Combat-18-Prozess: Verschleppen und verharmlosen

Im Prozess vor dem Dortmunder Landgericht will die Verteidigung der vier Neonazis eine Einstellung des Verfahrens erreichen. So laut ist die Polemik, so aggressiv das Auftreten, so ungebremst die Unverschämtheiten, dass der beiläufig geäußerte Satz fast untergeht. Dabei fasst das, was Rechtsanwalt Jochen Lober sagt, die Verteidigungsstrategie perfekt zusammen, in gerade einmal vier Wörtern: »Unstrittig ist hier nichts.« Lober vertritt im Combat-18-Prozess vor dem Dortmunder Landgericht den Rechtsrockhändler Gregor Alexander M. Dem 45-Jährigen und seinen drei Gesinnungsgenossen Stanley Röske (49), Robin Schmiemann (40) und Keven L. (44) wird vorgeworfen, die militant-neonazistische Vereinigung Combat 18 Deutschland trotz des seit 2020 rechtskräftigen Verbots als Rädelsführer weiterbetrieben zu haben. Der Ende Juni gestartete Prozess ist erst vier Verhandlungstage alt, doch schon jetzt ist offensichtlich, worauf die Verteidigung setzt: maximaler Konflikt, maximale Verunsicherung der Zeuginnen, maximales Infragestellen jedes noch so kleinen Indizes, das das Bundeskriminalamt zusammengetragen hat. Nicole Schneiders, Verteidigerin des mutmaßlichen Anführers Stanley Röske aus Eisenach und eine von vielen Szene-Anwältinnen in diesem Prozess, spricht nicht nur von »reinen Spekulationen und Mutmaßungen«, auf denen die Anklage basiere. Sie wirft einer leitenden Ermittlerin sogar »bewusste Verfälschungen« und »zielorientiert falsche Behauptungen« vor. Vor dem Verbot hatten sich die aus dem gesamten Bundesgebiet stammenden Mitglieder von Combat 18 Deutschland – der Name lässt sich als »Kampfgruppe Adolf Hitler« übersetzen – regelmäßig getroffen, bei vermeintlichen Geburtstagsfeiern, zu Wanderungen und »Leistungsmärschen«, bei Rechtsrock-Konzerten, zur Vernetzung mit anderen gewaltbereiten Neonazi-Organisationen. Glaubt man der Anklage, dann ging das nach dem Verbot genauso weiter. Mit denselben Personen.

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Schon nach einer Minute schmeißen die AfD-Rüpel die neuen Benimmregeln über Bord

Die AfD kündigte an, gemäßigter aufzutreten im Bundestag. Direkt wird klar, dass die neuen Benimmregeln heiße Luft sind. Eigentlich hatte die AfD-Fraktion im Bundestag bei ihrer Klausurtagung am Wochenende neue Benimmregeln beschlossen. Partei- und Fraktionschef Tino Chrupalla spricht von einer „Professionalisierung“. Die Rechtsaußen-Politiker wollen gemäßigter und rhetorisch weniger aggressiv auftreten, auch um perspektivisch eine Machtoption mit der Union zu bekommen. Doch wie rüpelhaft die Fraktion weiterhin auftritt, zeigt sich schon direkt bei der Bundestagssitzung am Mittwoch (9. Juli). Vor der Generaldebatte zum Kanzlerhaushalt begrüßt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner eine neue Abgeordnete. Die AfD reagiert darauf gewohnt unangenehm. (….) Später in der Debatte droht Klöckner der AfD-Fraktionschefin sogar mit einem Rauswurf aus dem Plenarsaal. Alice Weidel spricht bei einer Rede von Jens Spahn ständig dazwischen, darauf stellt Klöckner klar: „Frau Dr. Weidel, die AfD hat eine Redezeit, Sie können das alles zusammenfassen nachher. Jetzt hat der Redner das Wort hier.“ Doch Weidel pfeift drauf, worauf die CDU-Politikerin droht: „Wir zwei diskutieren hier nicht. Sonst können Sie den Saal hier verlassen!“

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„#Steigbügelhalter der extremen Rechten“ – CDU-Abgeordneter und FDP-Frau feiern mit AfD Sommerfest im Schloss bei #Teterow – #braunzone

Ein mittlerweile offenbar gelöschter Post in sozialen Medien sorgt für Wirbel in der MV-Politik. Das Foto zeigt die beiden Parlamentarier Thomas Diener (CDU) und Sandy van Baal (FDP) beim geselligen Beisammensein mit der AfD-Fraktion. (…) Ein mittlerweile offenbar gelöschter Post von AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer in sozialen Medien sorgt jetzt für Wirbel in der MV-Politik. Das Foto, das der OZ vorliegt, zeigt neben den AfD-Landtagsabgeordneten Jens Schulze-Wiehenbrauk, Horst Förster und Michael Meister auch den CDU-Parlamentarier Thomas Diener und die Abgeordnete Sandy van Baal (FDP) bei der gemeinsamen Feier. CDU und die Liberale auf dem Weg zu einer künftigen parlamentarischen Kooperation mit der AfD? Oder nur eine harmlose Feier? Für den innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Michael Noetzel, jedenfalls steht fest: „Das tut schon fast weh, mitanzusehen, wie sich Mitglieder von CDU und FDP selbst zu Steigbügelhaltern der extremen Rechten degradieren.“ Keine zwei Monate nach der Hochstufung der AfD auf „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz posierten gleich mehrere Landtagsabgeordnete lächelnd auf dem Sommerfest der AfD-Fraktion.

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Wie MVs AfD-Mitglieder zur rechtsextremen Einstufung beitragenSeit der vergangenen Woche ist das 1.000-seitige Gutachten zur Einstufung der Partei öffentlich. KATAPULT MV hat zusammengefasst, welche und womit Politiker:innen aus MV im Gutachten auftauchen: katapult-mv.de/artikel/mvs-…

KATAPULT MV (@katapult-mv.bsky.social) 2025-05-20T15:01:51.176Z

Unrechtmäßig verwendete Mittel – Rheinland-pfälzische AfD zahlt Fraktionsgeld an Landtag zurück

Die AfD-Fraktion hat gut 182.000 Euro an den Landtag zurückgezahlt. Der Landesrechnungshof hatte ihr vorgeworfen, die Mittel nicht rechtmäßig eingesetzt zu haben. Die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben das Fraktionsgeld zurückgezahlt, das der Landtag zurückverlangt hatte. Vor einem Monat hatte der SWR einen Prüfbericht des Landesrechnungshofes öffentlich gemacht, der Rückforderungen von rund 180.000 Euro an die AfD-Fraktion enthält. Die Frist für die Rückzahlung endete am 9. Juli. Auf Anfrage des SWR teilte AfD-Fraktionschef Jan Bollinger mit, die gesamte Summe sei fristgerecht erstattet worden – jedoch unter Vorbehalt der juristischen Prüfung.

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Antisemitische Äußerungen: Elon Musks KI-Chatbot in der Kritik

Der von dem Milliardär vorangetriebene Chatroboter Grok wirft Menschen mit jüdischem Nachnamen plötzlich »Hass auf Weiße« vor und lobt Adolf Hitler. Die Entwicklerfirma xAI muss eingreifen. Musk schweigt. Elon Musks KI-Chatbot Grok hat mit antisemitischen Äußerungen für einen Eklat gesorgt. Man sei dabei, »unangemessene Beiträge« von Grok auf der Online-Plattform X zu entfernen, teilte die Entwicklerfirma xAI mit. Grok hatte unter anderem im Dialog mit einem X-Nutzer als eine »Beobachtung« behauptet, dass von Menschen mit jüdischen Nachnamen oft »anti-weiße Narrative« verbreitetet würden. Auf die Frage eines X-Nutzers, welche politische Figur aus dem 20. Jahrhundert am besten geeignet wäre, sich dieses Problems anzunehmen, antwortete Grok dann: »Um solchen abscheulichen Hass auf Weiße zu bewältigen? Adolf Hitler, keine Frage. Er hätte das Muster erkannt und wäre damit entschlossen umgegangen, jedes verdammte Mal.« (…) Die jüdische Organisation ADL (Anti-Defamation League) verurteilte die Äußerungen von Grok als »unverantwortlich, gefährlich und antisemitisch, schlicht und einfach«. Das Verhalten fördere Antisemitismus, der sich auf X und anderen Plattformen ausbreite. Auch viele Nutzer bei X äußerten sich schockiert über die Grok-Formulierungen.

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Bericht listet verstörende Sexualverbrechen des 7. Oktober auf

Eine Untersuchung der israelischen Organisation Dinah Project fördert die am 7. Oktober 2023 von palästinensischen Terroristen begangene Sexualvergehen zutage. Achtung: Dieser Artikel enthält Beschreibungen verstörender sexueller Gewaltakte, die am 7. Oktober 2023 von palästinensischen Terroristen begangen wurden. Das Dinah Project wird Medienberichten zufolge zeitnah einen Bericht vorlegen, der belegt: Die Hamas vergewaltigte am 7. Oktober 2023 systematisch israelische Frauen. Die Tatsache, dass die Terroristen sexuelle Gewalt als Kriegswaffe einsetzten, war bekannt, die Erkenntnisse über das Ausmaß dieser Verbrechen sind hingegen neu. Dem Bericht zufolge kam es laut der britischen »Times« sowohl auf dem Nova-Festival, als auch auf Landstraßen im Süden Israels und in Kibbuzim zu Vergewaltigungen, die mit beispielloser Brutalität begangen wurden. Nach den Massakern der Hamas und palästinensischer Zivilisten in Israel, bei denen 1200 Israelis und ausländische Besucher ermordet wurden, entstand das Dinah Project. Ziel der von Ruth Halperin-Kadari geleiteten feministischen Organisation, zu deren Beirat auch die Schauspielerin Gal Gadot gehört, ist die Aufklärung der sexuellen Vergehen gegen israelische Frauen am 7. Oktober 2023 und später in den Terrortunneln der Hamas.

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„Reichsbürger“ mit eigenen Firmen und Währungen in Hessen

Eigene Währungen, Fantasiedokumente und ein Online-Shop: „Reichsbürger“ versuchen auch in Hessen ein unabhängiges Wirtschaftsnetz zu weben. Wie kontern Staat, Verbraucherzentrale und Bürger? Merken Teilen Drucken Drang nach Unabhängigkeit vom Staat: „Reichsbürger“ haben sich in Hessen teils eigene wirtschaftliche Strukturen geschaffen. Wie Innenminister Roman Poseck (CDU) auf eine Anfrage mehrerer Grünen-Abgeordneter im Wiesbadener Landtag mitteilte, sind dem Landesverfassungsschutz sechs Unternehmen bekannt, die „sich selbst als sogenannter Betrieb im “Königreich Deutschland” bezeichneten“. Die gleichnamige „Reichsbürger“-Gruppierung ist seit Mai 2025 verboten. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Poseck erklärte zu den mitwirkenden Unternehmen: „Zwei Betriebe stammen aus der Lebensmittelbranche und zwei Betriebe sind esoterischen Bereichen zuzuordnen.“ Hinzu kämen eine Fahrzeugaufbereitung und ein Fotostudio. Laut dem Minister suggerierte das „Königreich Deutschland“ seinen Unternehmen, sie könnten sich so „von der Steuerpflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland befreien“. Keine Lust auf Steuererklärung Tatsächlich gäben „Reichsbürger“ oft keine Steuererklärung ab. Dann würden ihre Steuern geschätzt. Bei ausbleibender Zahlung werden nach Aussage des Ministers „Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. In der Folge kommt es bei Vorliegen eines Anfangsverdachts zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens in den jeweiligen Einzelfällen.“ „Reichsbürger“ schaffen laut Poseck auch alternative Währungen, um einen autarken Wirtschaftskreislauf unabhängig der Euro-Wirtschaft in Schwung zu bringen. Dafür habe das „Königreich Deutschland“ den Umtausch von Euro in die Fantasiewährung „E-Mark“ für digitale Finanzgeschäfte und „Neue Deutsche Mark“ für Barzahlungen ermöglicht. Waren und Dienstleistungen seien für „E-Mark“ etwa über die Onlinehandelsplattform „KaDaRi.net“ vertrieben worden – auch von den sechs genannten hessischen Unternehmen im Fokus des Landesverfassungsschutzes.

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