Sparkasse muss rechtsextremer Partei Girokonto gewähren

Das Verwaltungsgericht Gießen verpflichtet die Sparkasse Wetzlar, für die Partei “Die Heimat” ein Girokonto zu eröffnen. Warum das Gericht die Ablehnung der Bank nicht gelten ließ. Die Sparkasse Wetzlar muss nach einer Gerichtsentscheidung für den Bezirksverband Mittelhessen der rechtsextremen Partei “Die Heimat” ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen und führen. Mit diesem Urteil gab das Verwaltungsgericht Gießen einer Klage des Bezirksverbands gegen die Sparkasse statt, die einen Antrag auf Eröffnung des Girokontos im September 2023 abgelehnt hatte. Sparkasse verwies auf Verfassungsschutzbericht Zur Begründung hatte das Geldinstitut nach Angaben des Gerichts erklärt, es sei nach Sparkassenrecht nur zur Eröffnung von Konten für natürliche Personen unter Beachtung des Regionalitätsgrundsatzes verpflichtet. Zudem habe die Sparkasse die Existenz und Rechtsfähigkeit des Bezirksverbands “Die Heimat” (ehemals NPD) bestritten und bei der Ablehnung des Antrags auf wichtige Gründe des Einzelfalls verwiesen: So ergebe sich aus dem Verfassungsschutzbericht, dass die Partei “Die Heimat” – in dem Bericht als NPD bezeichnet – als verfassungsfeindlich einzustufen sei. Dagegen hatte sich der Bezirksverband gewehrt. Aus seiner Sicht sei die Einstufung als verfassungsfeindlich irrelevant und kein zulässiges Kriterium bei der Frage des Anspruchs auf Kontoeröffnung. Zudem habe die Sparkasse auch für Kreis- und Stadtverbände sowie Ortsvereine anderer Parteien Girokonten eröffnet und verhalte sich außerdem widersprüchlich, da auch die “Die Heimat”-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Leun (Lahn-Dill-Kreis) ein Girokonto bei der gleichen Sparkasse habe. Gericht: Sparkasse unterliegt Gleichbehandlungsgrundsatz Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Der Anspruch des Bezirksverbands auf die Eröffnung des Girokontos sei als öffentlich-rechtlich und nicht als privatrechtlich einzustufen, weil die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge tätig werde. Sie sei deshalb an die Grundrechte gebunden und unterliege auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Eröffnung und Führung eines Girokontos sei zudem nicht nur für natürliche Personen Teil des öffentlichen Auftrags der Sparkasse.  Auch das Argument der Sparkasse, dass “Die Heimat” als Nachfolgeorganisation der NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge, ist aus Sicht der Kammer keine tragfähige Begründung für die Ablehnung. Das Bundesverfassungsgericht habe die NPD nicht verboten, obwohl die Partei mit ihren Zielen die Grundprinzipien missachte, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar seien, erläuterte das Gericht. “Für solche als verfassungsfeindlich bezeichnete Parteien komme als Sanktionsmöglichkeit der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung in Betracht.”

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siehe auch: Sparkasse Wetzlar unterliegt gegen Bezirksverband Giro­konto auch für ver­fas­sungs­feind­liche “Die Heimat”. Wieder einmal versucht sich Wetzlar gegen Rechts aufzustellen. Dieses Mal unterliegt die örtliche Sparkasse. Sie muss dem Bezirksverband Mittelhessen der verfassungsfeindlichen NPD-Nachfolgepartei “Heimat” ein Girokonto eröffnen. Die Sparkasse Wetzlar muss für den Bezirksverband Mittelhessen der Partei “Die Heimat” ein Girokonto zu eröffnen und auf Guthabenbasis führen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen auf eine Verpflichtungsklage hin entschieden (Urt. v. 03.11.2025, Az: 8 K 2257/23.GI). “Die Heimat” ist die Nachfolgepartei der verfassungsfeindlichen NPD.  Das Geldinstitut hatte im September den Antrag des Bezirksverband auf Eröffnung eines Girokontos abgelehnt und das mit mehreren Aspekten begründet: sie müsse nur Konten für natürliche Personen unter Beachtung des Regionalitätsgrundsatzes eröffnen, der Bezirksverband existiere nicht bzw. sei nicht rechtsfähig und sie habe einen wichtigen Grund, nämlich die Einstufung der Partei als verfassungsfeindlich im Verfassungsschutzbericht. Der Bezirksverband meinte diese Einstufung sei irrelevant, das sei kein zulässiges Differenzierungskriterium bezüglich eines Anspruchs auf Kontoeröffnung. Zudem habe die Sparkasse Wetzlar auch für Kreisverbände, Stadtverbände und Ortsvereine anderer Parteien Girokonten eröffnet und verhalte sich widersprüchlich, da auch die Fraktion der Partei “Die Heimat” der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun ein Girokonto bei der Sparkasse Wetzlar habe. Verfassungsfeindliche Ziele kein Grund für Ausschluss Die 8. Kammer des VG Gießen hat der Klage stattgegeben. Die Sparkasse sei eine Anstalt öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge und Teil der vollziehenden Gewalt mit einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. Damit unterliege sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung, Art 3 Grundgesetz. Da sie für andere Parteien Girokonten eröffnet habe, müsse sie das auch für “Die Heimat” machen.

Rechte Influencer auf Propagandareise bei den Taliban

Im September 2025 reist der Neonazi und AfD-Mitarbeiter Mario Müller gemeinsam mit mehreren bekannten Rechtsextremen zu den Taliban nach Afghanistan. Ein PR-Manöver, das koloniale Fantasien und rassistische Abschiebediskurse miteinander verbindet. Knapp zehn Tage verbrachte eine Reisegruppe um den Neonazi und Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten, Mario Müller, im September in Afghanistan. Im Programm: geführte Touren durch Kabul, lokale Küche, Sightseeing auf Teppich-Märkten und bewaffneter Begleitschutz durch Taliban-Kämpfer. Mit dabei waren laut einer Recherche von Rhein-Main Rechtsaußen unter anderem der rechte Ukraine-Veteran Jonathan Stumpf, Stefan Thöny, Identitärer aus der Schweiz, Martin Schieck, Mitarbeiter des AfD-Politikers Björn Höcke, sowie Timm Kaufmann vom IB-nahen Filmkollektiv aus Görlitz. Die Reise war Teil einer koordinierten Kampagne, inszeniert, um Afghanistan als „sicheres Herkunftsland“ darzustellen und Abschiebungen zu legitimieren. Ideologische Reise statt Abenteuerurlaub: Remigration und Ethnopluralismus Organisiert wurde die Tour laut Rhein-Main Rechtsaußen vom AfD-Funktionär Marius Kaul und seiner Firma Zeitgeist BC. Kaul war schon an früheren Projekten der „Alternative Help Association“ (AHA) beteiligt, einer Tarnorganisation der Identitären Bewegung, die „Hilfsreisen“ nach Syrien durchführte. Mit dem Ziel, Propagandamaterial zu erzeugen, um Stimmung gegen geflüchtete Menschen in Europa zu machen. Auch die jüngste Afghanistan-Reise diente wohl nicht nur dem Kriegsfetisch dieser Männer, sondern wird gezielt für rassistische Propaganda instrumentalisiert: Zum einen soll das krisengebeutelte Land als sicher dargestellt werden, um so zu begründen, dass Menschen aus Afghanistan, die in Deutschland Asyl beantragt haben, problemlos zurückgeführt werden können. In der rechtsextremen Terminologie heißt das „Remigration“. Zum anderen diente die Reise dazu, aus erster Hand erzählen zu können, dass die afghanische Kultur der deutsch-europäischen diametral entgegenstünde und nicht vereinbar sei. „Die kulturellen Unterschiede sind enorm“, so Müller in einem Livestream der rechtsextremen Identitären Bewegung im Oktober 2025 zu seiner Reise. Vielleicht sei es doch ganz gut, wenn jeder an seinem Platz in der Welt bleibe. Diese Aussage fasst die Kernideologie des Ethnopluralismus zusammen, die Müller seit Jahren propagiert: Kulturen müssten voneinander getrennt bleiben, um Konflikte zu vermeiden. Was nach „Vielfalt“ klingt, ist nichts anderes als ein pseudointellektuell verpackter Rassismus, der Migration und gesellschaftliche Gleichberechtigung ablehnt. Hinter fünf Meter hohen Mauern ist es in afghanischen Hotels sicher In dem Stream plaudert Müller in lockerem Ton über seine Afghanistan-Reisen. Er habe „den nettesten Taliban der Welt“ kennengelernt, aber die Toilettensituation sei übel gewesen. „Afghanistan ist viel sicherer geworden“, sei mittlerweile wieder bereisbar, dank der Taliban. Der „Sicherheitslage angemessen“ sei die Gruppe laut Müller stets in Hotels untergebracht worden, die oftmals von „fünf Meter hohen Mauern“ umgeben waren und von „bewaffnetem Sicherheitspersonal“ bewacht wurden. Vom Neonazi zum Strategen der Neuen Rechten Mario Müller ist kein unbeschriebenes Blatt. Der in 1988 in Bremen geborene Müller stammt aus dem niedersächsischen Kameradschaftsumfeld und war in der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ aktiv. 2013 wurde er wegen eines Angriffs auf einen Antifaschisten verurteilt und stieg später zur Führungsfigur der rechtsextremen Identitären Bewegung Deutschland auf. Seit 2019 schreibt er regelmäßig für das rechtsextreme COMPACT-Magazin. 2022 wechselte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Bundestag, zum AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt. Mario Müller in Afghanistan. (Quelle: Screenshot YouTube) Beim sogenannten „Remigrations-Geheimtreffen“ im November 2023 in Potsdam war Müller einer der Redner. Laut Correctiv brüstete er sich damit, für einen gewalttätigen Übergriff auf einen Antifaschisten mitverantwortlich zu sein. Den Quellen der Correctiv-Redaktion zufolge sagte Müller hier auch, dass er nicht nur die Antifa als Feind begreife, sondern auch Politikerinnen, linke Zivilgesellschaft und Journalistinnen. Er bestreitet das.

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Auto von AfD-Mann ausgebrannt – Staatsschutz weckt ihn um 5 Uhr morgens

In Hamburg fängt ein Wagen Feuer, drei weitere brennen mit. Einer davon gehört einem bekannten AfD-Politiker aus dem Bundestag. Das Auto des AfD-Bundestagsabgeordneten Bernd Baumann ist in der Nacht zum Montag (3. November) vor seinem Haus in Hamburg-Othmarschen im Bezirk Altona ausgebrannt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion hat gegen 5 Uhr morgens vom Staatsschutz einen Anruf bekommen, wie sein Büro gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA) mitteilt. Die Polizei prüft Brandstiftung. Nach Angaben der Behörden hat gegen 3.20 Uhr zunächst ein Auto gebrannt. Die Flammen griffen dann auf drei weitere Wagen über, die in der Nähe geparkt waren.

via ruhr24: Auto von AfD-Mann ausgebrannt – Staatsschutz weckt ihn um 5 Uhr morgens

siehe auch: Staatsschutz ermittelt AfD-Politiker Baumann spricht von Brandanschlag auf sein Auto. Der Privatwagen des AfD-Abgeordneten Bernd Baumann soll in der Nacht zu Montag in Brand gesteckt worden sein. Es ist nicht der erste Brandanschlag im privaten Umfeld des Politikers. Auf das Auto des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Bundestag, Bernd Baumann, soll in der Nacht zu Montag ein Brandanschlag verübt worden sein. (…) Es ist nicht der erste Zwischenfall im Umfeld des Hamburger Politikers. Nach Angaben seines Büros war bereits der Wagen eines Mieters von Baumann in Hamburg in Brand gesteckt worden. Der Mieter sei mit seiner Familie daraufhin ausgezogen. Die Mietwohnung selbst steht seitdem leer; BRANDANSCHLAG? Auto von AfD-Politiker abgebrannt – Staatsschutz ermittelt Ein Auto von AfD-Politiker Baumann brennt vor dessen Wohnhaus ab – drei weitere Autos werden beschädigt. Die Polizei prüft Brandstiftung, der Staatsschutz ermittelt. Es kursiert ein Bekennerschreiben. Ein Auto des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, ist nach Angaben seines Büros in der vergangenen Nacht vor dessen Haus in Hamburg in Flammen aufgegangen. Er sei um 5.00 Uhr vom Staatsschutz geweckt und darüber informiert worden. Der Vorfall soll sich demnach gegen 3.20 Uhr ereignet haben. Das zerstörte Fahrzeug sei auf Baumanns Ehefrau angemeldet, hieß es. Die Polizei bestätigte Ermittlungen durch den Staatsschutz, der innerhalb der Polizeibehörden für politisch motivierte Delikte zuständig ist. In einem privaten Video, das von Baumanns Büro zur Verfügung gestellt wurde, sind drei ausgebrannte Autos und ein vierter Wagen mit deutlichen Brandspuren zu sehen. Bekennerschreiben im Netz Im Internet tauchte noch am Montag ein Bekennerschreiben auf, das als Post auf der linken Plattform «Indymedia» veröffentlicht wurde und eine Verbindung zur Antifa nahelegt. Verifizieren ließ sich das Schreiben zunächst nicht

Wie ein Streit um 100 Schilling zum Verbot der Neonazi-Partei NDP führte

Mehr als zwei Jahrzehnte lang gehörte die offen rechtsextreme NDP zum politischen Inventar Österreich. Mehr als zwei Jahrzehnte gehörte die offen rechtsextreme Nationaldemokratische Partei (NDP) zum politischen Inventar Österreichs, nach eigenen Angaben zählte sie zeitweise rund 3.000 Mitglieder – bis sie im Jahr 1988 verboten wurde. Der Anlass war banal: eine Verwaltungsstrafe über 100 Schilling. 1986 erhielt ein Funktionär der NDP in Krems eine Verwaltungsstrafe von 100 Schilling, rund sieben Euro, weil er einen Informationsstand ohne die vorgeschriebene “Ankündigungsabgabe” betrieben hatte. Doch anstatt das Bußgeld zu begleichen, zog NDP-Chef Norbert Burger vor Gericht – bis hinauf zum Verfassungsgerichtshof. Seine Argumentation: Politische Parteien seien von solchen Abgaben befreit. “Rechtlich nicht existent” Daraus entwickelte sich ein juristischer Präzedenzfall. Denn die Richter nahmen die Gelegenheit wahr, Burgers Partei und ihr Programm genauer zu prüfen. Am 25. Juni 1988 kam das Urteil: Die NDP sei als rechtlich nicht existent zu betrachten. Kurz darauf wurde auch der gleichnamige Verein aufgelöst. Die Begründung: Die Partei verfolge “neonazistische Ziele”; ihr Programm enthalte “selbst nationalsozialistisches Gedankengut”. Die 1967 gegründete NDP hatte nie ein Hehl aus ihrem ideologischen Fundament gemacht. In ihren Reihen fanden sich ehemalige NSDAP-Mitglieder, SS-Männer, aber auch Lehrer und Polizisten. Antifaschisten und Antifaschistinnen haben immer wieder auf die Ideologie der rechtsextremen Partei aufmerksam gemacht. Die Partei Norbert Burgers Ihr Gründer und Anführer Norbert Burger galt als Schlüsselfigur des österreichischen Rechtsextremismus. Bereits 1944 meldete sich der damals 15-Jährige freiwillig zum Fronteinsatz. Später brüstete er sich in Interviews damit, bei Hinrichtungen mitgewirkt zu haben – er habe, so sagte er, “einem Gefangenen den Strick um den Hals gelegt”. Nach dem Krieg studierte er Rechtswissenschaften, schloss sich der schlagenden Verbindung Olympia an und gründete 1953 den Ring Freiheitlicher Studenten. In den 1960er-Jahren wurde Burger zu einer zentralen Figur des Südtirol-Terrorismus. Von ihm rekrutierte junge Aktivisten zogen 1961 auf den sogenannten Kinderkreuzzug, um Anschläge in Italien zu verüben. Er eskalierte den Konflikt massiv. Mehrere Attentate scheiterten, einige forderten Tote und Verletzte. Burger selbst wurde in Italien in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt – eine Strafe, die ihn in Österreich jedoch kaum behinderte. SS-Mann schrieb Parteiprogramm 1967 folgte die Gründung der NDP, konzipiert als “Kaderpartei” nach nationalsozialistischem Vorbild. Ihr Ideologe Herbert Schweiger, ein ehemaliger SS-Mann, schrieb das Parteiprogramm. Politisch blieb die Bewegung randständig – bei Wahlen erreichte sie nie mehr als ein paar Prozent. Doch Burger gelang es 1980, bei der Bundespräsidentenwahl 140.000 Stimmen (3,2 Prozent) zu gewinnen – ein enormer Achtungserfolg für die extreme Rechte.

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Gauland zieht Bilanz – “Ich habe wegen der AfD praktisch alle meine Freunde verloren”

Für seine Äußerungen musste AfD-Politiker Alexander Gauland harsche Kritik einstecken. Das sei es nicht wert gewesen, sagt der 84-Jährige nun. Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland bereut offenbar sein politisches Engagement für die Rechtsaußenpartei. “Ich habe wegen der AfD praktisch alle meine Freunde verloren und einen Teil meiner Familie”, sagte der 84-Jährige im Interview mit der “Neuen Zürcher Zeitung”. In Deutschland sei es schwierig, befreundet zu sein, wenn man unterschiedliche politische Meinungen hat, so Gauland. “In dem Traditionshotel, in dem ich mehrere Bücher geschrieben habe und vierzig Jahre lang gern gesehener Gast war, bekam ich gesagt: ‘Wir möchten Sie nicht mehr bei uns beherbergen'”, so Gauland. “Das sind menschliche, persönliche Verluste.” (…) An deren Ende zieht Gauland Bilanz und fragt sich, ob sich sein Engagement für die AfD gelohnt habe. Der frühere CDU-Politiker kommt zu dem Schluss: “Privat und persönlich war der Schaden größer als der Nutzen.”

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VG zu Sicherheitsbedenken wegen Russland-Kontakten Kein Bun­des­tags­aus­weis für Ex-AfD-Abge­ord­neten

Die Bundestagsverwaltung verweigerte drei Mitarbeitern von AfD-Politikern den Parlamentshausausweis. Einer von ihnen, Ulrich Oehme, ging per Eilantrag dagegen vor und scheiterte nun: Seine engen Kontakte zu Russland seien zu bedenklich. Im September lehnte die Verwaltung des Deutschen Bundestags die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten ab. “Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung”, so die Bundestagspressestelle damals, als LTO darüber berichtete. Einer der Betroffenen, der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme (er saß von 2017 bis 2021 im Bundestag), ist heute Mitarbeiter des sächsischen AfD-Abgeordneten Edgar Naujok und ging dagegen mit einem Eilantrag vor. Jedoch ohne Erfolg, wie nun bekannt wurde. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin bestätigte am Donnerstag die Entscheidung der Parlamentsverwaltung und lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Beschl. v. 30. 10. 2025, Az. VG 2 L 437/25). Wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen habe die Parlamentsverwaltung zu Recht die Ausstellung eines personalisierten Bundestagsausweises (sogenannter Hausausweis) verweigert, heißt es in einer Presserklärung des Gerichts vom Freitag. Dass die Bundestagsverwaltung die Versagung des Ausweises auch damit begründet hatte, dass Oehme mit seiner Forderung nach Remigration Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung offenbare, spielte für das Gericht dabei schon keine Rolle mehr. Die Zutrittsberechtigung zu den nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestags – etwa für das Reichstagsgebäude (bis auf das Plenum, in das nur Abgeordnete dürfen) – ist in der Hausordnung des Deutschen Bundestags (BTHausO) geregelt. Diese wiederum hat ihre Rechtsgrundlage in Art. 40 Grundgesetz (GG). Nach Art. 40 Abs. 2 S. 1 GG übt der Präsident das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestags aus. Die Vorschrift fungiert sowohl als Aufgabenzuweisungs- als auch als Befugnisnorm für konkrete, auch belastende Einzelmaßnahmen. Nach § 2 Abs. 2 Ziffer 3c BTHausO erhalten grundsätzlich auch die mit einem Arbeitsvertrag beschäftigten Mitarbeiter der Mitglieder des Deutschen Bundestags auf Antrag einen personalisierten Bundestagsausweis. Allerdings wird zuvor eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt. Demnach kann ein Hausausweis abgelehnt werden, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen.  Das sei beim Antragsteller Oehme der Fall, so nun das Gericht. Seine Kontakte zu russischen Stellen bzw. zu Personen, die ihrerseits mit russischen staatlichen Stellen zusammenarbeiteten, begründeten greifbare und naheliegende Risiken für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags. Enge Verbindung zu russischem Geheimdienstangehörigen Der ehemalige AfD-Abgeordnete weise enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen auf, der seinerseits aktiv mit russischen Geheimdienstangehörigen zusammengearbeitet habe. Diese hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Deutschen Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Daher habe die EU diesen russischen Staatsangehörigen bereits sanktioniert. Die enge Verbindung zwischen Oehme und dem Russen zeige sich an gemeinsamen Aktivitäten mit Bezug zu Russland, unter anderem habe der russische Staatsangehörige für das Unternehmen Oehmes gearbeitet. Die beiden hätten außerdem gemeinsam eine gGmbH gegründet. Im LTO vorliegenden, anonymisierten Beschluss des VG heißt es, dass “der Antragsteller” (Oehme) und der Russe gemeinsam im Februar 2021 gemeinsam mit dem Rektor der Schirinowski-Hochschule in Moskau das “Institut für Gesellschaftsforschung gGmbH” gegründet hätten. “Über dieses Institut wurden bis zu seiner Liquidation im Januar 2025 die Spenden für den Verein VADAR e. V. (‘Vereinigung zur Abwehr der Diskriminierung und der Ausgrenzung Russlanddeutscher sowie russischsprachiger Mitbürger in Deutschland’) abgewickelt, dessen Gründungsmitglied und Vorsitzender wiederum der Antragsteller ist.”

via lto: VG zu Sicherheitsbedenken wegen Russland-Kontakten Kein Bun­des­tags­aus­weis für Ex-AfD-Abge­ord­neten

POLIZEI-EINSATZ Wohnungsdurchsuchung in Stendal: Hund im Kühlschrank entdeckt

Bei einer Hausdurchsuchung in Stendal hat die Polizei einen gefesselten Hund in einem Kühlschrank gefunden. Anlass des Einsatzes war ein 18-Jähriger, gegen den ein Haftbefehl wegen des Verbreitens verfassungswidriger Kennzeichen vorlag. Bei einer Wohnungsdurchsuchung haben Polizisten in Stendal einen Hund in einem Kühlschrank entdeckt. Der Einsatz galt einem 18-Jährigen, gegen den ein Haftbefehl wegen des Verbreitens verfassungswidriger Kennzeichen vorlag. Da Waffen vermutet wurden, kam ein Spezialeinsatzkommando zum Einsatz. Vor Ort wurden zwei Softair-Waffen gefunden. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft und muss sich nun zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.

via mdr: POLIZEI-EINSATZ Wohnungsdurchsuchung in Stendal: Hund im Kühlschrank entdeckt