„Mal überlegen. Ist ja nicht so teuer geworden“, so entspannt gab sich Rechtsanwalt Martin Kohlmann aus Chemnitz, nachdem ihn das Amtsgericht Verden vergangene Woche wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 100 Euro verurteilt hatte. Doch kurz vor Ablauf der Frist hat der umstrittene Jurist und Mitbegründer der Bürgerbewegung „Pro Chemnitz“ noch Berufung eingelegt. Selbst hatte Kohlmann einen Freispruch beantragt, doch der Strafrichter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Verden. Und die hatte Verurteilung wegen Volksverhetzung durch Leugnen des Holocausts gefordert. Der 43-Jährige soll sich mit dem Inhalt eines Antrags schuldig gemacht haben, den er am 3. September 2018 in einem Verdener Prozess gegen seinen damaligen Mandanten, den ehemaligen Verdener NPD-Ratsherrn Dr. Rigolf Hennig, gestellt hatte. Damals ging es ebenfalls um die Leugnung des Holocausts. Strittig war jetzt, auf welches Gebiet sich seine damalige Aussage als Verteidiger bezogen hatte, dass es keine Gaskammern gegeben habe. Kohlmann argumentierte in der Verhandlung, dass er nur Aussagen seines Mandanten in einen Antrag „gekleidet“ habe.
Großrazzia der Ulmer Polizei in ganz Süddeutschland: Bei dem Einsatz gegen eine Gruppe, die sich mit Waffen und Wehrmachtskleidung getroffen haben soll, ist auch ein Schuss gefallen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung im Kreis Tübingen hätten Polizisten eine Tür mit Schusswaffengebrauch geöffnet, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Ulm am Freitag. Verletzt worden sei dabei niemand. Es habe keine Gegenwehr der Tatverdächtigen gegeben. Die Durchsuchungen gehen unterdessen weiter. Zu möglichen Motiven, oder ob die Gruppe auch Pläne zum Einsatz der Waffen gehabt hat, konnte die Sprecherin zunächst nichts sagen. Auch die Auswertung der umfassenden Menge an Waffen dauere an, hieß es. Rund 400 Beamte unter Leitung des Polizeipräsidiums Ulm hatten im süddeutschen Raum insgesamt 17 Wohnungen durchsucht. Einige der 19 Beschuldigten sollen sich im Kreis Biberach in Wehrmachtsuniformen getroffen haben. (…) Die Tatverdächtigen sollen dabei Kleidung mit verfassungsfeindlichen Symbolen getragen haben. Bei den Durchsuchungen wurden Granaten, Waffen und Munition sicher gestellt. An manchen Orten waren es so viele, dass sie mit Lastwagen abtransportiert werden mussten. Die Razzia fand unter anderem in den Kreisen Esslingen, Sigmaringen, Rems-Murr, Ostalb und Biberach und in mehreren bayerischen Städten statt. Sachverständige sollen nun klären, ob die sichergestellten Waffen echt sind. Die Tatverdächtigen kamen vorerst wieder auf freien Fuß. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände wird laut Mitteilung noch einige Zeit dauern. Die Durchsuchungen dauern noch an.
siehe auch: POL-UL: (BC)(HDH)(GP)(UL) #Polizeipräsidium Ulm – Gemeinsame Pressemitteilung der #Staatsanwaltschaft #Stuttgart und des Polizeipräsidiums #Ulm: Ermittler beschlagnahmen #Waffen – #terror #wsg. Im Rahmen eines groß angelegten Einsatzes haben am heutigen Morgen rund 400 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Ulm in Kooperation mit den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg und Bayern, den Polizeipräsidien Einsatz, Aalen, Ravensburg, Reutlingen, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West und München sowie den Spezialeinsatzkommandos mehrerer Bundesländer 17 Wohnungen und ein Waldstück nach Beweismitteln durchsucht. Die durchsuchten Objekte befinden sich in München, den Landkreisen Augsburg, Biberach, Esslingen, Günzburg, Kempten, Sigmaringen, Tübingen und Ostallgäu sowie dem Ostalb- und Rems-Murr-Kreis.
Die rechtsextreme NPD darf bei einer Veranstaltung in Bremerhaven entgegen einem allgemeinen Verbot der Innenbehörde Reichsflaggen und Reichskriegsflaggen zeigen. Das Bremer Verwaltungsgericht gab am Freitag einem Eilantrag der Partei statt, die sich damit gegen Versammlungsauflagen gewehrt hatte. Zu der zweistündigen Kundgebung werden am Samstag in Bremerhaven rund 30 Personen erwartet. Die Versammlungsbehörde hatte das Zeigen der Flaggen untersagt. Aus Sicht der Richter wird die öffentliche Ordnung durch das Zeigen der strafrechtlich verbotenen Flaggen während der Kundgebung nicht gefährdet, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
siehe auch: BeschlussVG Bremen: Erfolgreicher Eilantrag der Partei NPD gegen Versammlungsauflagen; Reichs-und Reichskriegsflaggen sowie Lautstärkebegrenzung. (…) Aus Sicht der Richter wird die öffentliche Ordnung durch das Zeigen der strafrechtlich nicht verbotenen Flaggen während der Kundgebung nicht gefährdet. Im konkreten Einzelfall rechtfertige die Art und Weise der Durchführung der Versammlung nicht die Untersagung des von der Meinungsfreiheit gedeckten Zeigens dieser Flaggen, da die im vorliegenden Sachverhalt zu beurteilende Kundgebung nach einer Gesamtschau kein einschüchterndes Erscheinungsbild erzeuge. Insoweit seien die Grundrechte der Antragstellerin auf Meinungs-und Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen. Es fehle angesichts der Rahmenbedingungen der Kundgabe an Umständen, die auf ein aggressives und provokantes, die Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer schließen ließen, und dadurch ein Klima der Gewaltdemonstration und potentiellen Gewaltbereitschaft erzeugt werde. Der Erlass selbst stelle kein Verbot,sondern eine Auslegungshilfe zur Anwendung der betreffendenOrdnungswidrigkeitsvorschrift dar.
Facebook möchte ausdrücklich nur Lügen über den gegen Juden gerichteten Holocaust löschen. Twitter geht weiter. Twitter möchte Tweets löschen, die den Holocaust leugnen – oder andere Völkermorde. Das hat das Unternehmen am Mittwoch bestätigt. Eine formelle Änderung der Twitter-Regeln gibt es dazu nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Auslegung der bereits bestehenden Richtlinie zu Hass schürendem Verhalten. Damit geht Twitter weiter als Facebook. Dessen Chef Mark Zuckerberg hatte 16 Jahre ausdrücklich geduldet, dass auf seiner Plattform der Holocaust geleugnet wird. Es hat bis Montag gedauert, dass Zuckerberg und sein Datenkonzern ihre Einstellung ändern: Den Holocaust zu leugnen ist auf Facebook nicht länger willkommen. Allerdings hat sich auf Nachfrage heise onlines ergeben, dass sich Facebooks Verbot ausdrücklich nur gegen Lügen über den gegen Juden gerichteten Holocaust richtet. Die internen Überlegungen Facebooks waren von antisemitischen Attacken gegen jüdische Personen ausgegangen, und erkennen das Leugnen oder Herunterspielen der Schoah als Teil dieses Problems. Somit bleibt es auf Facebook beispielsweise zulässig, zu behaupten, den als Porajmos bekannten Völkermord der Nazis an Roma habe es nicht gegeben. [Update 10:35 Uhr]: Am Donnerstag hat Facebook heise online mitgeteilt, dass das neue Verbot für Leugnungen und Verzerrung aller Aspekte des Holocaust gilt, auch wenn Nicht-Juden betroffen waren. Ob damit auch die über den Holocaust hinausgehenden Vernichtungsprogramme der Nationalsozialisten gemeint sind, bleibt weiter offen. Lügen über Völkermorde verübt abseits der Nazi-Zeit sind wohl weiterhin nicht erfasst. [/Update]
The vandalism of a Jewish cemetery in Denmark last year was allegedly ordered by a Swedish neo-Nazi leader, according to text messages revealed at the trial of the alleged perpetrators. The trial of Soren Lau Kjeldal and Jacob Vullum Andersen, which opened Friday in the city of Randers 120 miles northwest of Copenhagen, implicates a Swedish man, Simon Lindberg, whom prosecutors say was a leader in the Nordic Resistance Movement. According to information presented in court, Lindberg called for a major action against Jews last year on Nov. 9, the anniversary of the 1938 rampage against Jews in Germany known as Kristallnacht. “Important information. A directive has been issued by Simon Lindberg, all Nordic countries are joining forces for a pan-Nordic action on Kristallnacht,” read one text message that Andersen forwarded to other activists, the Redox news site reported. “We are looking for Jews or businesses owned by real Jews. Not half-Jews or Zionists. Your task for the next month is to find out if there are any Jewish targets in your area. This is top secret information.” Andersen and Kjeldal have pleaded not guilty.
Im Rahmen eines groß angelegten Einsatzes haben am heutigen Morgen rund 400 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Ulm in Kooperation mit den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg und Bayern, den Polizeipräsidien Einsatz, Aalen, Ravensburg, Reutlingen, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West und München sowie den Spezialeinsatzkommandos mehrerer Bundesländer 17 Wohnungen und ein Waldstück nach Beweismitteln durchsucht. Die durchsuchten Objekte befinden sich in München, den Landkreisen Augsburg, Biberach, Esslingen, Günzburg, Kempten, Sigmaringen, Tübingen und Ostallgäu sowie dem Ostalb- und Rems-Murr-Kreis. Hintergrund ist ein bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführtes Ermittlungsverfahren gegen derzeit 19 Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis, wonach sich bewaffnete Personen in Wehrmachtsuniformen in einem Gebäude im Landkreis Biberach getroffen haben sollen. Die daraufhin mit Hochdruck geführten Ermittlungen der Kriminalpolizei Ulm ergaben einen Verdacht gegen weitere Personen. Demnach sollen die Tatverdächtigen, bei denen es sich um Männer und Frauen zwischen 27 und 77 Jahren handelt, mit Wehrmachtsuniformen und mit Waffen ausgestattet in einem Waldstück zusammen gekommen sein und unter anderem Kriegsszenarien nachgestellt haben. Ersten Ermittlungen zufolge sollen die Tatverdächtigen weder behördliche Genehmigungen zum Veranstalten dieser Treffen noch zum Führen der Waffen gehabt haben. Es besteht weiterhin der Verdacht, dass die Männer und Frauen auch Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, benutzten und Kleidung trugen, auf denen verfassungsfeindliche Symbole angebracht sind. Im Rahmen der am Donnerstag erfolgten Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler unter anderem Computer, eine Vielzahl an Waffen, Munition, Uniformteile, Fahrzeuge und verfassungsfeindliche Symbole. Die Einsatzkräfte fanden überdies Granaten, für deren Begutachtung Sprengstoffexperten angefordert wurden. Im Landkreis Sigmaringen wurden zwei Zündkapseln unter Aufsicht der Fachkräfte kontrolliert gesprengt. Bei einem der Beschuldigten stellten die Ermittler außerdem Betäubungsmittel sicher. In den Landkreisen Esslingen, Sigmaringen und dem Rems-Murr-Kreis stellten die Ermittler eine solche Anzahl an Waffen sicher, dass zu deren Abtransport Lkw benötigt wurden.
siehe auch: Razzien in Backnang und Esslingen – Lasterweise Waffen und Wehrmachts-Uniformen sichergestellt. Die Polizei hat am Donnerstag Wohnungen in Bayern und Baden-Württemberg durchsucht. Waffen, Munition und Wehrmachtsuniformen wurden beschlagnahmt – im Landkreis Sigmaringen gab es kontrollierte Sprengungen. (…) Die Ermittlungen führten zu 19 Männern und Frauen zwischen 27 und 77 Jahren.
Holocaust-Verharmlosung, Hetze gegen Asylsuchende und “tierpornographische Schriften”: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen rassistischer und menschenverachtender Inhalte in einer Chat-Gruppe von 26 Polizeischülern. Die Staatsanwaltschaft in Berlin ermittelt gegen eine Chatgruppe des Polizei-Nachwuchses, in der menschenverachtende, rassistische Nachrichten geteilt worden sein sollen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Der Gruppe gehörten 26 Studienanfängerinnen und -anfänger der Polizei an. Gegen sieben Angehörige der Polizei laufen derzeit Ermittlungen wegen Volksverhetzung beziehungsweise des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Am Vormittag hätten Beamte mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und Beweismittel beschlagnahmt. Laut den Ermittlungsbehörden hatte eine Dienstkraft der Polizei die Chatnachrichten angezeigt. In der ursprünglich dem Austausch allgemeiner Informationen dienenden Chatgruppe seien von einigen Mitgliedern sogenannte Memes mit menschenverachtenden Inhalten geteilt worden. Die sieben Verdächtigen sind Anwärter für den gehobenen Dienst. Gegen sie wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. In einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es: “Einzelne dieser Nachrichten sollen sich, teils unter Verwendung von Hakenkreuzen, in rassistischer oder sonst verächtlichmachender Art unter anderem gegen Asylsuchende gerichtet haben. Andere sollen in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, den Völkermord an den Juden verharmlost haben. Wegen des Posts einer weiteren beschuldigten Person besteht der Verdacht der Verbreitung tierpornographischer Schriften.“
siehe auch: Berliner Polizeistudenten teilten menschenverachtende Inhalte. 26 Studienanfänger haben laut Angaben der Polizei in einer Chatgruppe menschenverachtende Memes geteilt. Der polizeiliche Staatschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Bei der Berliner Polizei sind erneut menschenverachtende Inhalte in einer Chatgruppe gefunden worden, teilten Polizei und Generalstaatsanwaltschaft mit. Demnach handelt es sich dabei um eine Chatgruppe, in der 26 Studienanfänger der Berliner Polizei aktiv sind. Einer Dienstkraft der Polizei seien die Inhalte aufgefallen, sie habe Anzeige erstattet.
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:PolizeiBerlin&action=edit&redlink=1″ class=”new” title=”User:PolizeiBerlin (page does not exist)”>PolizeiBerlin</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link – Symbolbild Berliner Polizeischüler