Joggerin rassistisch beleidigt – Kriminalpolizei sucht Zeugen

Am Montagabend (21.07.2024) ereignete sich ein mutmaßlich rassistisch motivierter Übergriff auf eine Joggerin bei Baiersdorf (Lkrs. Erlangen-Höchstadt). Die Kriminalpolizei Erlangen bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Die 36-jährige Joggerin war mit ihrem Hund gegen 19:00 Uhr östlich des Ausees unterwegs. Dort traf sie auf einen bislang unbekannten Radfahrer, der die Frau unvermittelt rassistisch angepöbelt und beleidigt haben soll. In diesem Zusammenhang habe der Mann der 36-jährigen Frau auch ins Gesicht gespuckt und mit einem Stock nach ihrem Hund geschlagen, bevor er mit seinem Fahrrad davonfuhr.   Personenbeschreibung:  Ca. 60 – 65 Jahre alt, graues Haar, fränkischer Dialekt, bekleidet mit kurzen Hosen (beige), blauer Jacke, bräunlichen Schuhen; führte ein rötlich-braunes Fahrrad mit, auf dessen Gepäckträger sich ein blauer Karton befand

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Gegendemonstration zum CSD angekündigt: Rechtsextreme wollen wieder in Berlin aufmarschieren

Der anstehende CSD am Samstag in Berlin ist Rechtsextremen ein Dorn im Auge. Jetzt wurde eine Gegendemonstration zu der queeren Parade angemeldet. Doch die Polizei hatte Einwände. Am kommenden Samstag, dem 26. Juli, werden Hunderttausende Menschen bei der alljährlich stattfindenden Pride-Parade zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin erwartet. Die Parade ist eine wichtige Demonstration queerer Kultur und setzt sich für die Rechte und Anliegen der LGTBIQ+ Community ein. Eine Gegendemonstration dazu wurde nun unter dem Titel „Gemeinsam gegen den CSD-Terror und der [sic!] Identitätsstörung“ von einer Privatperson bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Wie eine Polizeisprecherin dem Tagesspiegel mitteilte, wurde die Kundgebung für 400 Teilnehmer angekündigt. Zunächst war eine Route angemeldet worden, die dem Verlauf der Strecke des CSD entsprochen hätte, also startend am Leipziger Platz über Potsdamer Straße, Nollendorfplatz und Straße des 17. Juni. Doch dieser Streckenverlauf sei laut der Sprecherin in einem üblicherweise stattfindenden Kooperationsgespräch zwischen der Versammlungsbehörde und dem Anmelder verworfen worden. Jetzt (Stand Mittwoch, 23. Juli) soll die Kundgebung ab 11.30 Uhr am Schöneberger Ufer Ecke Potsdamerstraße stattfinden. Zur geplanten Einsatzlage und besonderen Sicherheitsvorkehrungen konnte sich die Behörde noch nicht äußern. Schon seit längerer Zeit nehmen Rechtsextreme immer wieder gezielt Pride-Paraden ins Visier. So organisierte zum CSD in Berlin-Marzahn am 21. Juni dieses Jahres etwa die Neonazi-Gruppe „Deutsche Jugend voran“ (DJV) eine Gegendemo. Allerdings mit bescheidenem Erfolg: 40 Nazi-Demonstranten standen 1100 friedlichen Menschen gegenüber.

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Rechtsextreme Tendenzen nehmen unter saarländischen Jugendlichen zu

Rechtsextreme Tendenzen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden auch im Saarland zunehmend zu einem Problem. Die Zahl derartiger erfasster Straftaten durch junge Tatverdächtige ist zuletzt um über 80 Prozent angestiegen. Beratungsstellen nehmen wahr, dass sogar schon Kinder mit extremistischen Äußerungen auffallen. Rassistische Parolen und ein Hakenkreuz an der Sulzbacher Moschee, Aufkleber mit ausländerfeindlichen Sprüchen auf einem Dillinger Straßenschild oder ein „Heil Hitler“ an der Wand einer St. Wendeler Tiefgarage. All das sind Vorkommnisse aus dem Saarland. Alle aus diesem Jahr. Und es ist nur eine Auswahl.   Die Zahl der „politisch motivierten Straftaten rechts“, wie diese Taten in der Polizeistatistik heißen, ist zuletzt auch im Saarland angestiegen, schon von 2023 auf 2024 laut Polizeistatistik um fast 50 Prozent auf 548 erfasste Fälle. Und es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass sich dieser Trend gerade umkehrt. Im Gegenteil.

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„Mit seinem Kampfeinsatz schweren Schaden für die AfD verursacht“

AfD-Politiker Tim Schramm kämpfte als Freiwilliger in der ukrainischen Armee und kritisierte „Russenstusser“ in seiner Partei. Nun soll er aus der Partei fliegen. Im Ausschlussantrag, der WELT vorliegt, wirft der NRW-Vorstand Schramm vor, sich „in höchstem Maße parteischädigend“ verhalten zu haben. Innerhalb des größten Landesverbands der AfD soll ein Mitglied ausgeschlossen werden – weil er als Freiwilliger zwischen März und Juni dieses Jahres Teil der ukrainischen Armee war. Die Antragsschrift des nordrhein-westfälischen Landesvorstands gegen den Wuppertaler Kommunalpolitiker Tim Schramm liegt WELT vor. Das zwölfseitige Schreiben ist auf vergangenen Montag datiert und richtet sich an das Landesschiedsgericht der Partei. Verfasser ist der AfD-Europaabgeordnete Hans Neuhoff, der Mitglied des Landesvorstands ist. Beantragt ist zudem eine Bestätigung des sofortigen Entzugs der Mitgliedsrechte, den der Vorstand mehrheitlich beschlossen hat. „Der Antragsgegner hat mit seinem Kampfeinsatz als Angehöriger der ukrainischen Armee und mit seinen Aussagen bei der anschließenden publizistischen Verwertung dieses Einsatzes schwerwiegend gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen und einen daraus resultierenden schweren Schaden für die Partei verursacht“, heißt es in dem Antrag. Der 22-jährige Schramm hatte nach eigenen Angaben als Mörserschütze und Drohnenpilot aktiv gegen die russische Armee gekämpft. „Dabei hat er nach eigener Aussage auch auf Menschen geschossen“, heißt es im Ausschlussantrag. In Interviews habe er „in prahlerischer Manier über seine Unternehmung“ berichtet, wirft ihm der Landesvorstand vor. Die AfD vertrete allerdings eine „anti-interventionistische Linie“ und lehne Waffenlieferungen ab.

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“Scheiß AfD” Anti-AfD-Jodler: Queerer Chor erhält Drohungen und viel Zuspruch

Bei der Störung des ARD-Sommerinterviews mit AfD-Chefin Weidel war auch das Lied des Corner Chors aus Augsburg zu hören. Die Gruppe wusste nichts von der Aktion – will die Aufmerksamkeit aber nun nutzen. Bei der Stör-Aktion des ARD-Sommerinterviews mit AfD-Chefin Alice Weidel ist auch das Anti-AfD-Lied eines Augsburger Chors abgespielt worden. Der Corner Chor, der sich selbst als “aktivistischen FLINTA*-Chor” bezeichnet, habe auf Instagram viele Zuschriften für den Jodler erhalten, sagte eine Chor-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. “Wir haben viele nicht ganz so nette Kommentare gekriegt, teilweise auch Drohungen. Wir lassen uns aber nicht einschüchtern.” Überwiegend sei die Resonanz positiv gewesen. Viele Menschen hätten gefragt, ob sie das Lied verwenden dürfen – “für Klingeltöne, für Demos oder zum Nachsingen.” Der Chor wolle den Jodel für möglichst alle zugänglich machen, so die Sprecherin. “Wir haben dann die Noten geteilt.” Auch die Aufrufzahlen des Songs seien deutlich nach oben gegangen, sagte sie.

via queer: “Scheiß AfD” Anti-AfD-Jodler: Queerer Chor erhält Drohungen und viel Zuspruch

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Musikerin wollte ihretwegen nicht singen – Alice Weidel trank Sekt nebenan, während Vicky Leandros auftrat – #lügengloria

Vicky Leandros wollte bei den Schlossfestspielen in Regensburg nur singen, wenn Alice Weidel nicht kommt. Jetzt soll die AfD-Chefin doch dagewesen sein – heimlich. Fürstin Gloria von Thurn und Taxis hatte als Schirmherrin der Schlossfestspiele in Regensburg auch Alice Weidel eingeladen. Sängerin Vicky Leandros, die im Rahmen der Veranstaltung ein Konzert geben sollte, passte das nicht. Sie stellte eine klare Bedingung: Wenn die AfD-Chefin kommt, werde sie nicht singen. Die Politikerin sei bei ihrem Konzert “nicht willkommen”. “Ich stehe für Menschenrechte”: Vicky Leandros erteilt Alice Weidel Konzert-Verbot Ein Bericht der “Bild” erweckt nun aber den Eindruck, als sei die Forderung von Leandros übergangen worden. Der Zeitung liegt ein Foto vor, das Weidel bei den Festspielen zeigt. Sekt trinkend sitzt sie direkt neben Gloria von Thurn und Taxis. Währenddessen gab Leandros draußen ihr Konzert. Weidel soll sich im Schloss aufgehalten haben Weidel soll nach “Bild”-Informationen schon am Sonntag angereist und auf dem Schloss St. Emmeram, dem Sitz der Familie von Thurn und Taxis, übernachtet haben. Während der Show von Leandros habe sie sich dann im Schloss aufgehalten, die beiden seien sich wohl nicht begegnet. Weidels Sprecher Daniel Tapp erklärte zuvor noch, dass die Politikerin trotz ihrer Einladung abgesagt habe. “Sie hatte eine Einladung, und sie hat sich dann entschieden, lieber nicht hinzugehen”, ließ dieser am Dienstag mitteilen. Schirmherrin Gloria Thurn und Taxis teilte der dpa schriftlich mit, dass die Politikerin abgesagt habe, weil die Polizei ihre Sicherheit auf dem Gelände nicht garantieren könne. Daraufhin habe Weidel entschieden, weder die Show noch das Festspielrestaurant zu besuchen, “um den Gästen den Abend nicht zu verderben”. Im Schloss aber hielt sich Weidel zur Zeit des Leandros-Konzerts doch auf, wie Weidels Sprecher am Mittwoch auf Nachfrage von t-online bestätigte. Er betont, dass er zuvor lediglich erklärt habe, dass die AfD-Chefin nicht die Festspiele besuchen werde. “Das hat sie auch nicht getan”, so Tapp. “Die Innenräume des Schlosses gehören ja nicht zum Festivalgelände.” Sicherheitsbedenken, die Thurn und Taxis vorab anführte, konnte die Polizeiinspektion Regensburg nicht bestätigen. Die Darstellung treffe nicht zu, sagte ein Sprecher

via t-online: Musikerin wollte ihretwegen nicht singen Alice Weidel trank Sekt nebenan, während Vicky Leandros auftrat

siehe auch: AfD-Chefin Weidel war bei Vicky-Leandros-Konzert heimlich anwesend Schlagersängerin Vicky Leandros wollte bei den Festspielen in Regensburg nur dann singen, wenn Alice Weidel fernbleibt. Das versprach die AfD-Chefin auch – doch die »Bild« zeigt nun ein Foto aus dem Schloss, das anderes nahelegt. (…) Während des Konzerts von Leandros habe sie sich im Schloss aufgehalten, sie und die Schlagersängerin sollen sich nicht begegnet sein. Gloria von Thurn und Taxis verteidigte die Einladung Weidels gegenüber »Antenne Bayern«: »Sie müssen auch den ein oder anderen Exoten mit einladen, weil das macht die Sache interessanter.« Sie kenne die AfD-Chefin persönlich. Die Einladung sei rein privat gewesen. Thurn und Taxis beklagte sich über die Proteste: »Der Wirbel zeigt sehr schön, wie es um die Meinungsfreiheit in unserem Land bestellt ist, dass noch nicht einmal ein Privatbesuch einer demokratisch gewählten, erfolgreichen Politikerin mehr möglich ist.« Weidel ist tatsächlich demokratisch gewählt, der Verfassungsschutz hatte ihre Partei im Mai jedoch als gesichert rechtsextrem eingestuft und dies ausführlich begründet

AfD-Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen – Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

Immer wieder werden Äußerungen von Regierungsmitgliedern gegen die AfD ein Thema für das BVerfG. Im Fall von Malu Dreyer unterlag die AfD nun vor dem BVerfG, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat damit Bestand. Die Verfassungsbeschwerde der rheinland-pfälzischen AfD gegen ein Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) bezüglich einer Äußerung von Malu Dreyer ist bereits unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und sie deshalb nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 24.06.2025, Az. 2 BvR 686/25). Noch als Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz hatte Malu Dreyer (SPD) im Januar 2024 über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto “Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis” aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account in Bezug auf kurz zuvor bekannt gewordenen Abschiebepläne erklärt: “Der Begriff ‘Remigration’ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.” Die AfD sah in diesen öffentlichen Beiträgen eine unzulässige Verletzung des Neutralitätsgebots. Als Ministerpräsidentin habe sie solche Aussagen nicht tätigen dürfen. “Mit ihrer infamen Hetze gegen unsere AfD als Ministerpräsidentin über das Portal der Staatskanzlei hat Malu Dreyer den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen”, so die AfD damals. Die Partei klagte gegen Dreyer. Anfang April 2025 entschied der VerfGH Rheinland-Pfalz dann: Dreyer habe mit ihren Äußerungen das Neutralitätsgebot nicht gewahrt und in das Recht auf Chancengleichheit der AfD aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 17 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung (RhPfVerf) eingegriffen. Allerdings: Das sei gerechtfertigt gewesen, weil dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient habe. Erst wenn staatliche Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich werden, seien solche Äußerungen unzulässig, so der VerfGH (Urt. v. 02.04.2025, Az. VGH O 11/24). BVerfG steht nicht über Landesverfassungsgerichten Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte der Landesverband der AfD gegen das VerfGH-Urteil in Karlsruhe vorgehen. Doch “mangels hinreichender Darlegung einer Verletzung eines im Rahmen der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Rechts ist die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig”, so das BVerfG jetzt. Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch Verfassungsorgane des Landes aus Art. 21 Abs. 1 GG sei kein im Wege der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Recht. Statt einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe stelle der Organstreit vor dem VerfGH Rheinland-Pfalz die abschließende Rechtsschutzmöglichkeit dar, so die 3. Kammer des Zweiten Senats.

via lto: AfD-Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

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