#NPD-#Ratsherr will erneut ohne #Schutzmaske an Sitzung in #Lüdenscheid teilnehmen

Er war bereits Anfang des Monats an der Tür abgewiesen worden, weil er bei der konstituierenden Ratssitzung in Lüdenscheid keine Schutzmaske tragen wollte. Nun will NPD-Ratsvertreter Stephan Haase am kommenden Montag erneut an einer Sitzung des Rates teilnehmen – wieder ohne Maske. (…) „Grundsätzlich gilt bei zulässigen Veranstaltungen im Sinne des Paragraphen 13 der Coronaschutzverordnung und damit auch bei kommunalen Gremiensitzungen ab dem 2. November 2020 die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.“ Maskenverweigerer Haase war bereits am 2. November abgeblitzt und durfte nicht an der konstituierenden Ratssitzung teilnehmen. Juristische Schritte dagegen hatte er angekündigt, bislang aber nach eigenen Worten nicht vollzogen. Er hoffe, am Wochenende einen Termin beim Rechtsanwalt zu bekommen. Haase: „Ich habe mich aber schon von Thomas Ruschin beraten lassen.“ Dass es tatsächlich Kontakt zwischen dem Nationaldemokraten und dem zur AfD gewechselten Beigeordneten Ruschin gegeben hat, bestätigt Pressesprecher Prillwitz nicht. „Herr Ruschin ist abwesend.“ Aber die Treuepflicht des Dezernenten gegenüber der Stadt gebiete es, auf die geltende Rechtslage zu verweisen.

via come on: NPD-Ratsherr will erneut ohne Schutzmaske an Sitzung in Lüdenscheid teilnehmen

#Bühl: Klatsche für #AfD-Landesgruppe vor #Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen. Diese hatte gegen die Absage einer Diskussionsveranstaltung im Bürgerhaus Neuer Markt in Bühl geklagt. Alles rechtens, meint das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Seine Begründung liest sich wie eine Klatsche für die Fraktion. (…) Das Verwaltungsgericht sieht das aber anders. Es argumentiert, dass keine Ungleichbehandlung vorliege, weil die Stadt alle Veranstaltungen abgesagt habe, die im November im Bürgerhaus hätten stattfinden sollen. Die Gemeinderatssitzung sei für den Geschäftsbetrieb der Gemeinde erforderlich und nicht mit einem Bürgerdialog vergleichbar, so das Gericht.
Klage war unzulässig. Besonders peinlich für die AfD-Bundestagsfraktion: eigentlich sei ihre Klage unzulässig, da der Mietvertrag ausdrücklich mit der Landesgruppe und nicht mit der Bundestagsfraktion geschlossen worden sei. Also könne auch nur die Landesgruppe Baden-Württemberg daraus Rechte geltend machen. Das hatte das Verwaltungsgericht am Donnerstag in einer Presseinformation mitgeteilt.

via die neue welle: Bühl: Klatsche für AfD-Landesgruppe vor Verwaltungsgericht

siehe auch: Pressemitteilung vom 12.11.2020. Kurzbeschreibung: Bühl: Eilantrag zur Nutzung des Bürgerhauses Neuer Markt für AfD-Veranstaltung erfolglos. Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 12.11.2020 den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion (Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Bühl (Antragsgegnerin) mit dem Ziel, das „Bürgerhaus Neuer Markt“ für die Veranstaltung eines Bürgerdialogs am Freitag, 13.11.2020, nutzen zu können, abgelehnt. (…) Der geplante Bürgerdialog sei als politische Veranstaltung durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Dem ist die 10. Kammer in ihrem den Beteiligten bereits bekannt gegebenen Beschluss vom heutigen Tag – 10 K 4564/20 – nicht gefolgt. Der von der AfD-Bundestagsfraktion gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei bereits unzulässig, da der Mietvertrag nicht mit der Antragstellerin, sondern ausdrücklich mit der Landesgruppe Baden-Württemberg der Fraktion geschlossen worden sei und nur diese daraus Rechte geltend machen könne. Im Übrigen sei der Antrag auch unbegründet. Die Antragstellerin sei keine Partei, sondern als Fraktion ein Organteil des Deutschen Bundestages und könne sich daher nicht auf die Gleichbehandlung der Parteien berufen. Überdies könne sie als Fraktion nicht Trägerin von Grundrechten sein. Es liege zudem schon keine Ungleichbehandlung vor, da die Stadt aufgrund des Wiedererstarkens der Corona-Pandemie alle Veranstaltungen im Bürgerhaus im November abgesagt habe. Die dennoch durchgeführte Gemeinderatssitzung sei für den Geschäftsbetrieb der Gemeinde erforderlich und öffentlich abzuhalten, die geplante Veranstaltung eines Bürgerdialogs sei damit nicht vergleichbar. Schließlich sei die Stadt nach dem geschlossenen Mietvertrag berechtigt gewesen, den Vertrag aufgrund der rapide steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen zu kündigen. Dies ergebe sich sowohl aus den hierzu getroffenen Regelungen des Mietvertrags sowie aus den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Vertragskündigung aus wichtigem Grund.

„Wollt ihr den totalen Lockdown?“ – #Berliner #Staatsanwältin demonstriert mit „#Reichsbürgern“ und „#Querdenkern“ – #covidioten #aluhut #antidemokrat

Eine Berliner Staatsanwältin lief bei Corona-Protesten mit und rief zum Widerstand auf. Im Netz verbreitete sie Verschwörungstheorien. Die Justiz ist alarmiert. Schon in den Mittagsstunden dieses warmen Samstags im August greifen die Polizisten zum ersten Mal zum Pfefferspray. Zehntausende Menschen aus ganz Deutschland sind in der Hauptstadt, um gegen die Pandemie-Maßnahmen zu protestieren. Unter ihnen unbescholtene Bürger, Kritiker der Gesundheitspolitik, aber auch Verschwörungsgläubige, Reichsbürger und Rechtsextremisten. Die Polizisten drängen sie jetzt zurück, die Augen tränen. In vorderster Reihe steht auch Renate H. (Name geändert). Beruflich ist sie Beamtin des Landes Berlin. Als Staatsanwältin ermittelt sie gegen jugendliche Kriminelle und Straftäter in der Polizeidirektion 2 im Westteil der Stadt. Sie ist also in einem Kernbereich staatlicher Gewalt tätig – bei der Strafverfolgung. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob H. gegen ihre Beamtenpflichten verstoßen hat. (…) Nach Tagesspiegel-Recherchen besuchte sie auch die erste Corona-Großdemonstration der Initiative „Querdenken“ am 1. August in Berlin und die teilweise gewalttätigen Proteste in Leipzig am vergangenen Wochenende. Auf ihrem privaten Facebook-Profil verbreitet die Juristin seit Monaten Verschwörungstheorien. Lange stand auf ihrem Profilbild der Slogan „Gib Gates keine Chance“. Eine weit verbreitete Verschwörungstheorie im „Querdenken“-Milieu ist die angeblich absichtliche Herbeiführung der Pandemie durch Microsoft-Gründer Bill Gates, um auf diesem Weg an einem Impfstoff zu verdienen. Die Mischung der Posts von H. ist ähnlich diffus wie bei anderen Unterstützern der Corona-Bewegung. Einige geteilte Einträge legen eine Nähe zur Reichsbürger-Ideologie nahe. Mehrfach teilt H. Posts, in denen von der schwarz-weiß-roten Reichsflagge als „Symbol für einen Friedensvertrag“ gesprochen wird.

via tagesspiegel: „Wollt ihr den totalen Lockdown?“ Berliner Staatsanwältin demonstriert mit „Reichsbürgern“ und „Querdenkern“

siehe auch: Berliner Staatsanwältin demonstriert mit Corona-Leugnern und Rechtsextremen. Eine Berliner Staasanwältin demonstriert einem Bericht zufolge mit „Querdenkern”, Rechtsextremen und sogenannten Reichsbürgern. Auch in sozialen Medien soll sie Verschwörungstheorien verbreiten. Verstößt sie damit gegen ihre Beamtenpflicht? Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Politik, ob eine Staatsanwältin gegen ihre Beamtenpflicht verstoßen hat. Die Frau habe beispielsweise Ende August in Berlin an einer Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen teilgenommen, an der auch sogenannte Reichsbürger und Rechtsextremisten beteiligt gewesen seien, berichtet der „Tagesspiegel“ (Freitag). Die Zeitung zeigt auch verpixelte Standbilder aus Videos, die die Frau in Berlin zeigen sollen. Sie hält ein Plakat mit der Aufschrift „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht“ – ein bei Rechten verbreiteter Spruch. Nach „Tagesspiegel“-Informationen besuchte die Staatsanwältin auch die erste Großdemonstration der Initiative „Querdenken“ am 1. August in Berlin und die Proteste in Leipzig am vergangenen Wochenende. Auf ihrem privaten Facebook-Profil verbreite sie seit Monaten Verschwörungstheorien, berichtet die Zeitung weiter.

FBI Warn White Supremacist Activity in Pittsburgh Among Highest in Country

Experts have warned that white supremacist activity in the Pennsylvania city of Pittsburgh is among the highest in the entire country but authorities are still limited on how they investigate it. John Pulcastro, a supervisory analyst at the Pittsburgh FBI, described how Pittsburgh has become a “hub” for the far-right and neo-Nazi groups during a “When Hate Hits Home” Zoom presentation presented by the Cyril H. Wecht Institute. “It’s important to understand that it is here,” said Pulcastro, via the Pittsburgh Post-Gazette. Pulcastro warned that groups such as Patriot Front—described as an “image-obsessed organization” who rehabilitated the “explicitly fascist agenda” of Vanguard America with extremist patriotism by the Southern Poverty Law Center—are among those holding events and recruiting in the city.

via newsweek: FBI Warn White Supremacist Activity in Pittsburgh Among Highest in Country

#Querdenken-Proteste in #Leipzig – Abstimmungsmängel bei den Behörden – #staatsversagen #polizeiproblem #covidioten

Wer trägt die Schuld am misslungenen Polizeieinsatz in Leipzig? Die Stadt ging im Vorfeld von bis zu 50.000 Demonstranten aus. Doch die Polizei rechnete mit viel niedrigeren Zahlen und teilte offenbar der Kommune nicht mit, wie viele Kräfte sie einsetzen wollte. Es waren Zehntausende Demonstranten und viel zu wenige Polizisten. Nach dem misslungenen Polizeieinsatz rund um die sogenannten “Querdenken”-Demonstrationen am vergangenen Wochenende in Leipzig weisen neue Details auf ein Planungsversagen bei den Behörden hin. Demnach rechnete die Stadt Leipzig mit bis zu 50.000 Demonstranten – und gab das auch im Verwaltungsgerichtsverfahren an. Die Polizei selbst ging dagegen offenbar von wesentlich niedrigeren Teilnehmerzahlen aus. Eingesetzt waren am Samstag nach Angaben der Polizei schließlich nur 2700 Polizisten. Im Anschluss an die zuvor weitgehend friedlich verlaufene Großkundgebung von Regierungskritikern und Corona-Leugnern hatte es am Samstag gewalttätige Ausschreitungen und Übergriffe gegeben. Teils waren dabei vermummte Rechtsextreme gezielt auf Journalisten losgegangen und hatten Polizeiketten durchbrochen. Bei der Demonstration wurde massenhaft gegen Hygiene-Regeln und Auflagen verstoßen. Am Abend zogen dann Zehntausende Menschen weitgehend unbehelligt von der Polizei durch Leipzig. Bundesweit hatte der Polizeieinsatz Kritik auf sich gezogen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) forderte künftig ein konsequenteres Durchgreifen.
Gerichtsdokumente zeigen nun, dass es bereits im Vorfeld der Demonstration zu massiven Abstimmungsdefiziten zwischen der Stadt Leipzig und der Polizei kam. So geht aus dem umstrittenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen hervor, dass die Stadt im Vorfeld der Demonstrationen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 50.000 Demonstranten rechnete. Um hinreichend Abstand zwischen den Demonstrationsteilnehmern zu gewährleisten, hatte die Stadt die Großveranstaltung aus Pandemieschutzgründen auf das Messegelände außerhalb der Stadt verlegen wollen. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig sah das so. Weil die Polizei, die den Angaben der Veranstalter gefolgt war, jedoch von einer niedrigeren Teilnehmerzahl ausging und offenbar lediglich mit einer Menschenmenge von 16.000 bis 20.000 Teilnehmern rechnete, hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Demonstration in der Innenstadt schließlich erlaubt.

via tagesschau: Querdenken-Proteste in Leipzig Abstimmungsmängel bei den Behörden

Doxxing: Was ist das und wie schützt du dich?

Der Begriff „Doxxing“ (auch „Doxing“ geschrieben) stammt aus dem Englischen und leitet sich von „dox“, kurz für „documents“, ab. Er bezeichnet das systematische Sammeln und anschließende Veröffentlichen privater und personenbezogener Daten einer anderen Person im Internet. Genau bedeutet das, dass jemand persönliche Daten, Chatverläufe, private Fotos oder auch amtliche Dokumente einer anderen Person sammelt und diese – ohne deren Zustimmung – im Netz publiziert. Diese Daten können dabei sowohl aus öffentlich zugänglichen Suchmaschinen wie Google oder Social-Media-Profilen gefiltert oder aber auch aus gehackten Konten zusammengetragen oder durch Phishing illegal beschafft werden. Phishing bedeutet, dass Nutzer*innen über gefälschte oder manipulierte E-Mails dazu aufgefordert werden, ihre Daten in Masken einzugeben, die den Originalen zum Verwechseln ähnlichsehen. Aus diesen gefälschten Masken können die Daten dann herausgefiltert und gestohlen werden. Doxxing, Phishing und Hacken gehen oft miteinander einher. (…) Häufig werden die privaten Dokumente anderer online gestellt, um diese Personen zu erpressen und einzuschüchtern. Es wird damit gedroht, weitere Daten zu veröffentlichen, sollten bestimmte Forderungen nicht eingehalten werden. In der Vergangenheit wurde Doxxing ebenfalls dafür genutzt, andere an den Pranger zu stellen. Zuletzt wurden auf diese Weise Bilder vermeintlicher Attentäter*innen im Internet verbreitet, wobei sich letztendlich herausstellte, dass ganz andere Personen für die Angriffe verantwortlich waren. Doxxing kann also Vorverurteilung und Bloßstellung mit sich bringen. (…) Doxxing ist illegal und auch von Seiten der großen Social-Media-Plattformen explizit verboten. Bei Facebook heißt es: „Ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Personen darfst du keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen über diese Personen posten“, in den Twitter-Richtlinien wird noch expliziter gesagt, dass „die privaten Informationen einer Person ohne deren Erlaubnis online zu posten, mitunter als „Doxxing“ bezeichnet, gegen die Twitter Regeln verstößt“. Den Missbrauch deiner persönlichen Daten kannst du bei den Plattformen direkt melden. Wie schnell die Social-Media-Kanäle auf das Melden reagieren und die Daten ggf. entfernen, kann nicht pauschal gesagt werden.

via hate aid: Doxxing: Was ist das und wie schützt du dich?