ist, die Befugnisse der Polizei mit einem eigenen Gesetz zu stärken. Schon 2021 berichtete die taz über rechtsextreme Vorfälle bei der Bundestagspolizei. Wir berichteten, dass ein Beamter im Pausenraum im Bundestagsgebäude den Hitlergruß gezeigt haben soll und ein weiterer in einer Reichsbürgerpartei aktiv war. Beamte erzählten von Chatgruppen und rassistischen Aussagen. In der Folge wurden mehrere Beamte suspendiert und Disziplinarverfahren angestrengt, alle 200 Beamte wurden einzeln befragt, auch dazu, wer mit der taz gesprochen habe. (…) Zwei der mutmaßlichen Vorfälle, die der taz geschildert wurden, stehen in Zusammenhang mit einer Version des Lieds „L’amour toujours“, das zu einem Meme der rechten Popkultur geworden ist. Aufmerksamkeit bekam es, nachdem ein Video aus Sylt viral ging, bei dem Feiernde zur Melodie des Songs den Hitlergruß andeuteten und „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ sangen. Wie die taz aus Kreisen der Bundestagspolizei erfuhr, soll eine Beamtin einem Kollegen bei dessen Abschied eine Widmung in ein Geschenk geschrieben haben, ihr Lieblingslied sei: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“. Ein Vorgesetzter soll diese Widmung gesehen haben. Ein anderer Beamter soll das Lied im Pausenraum in provozierender Absicht laut über sein Handy abgespielt haben. Bei einem dritten mutmaßlichen Vorfall soll ein Polizist durch einen Kollegen rassistisch diskriminiert worden sein. Trotz eines Gesprächs mit Vorgesetzten und dem Antidiskriminierungsbeauftragten soll der Vorfall keine Konsequenzen gehabt haben. Darüber hinaus soll ein Beamter mehrfach durch Reichsbürgeraussagen aufgefallen sein: Deutschland sei keine Demokratie, sondern eine GmbH.

via taz: Bundestagspolizei Reichsbürger in Uniform

Bremen: Umfrage legt Diskriminierung im öffentlichen Dienst offen

Beschäftigte mit Migrationsgeschichte im Bremer öffentlichen Dienst erfahren Diskriminierung und sind seltener in Führungspositionen, zeigt eine Umfrage des Finanzressorts. Das wolle man dort nicht tolerieren. Eine Umfrage des Bremer Finanzressorts geht der Frage nach, wie stark Beschäftigte mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst benachteiligt sind. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen auch vermutete Zusammenhänge zwischen rassistischer Diskriminierung und dem Geschlecht sowie der sozialen Herkunft, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Die Beschäftigtenbefragung des Finanzressorts, die dem WESER-KURIER vorliegt, wurde im Rahmen eines Diversity-Management-Konzeptes durchgeführt. Im Fokus standen dabei die strukturellen Benachteiligungen von Menschen mit Migrationsgeschichte und Erfahrungen mit rassistischer Diskriminierung. Der Titel lautete: “Migrationsgesellschaft als Chance – wie vielfältig sind wir im bremischen öffentlichen Dienst?” 26,4 Prozent der knapp 31.000 Beschäftigten haben an der Befragung teilgenommen. Das entspricht 8.190 Personen, davon haben 1.770 eine Migrationsgeschichte (21,6 Prozent). Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Aus den Daten wird laut Ressort deutlich, dass viele Befragte mit Migrationsgeschichte in unteren Entgelt- beziehungsweise Besoldungsgruppen arbeiten. Ihr Anteil bei den Führungskräften liege mit 17,2 Prozent unter dem der anderen mit 24,4 Prozent. Frauen mit Migrationsgeschichte seien im Verhältnis am wenigsten repräsentiert in den Führungsebenen. Knapp ein Drittel der Befragten nimmt der Studie zufolge rassistische Diskriminierung zumindest manchmal wahr. Betroffen seien vor allem Frauen und Beschäftigte in den unteren Entgelt- und Besoldungsgruppen sowie Auszubildende. Die Ergebnisse bestätigten Forschungsthesen zur Intersektionalität, wonach Sexismus und Klassismus häufig mit rassistischer Diskriminierung einhergehen.

via weser-kurier: Bremen: Umfrage legt Diskriminierung im öffentlichen Dienst offen

„Ostmark“-Tattoo auf Kinn des Neonazis

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung mit zwölf Verbrechen. Zwölf Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung beging der Angeklagte nach Ansicht aller acht Geschworenen zwischen 2020 und Juni 2024. Dafür wurde der unbescholtene Angestellte am Donnerstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 15 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3360 Euro (210 Tagessätze zu je 16 Euro) verurteilt. Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter  Dietmar Nußbaumer, mit dem der von Jan Rudigier verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die Strafdrohung belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 18 Monaten Haft. Zwölf nationalsozialistische Verbrechen Der 36-Jährige präsentierte in der Öffentlichkeit Kleidung und Tätowierungen mit NS-Symbolen. So hatte der damalige Neonazi auf dem Kinn ein Tattoo mit der Aufschrift „Ostmark“, dem Nazi-Begriff für Österreich. Zudem schickte der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch Gesinnungsgenossen Videos und Bilder mit nationalsozialistischen Inhalten. Und er hielt CDs mit rechtsradikalen Liedern daheim vorrätig, um sie anderen vorzuspielen.

via vol.at: „Ostmark“-Tattoo auf Kinn des Neonazis