Hauptbahnhof Hamburg – „Du bist kein echter Deutscher“ – Schwarzer Bundespolizist rassistisch beleidigt

Beamte werden zu einem Routineeinsatz im Hauptbahnhof gerufen. Vor Ort eskaliert die Situation: Ein 44-Jähriger geht dabei einen Polizisten an. Wegen seiner Hautfarbe ist ein schwarzer Bundespolizist am Donnerstagnachmittag rassistisch beleidigt worden. Der 27 Jahre alte Beamte war am Hamburger Hauptbahnhof im Einsatz, um einen Streit zu schlichten. Bei dem Wortgefecht an einem Kiosk war es eigentlich zu keiner Straftat gekommen. Doch als ein 44-jähriger Beteiligter anfing, den Polizisten zu beleidigen, wurde er genauer kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass der Unruhestifter von der Justiz gesucht wurde. (…) Nach Abendblatt-Informationen sagte der 44-Jährige unter anderem, dass der Bundespolizist kein echter Deutscher sei. Außerdem erklärte der Störenfried, dass er sich „nur von einem echten deutschen Polizisten“ kontrollieren lassen würde. Bundespolizisten bringen Mann (44) zur Wache: Neues Strafverfahren wegen Beleidigung Nun schauten die Beamten genauer hin. Bei der Überprüfung seiner Personalien, zeigte sich, dass der 44-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war. Er hatte eine Geldstrafe nicht komplett bezahlt; von dem Gesamtbetrag von 140 Euro standen laut Bundespolizei noch 68 Euro aus.

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Prozess ohne Öffentlichkeit – Jugendliche wegen rechtem #Terror angeklagt

Die 16- bis 20-Jährigen sollen Gewalttaten verübt und den Hitlergruß gezeigt haben. Einer von ihnen soll der „Letzten Verteidigungswelle“ nahestehen. (…) Die Letzte Verteidigungswelle hatte zuletzt im Sommer mediale Aufmerksamkeit erregt, als das Oberlandesgericht Hamburg gegen acht Jugendliche Haftstrafen verhängt hatte. Die Jugendlichen wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Letzte Verteidigungswelle plante Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zudem sollen Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – betrieben haben. Auch darum wird es im aktuellen Prozess in Bergedorf gehen. (…) Die Vorwürfe der Anklage sind nicht trivial. Zusammen mit einer weiteren Person soll Mark eine an einer Bushaltestelle wartende Person als „Ausländersau“ beleidigt und gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Seine potenzielle Mittäterin, deren Fall gesondert verhandelt wird, soll sich und Mark als „Nazis“ und „Skinheads“ bezeichnet haben. Die angeklagten Jugendlichen sollen außerdem in unterschiedlicher Zusammensetzung mit weiteren Personen zweimal „Jagd auf Pädophile“ gemacht haben. In einem Fall sollen sie sich vor einem Gasthof in Geesthacht mit einem 18-Jährigen getroffen haben, der sich vermeintlich mit einer 14-Jährigen treffen wollte. Sie sollen ihm ein Messer vorgehalten und unter Androhung von Schlägen auf einen Waldweg getrieben haben. Dort habe er seine Taschen leeren sollen. Als er versucht habe zu flüchten, soll Mark ihn mit einem Teleskopstabstock verprügelt und mit Springerstiefeln getreten haben. Vor dem Weglaufen sollen Ronja, Matthias und eine weitere Person das Handy des 18-Jährigen eingesteckt haben. Ein anderes Mal sollen sie einen 19-Jährigen in seiner Wohnung in einer Jugendeinrichtung in Billstedt aufgesucht haben. Er soll von der damals 15-jährigen Ronja ein Nacktbild gefordert haben. Mark, Bekzod und zwei weitere Personen sollen unter Androhung von Schlägen 1.000 Euro als „Schadensersatz“ von dem 19-Jährigen gefordert haben. Als dieser gesagt habe, er könne nicht zahlen, habe Mark ihn aufgefordert, sich hinzuknien. Als er dem nachgekommen sei, habe Marks mutmaßlicher Mittäter mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten. Bekzod filmte – wohl weil Mark ihn dazu aufgefordert hatte. Die Jugendlichen verließen die Wohnung ohne das Geld, dafür aber wohl mit der Adidas-Jacke des Opfers. Das Filmen von Straftaten ist bei der Letzten Verteidigungswelle gängige Praxis. Laut dem Bericht des NDR-Journalisten Hannes Stepputat in einem Deutschlandfunk-Podcast verlangten die Administratoren der Chatgruppe entsprechende Videos als „Aufnahmeprüfung“ von potenziellen Mitgliedern. Hauptsächlich gehe es um Sachbeschädigungen, allerdings gebe es auch Fälle, in denen Teilnehmer andere Personen angegriffen hätten, um das Logo der Letzten Verteidigungswelle auf ihre Körper zu sprühen. Haftstrafen von über einem Jahr erwartet Vier Tage nach dem ersten Überfall auf den 19-Jährigen in Billstedt sollen Mark und sein Mittäter wieder in die Jugendwohneinrichtung gekommen sein – dieses Mal war wohl Marks Schwester Ronja auch dabei. Wieder sollen sie 1.000 Euro gefordert haben. Wieder habe der 19-Jährige sich hinknien sollen, diesmal soll Mark mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten haben. Bekzod wollte diesmal wohl nicht filmen, darum soll dies ein Dritter übernommen haben. In beiden Fällen der „Pädophilen-Jagd“ erlitten die „Gejagten“ blaue Flecken und mehrere Tage andauernde Schmerzen.

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siehe auch: Gewalt und Hitlergruß: Jugendliche in Hamburg vor Gericht. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat am Mittwoch ein Verfahren gegen einen mutmaßlichen Nationalsozialisten und drei weitere Angeklagte begonnen. Die Angeklagten sollen im Hamburger Osten und in Schleswig-Holstein Straftaten begangen haben. Der 17 Jahre alte Angeklagte, der mutmaßliche Nationalsozialist, soll unter anderem verfassungsfeindliche Parolen in einer WhatsApp-Gruppe der “Letzten Verteidigungswelle” veröffentlicht haben. Die “Letzte Verteidigungswelle” ist eine rechtsextreme Terrorgruppe. Im August verurteilte das Hanseatische Oberlandesgericht sieben ihrer Mitglieder und einen Unterstützer zu Gefängnisstrafen – unter anderem wegen versuchten Mordes. Im September klagte die Bundesanwaltschaft in Jena zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe an. (…) Der 17-Jährige und die beiden 16 Jahre alten Angeklagten sollen Ende vergangenen Jahres in Geesthacht einen angeblichen Pädophilen ausgeraubt haben. Der 17-Jährige habe dabei den Geschädigten getreten und ihn mit einem Teleskopschlagstock geschlagen. Im Januar soll der 17-Jährige der Anklage zufolge am Hamburger Busbahnhof Mümmelmannsberg den Hitlergruß gezeigt und Parolen gerufen haben. Im Februar habe er an einer Bushaltestelle im Stadtteil Lohbrügge einen Menschen rassistisch beleidigt. Im März soll der Hauptangeklagte einen 19-Jährigen in einer Jugendwohneinrichtung in Hamburg-Billstedt verletzt haben. Unter anderem habe er den Mann mit Springerstiefeln getreten. Der angeklagte 20-Jährige soll das Geschehen gefilmt haben.

Antifa-Prozess in Budapest – „Lass dich nicht einschüchtern!“

An­ti­fa­schis­t*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach Deutschland. Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre Thü­rin­ge­r*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgericht in Budapest führen – gefesselt an einer Kette. Maja T. zwinkert Freunden und Angehörigen im Saal zu, versucht trotz der Handschellen zu winken. Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten Prozess in Budapest. Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen wurde. Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort, wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit Schlagstöcken und teils schwer verletzt. Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T. als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit Fakten. (…) Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan hätte eine deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten „Schauprozess“ für nötig gehalten. Er fordert: „Maja T. darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden.“ Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen. „Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem Ansinnen zu.

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Memes:  Elif Eralp springt bei Sanifair übers Drehkreuz

Die Berichterstattung über die mögliche neue linke Berliner Bürgermeisterin Elif Eralp nimmt mittlerweile bizarre Formen an. Jetzt reagieren Nutzer:innen in sozialen Netzwerken und machen sich über FAZ & Co. lustig. In Sachsen-Anhalt droht eine Regierung unter der rechtsradikalen AfD und die Wahl von Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten. Doch seit dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat sich der mediale Fokus von Sachsen-Anhalt zur Linkspartei und auf deren Spitzenkandidatin Elif Eralp verschoben. Die kampagnenförmige Berichterstattung, über die wir auch im letzten Wochenrückblick geschrieben haben, fällt mittlerweile vielen auf – und sie hat im Netz ein neues Meme ausgelöst, was Elif Eralp schon wieder Böses angestellt habe. Auf Bluesky, Mastodon, Threads, Instagram und Reddit beteiligen sich zahlreiche Nutzer:innen daran, die derzeitige Berichterstattung mit Humor zu kontern. Elif Eralp bricht Spaghetti vor dem Kochen. Sie hat die Kehrwoche nicht beachtet und „von meinem Tellerchen gegessen“. Sie hat Weißglas in den Buntglas-Container geschmissen, ist schon einmal bei Rot über die Straße gegangen, hat Bonbonpapier neben den Mülleimer geworfen und teilt ihren Netflix-Account mit haushaltsfremden Personen. (…) Der SZ-Journalist Ronen Steinke nannte den Umgang mit der möglichen Bürgermeisterin von Berlin im ZDF Morgenmagazin eine „Hexenjagd“. Die Rote Hilfe sei eine Nichtregierungsorganisation, die mittellosen Strafverfolgten eine rechtliche Verteidigung ermögliche. Jeder habe das Recht auf eine Strafverteidigung in einem Rechtsstaat. „Und das ist keine Bekämpfung des Systems, sondern das ist das System“, sagte Steinke. Ihm bereite die frühere Mitgliedschaft von Eralp in der Roten Hilfe keine Sorge, sondern vielmehr diejenigen, die die Politikerin zunehmend „unsachlich skandalisieren und auf sie einprügeln“, so Steinke weiter.

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Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

Eine Buchhändlerin aus Wesertal-Lippoldsberg soll antisemitische Schriften in ihrer Buchhandlung aufbewahrt haben. Jetzt wurde sie verurteilt. Wesertal – 20 Monate auf Bewährung: So lautet am Ende das Urteil gegen die 82-jährige Buchhändlerin Margret Gisela Nickel aus Wesertal-Lippoldsberg. Vor dem Kasseler Amtsgericht ging es um 18 Fälle von Volksverhetzung – und um die Frage, ob Nickel antisemitische und verfassungswidrige Schriften bewusst in ihrer Kloster-Buchhandlung aufbewahrt und für den Weiterverkauf bestimmt hatte. Rund 40 Minuten lang verlas die Staatsanwältin unter Augenrollen der 82-Jährigen die Anklage. Immer wieder fielen dabei Buchtitel, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie machen Juden zum Feindbild, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Genannt werden unter anderem „Die Auschwitz-Lüge“, „Die internationale Hochfinanz“, „Das Ende der Wanderschaft“, „Der jüdische Ritualmord“, „Pest in Russland“ und „Die jüdische Weltpest“. Nickel soll diese und viele weitere Bücher mit „volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt“ in den Jahren 2020 bis 2022 in ihrer Buchhandlung in Lippoldsberg erworben und aufbewahrt haben.
Doch genau in diesem Punkt widerspricht Nickel. 82-Jährige aus Wesertal wegen Volksverhetzung verurteilt „Ich habe die Bücher weder bestellt, noch beworben“, sagt sie. Die Bücher seien ihr vom Verlag „Der Schelm“ ungefragt zugeschickt worden. Sie habe nicht gewusst, was sich in den Paketen befand. Die Richterin hakte nach: Warum hat Nickel die Lieferungen dann nicht einfach zurückgeschickt? Die 82-Jährige erklärte, sie habe die Pakete zunächst per Post erhalten und erst danach gesehen, was darin war. Eine Rücksendung sei nicht möglich gewesen, weil sich der Inhaber des Verlags im Ausland befinde – sie vermute in Russland. „Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte die 82-Jährige immer wieder. Doch wie ist es überhaupt zu der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag gekommen, der bekannt dafür ist, antisemitische Schriften zu vertreiben? Nickel erzählte, der Inhaber habe sie persönlich in ihrer Buchhandlung besucht. Zunächst habe er sie gefragt, ob sie drei Bücher für ihn vertreiben könne. Mit Antisemitismus hätten diese Bücher nach ihrer Darstellung nichts zu tun gehabt. Danach seien jedoch immer mehr Bücher und Nachdrucke gekommen. Und irgendwann habe sie nicht mehr „Nein“ gesagt. Die Bücher landeten schließlich im Hinterzimmer der Buchhandlung. Wegwerfen? Für Nickel keine Option. „Als Buchhändlerin kann ich keine Bücher wegschmeißen“, erklärte sie. Auch ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Björn Clemens, argumentiert in diese Richtung. Das Wort „erwerben“ aus der Anklage passe nicht, sagt er. Seine Mandantin habe die Bücher schließlich nicht aktiv bestellt. Sie seien den Lieferungen beigelegt worden.
Für Nickel ist der Fall nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Sie wurde bereits zweimal verurteilt – unter anderem wegen Steuerhinterziehung. Bei einer anderen Verhandlung in Leipzig ging es ebenfalls um den Verkauf entsprechender Bücher. Dafür wurde sie 2024 zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

via hna: Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

siehe auch: Nazi-Bücher gelagert Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kassel ist eine 82 Jahre alte Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie hatte hunderte Bücher des rechtsextremen Verlags “Der Schelm” gelagert. Die Frau bestritt, selbst rechtsextrem zu sein. Das Gericht glaubte ihr. Das Amtsgericht Kassel hat am Dienstag die Betreiberin einer Buchhandlung unter anderem wegen Volksverhetzung in 18 Fällen verurteilt. Es verhängte gegen die 82-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro. Darin gehen dem Gericht zufolge zwei Strafen aus dem Jahr 2024 auf: Damals hatte das Amtsgericht Leipzig die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und einer Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt. Es ging um die Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem rechtsextremistischen Verlag “Der Schelm”. Die Frau betreibt im Landkreis Kassel eine Buchhandlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dort in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem hunderte Bücher mit verfassungswidrigem und volksverhetzendem Inhalt vorrätig gehalten hat – “zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung”, wie die Vorsitzende Richterin ausführte. Die 82-Jährige hatte eingeräumt, die Schriften gelagert zu haben. Sie habe mit dem genannten Verlag zeitweise eine vertragliche Vereinbarung gehabt, Bücher in dessen Auftrag zu versenden, diese aber beendet, nachdem ihr bewusst geworden sei, worauf sie sich eingelassen habe. Dennoch habe der Verlag ihr weiterhin Kartons mit den Schriften geliefert. Sie habe diese weder bestellt, noch beworben oder versandt, sondern lediglich stehen lassen. Sie habe die Bücher nicht zurücksenden können, weil kein Absender auf den Paketen angegeben gewesen sei. Entsorgen habe sie sie nicht wollen. “Ich bin eine Buchhändlerin. Ich kann keine Bücher wegwerfen”, sagte sie aus. Alle ab 2020 gelieferten Bücher habe sie nicht weiter vertrieben.

Schoolboy kills teacher, injures two in Slovakia school stabbing

Police detain the 13-year-old in the northwestern village of Staskov, launch investigation into ‘premeditated murder’. A 13-year-old elementary schoolboy has stabbed a 61-year-old female teacher dead in northwestern Slovakia, according to authorities. A 44-year-old female teacher and a schoolgirl were also seriously wounded in Tuesday’s attack in the village of Staskov, near the Czech border, emergency service spokeswoman Petra Klimesova told the AFP news agency. Health Minister Kamil Sasko told reporters the schoolgirl was “in a serious, critical condition”. Interior Minister Matus Sutaj Estok said at a news conference in Staskov that the life of the second teacher who was stabbed in the chest was not in danger. A motive for the attack was not immediately known.

via aljazeera: Schoolboy kills teacher, injures two in Slovakia school stabbing

Vorfall auf Übungsplatz Munster – AfD schleust rechtsextremen Aktivisten bei Bundeswehr-Manöver ein

Ein AfD-Politiker hat einen Rechtsextremisten als Gast zu einer nicht öffentlichen Bundeswehrübung mitgenommen. Trotz Fotoverbots stellte der »Identitäre« nach SPIEGEL-Informationen später Bilder ins Netz. Der AfD-Verteidigungspolitiker Hannes Gnauck hat einen Aktivisten der rechtsextremen »Identitären Bewegung« bei einer nicht öffentlichen Bundeswehrübung eingeschleust. Vor dem »Multiplikatorentag« des Heeres in Munster am 5. Mai meldete Gnauck Jannis George über den Verteidigungsausschuss des Bundestags als Begleitung für sich an. Die Einladung richtete sich an Abgeordnete, Rüstungsinsider und Wissenschaftler. Auf dem Übungsplatz wurden Systeme vorgeführt, die die Armee anschaffen will. Obwohl ein Film- und Fotografierverbot herrschte, veröffentlichte George diverse Bilder auf seinem Instagram-Account, was auch dem Militärgeheimdienst MAD auffiel. George ist in der völkischen Szene gut vernetzt und arbeitet für eine Medienagentur, die für den AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt aktiv war. Im Herbst 2025 verlor George wegen Sicherheitsbedenken seinen Hausausweis für den Bundestag, den er für einen Job bei einer AfD-Abgeordneten besaß. Hintergrund war eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs. Mit anderen »Identitären« kletterte George auf das Vordach eines Freibads, zündete Pyrotechnik und rief rassistische Parolen.

via spiegel: Vorfall auf Übungsplatz Munster AfD schleust rechtsextremen Aktivisten bei Bundeswehr-Manöver ein