Grazer Prozess gegen Rechts-außen-Magazin: Der Richter findet in 300 Artikeln keinen einzigen NS-kritischen Text Der frühere Chefredakteur der mittlerweile eingestellten Zeitschrift “Die Aula” muss sich in Graz vor Gericht verantworten. Jetzt geht es langsam zur Sache, in medias res, und da wird es bisweilen ganz schön ruppig im Saal des Grazer Straflandesgerichts. Dort wird seit Wochenbeginn gegen den ehemaligen Chefredakteur der Rechts-außen-Publikation Aula, Martin Pfeiffer, wegen des Vorwurfs der NS-Wiederbetätigung verhandelt. Es geht um 300 Texte in der mittlerweile vom Markt verschwundenen Zeitschrift. Der Medieninhaber der Aula war die FPÖ-nahe Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Akademikerverbände Österreichs. Etliche Bundes- und Landespolitiker der FPÖ hatten das Medium unterstützt. “Grundsätzlich”, fragt Richter Erik Nauta den Angeklagten am dritten Prozesstag eingangs, “gibt es in den Texten der Aula irgendwelche Passagen, wo die Opfer des Nationalsozialismus beklagt werden? Ich habe keine gefunden. Haben Sie sich in all den Jahren auch kritisch mit der NS-Zeit auseinandergesetzt?” “Ja, schon”, sagt Pfeiffer, “sicher, bei 8000 Artikeln …” – “Zeigen Sie mir einen.” Pfeiffer: “Hab’ das jetzt nicht im Kopf, wo das ausdrücklich so beschrieben wurde.” Da fällt ihm ein: ein Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des ÖVP-nahen Wiener Akademikerbunds, Josef Maria Müller. Der entsprechende Artikel scheint auf dem Bildschirm hinter Richter Nauta auf. Der Sukkus: Müller fordert darin dezidiert, das Verbotsgesetz von 1947 abzuschaffen. “Und wo”, fragt Nauta, “wo ist da die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus?” Pfeiffer: “Ja, da, links oben”, zeigt er auf den Bildschirm, da sei auch von der Widerstandstätigkeit Müllers die Rede. Einseitig propagandistisch Die Staatsanwaltschaft sehe jedenfalls eine Tendenz, die Aula habe den Nationalsozialismus nicht kritisch, sondern einseitig propagandistisch dargestellt, sagt Richter Nauta. Man werde versuchen, andere Texte zu finden. Aber zunächst kommt der erste aus der Anklageschrift an die Reihe. Da ist vom “Volkstod” die Rede. Das sei, sagt Pfeiffer, kein originär nationalsozialistischer Terminus, “nur ein Schlagwort aus Anfang des 20. Jahrhunderts, der später in der NS-Zeit verwendet worden ist”. Richter Nauta: “Ja, und?” Pfeiffer: Es gebe eine juristische Einschätzung, dass dieses Wort per se nicht strafrechtlich relevant sei. Da kommt Richter Nauta wieder zum Kernpunkt des Prozesses. “Es muss nicht jeder Ausdruck per se strafrechtlich relevant, es geht um die Summe aller Texte, um den Vorsatz einer NS-orientierten Propaganda.”
via standard Prozess wegen Wiederbetätigung: “Die Aula” und die Angst vor dem “Volkstod”
