Die Skandal-Akte Andreas Jurca – Recherchen enthüllen: Augsburger AfD-Politiker schlug zwei Frauen – #schläger

Andreas Jurca reiht Affären aneinander, verdreht die Wahrheit, steht im Dauer-Clinch mit der Justiz – und hat damit in der Bayern-AfD Erfolg. Jetzt wirft ein Fall aus dem Jahr 2018 ein neues Licht auf sein Frauenbild. (…) Kein aktiver schwäbischer Politiker reiht Kontroversen aneinander, wie der Augsburger AfD-Landtagsabgeordnete. Er verdreht die Wahrheit, ist im Dauer-Streit mit der Justiz, sieht sich mit einem Strafverfahren wegen Betrugsverdachts konfrontiert, diskreditierte ein Vergewaltigungsopfer. Recherchen unserer Redaktion lassen nun weitere Zweifel an Jurcas Verhältnis zur Wahrheit aufkommen. Und sie zeigen auch: 2018 wurde der AfD-Politiker wegen einer Gewalttat an zwei Frauen verurteilt. Jurca, 38 Jahre alt, macht nur selten mit politischen Positionen von sich reden. Doch innerhalb der bayerischen AfD hat er über die vergangenen Jahre hinweg massiv an Einfluss gewonnen. Neben seinem Landtagsmandat hat er innerhalb der Parteistruktur Funktionen auf allen relevanten Ebenen inne – in der Augsburger AfD, aber auch im schwäbischen Bezirks- und bayerischen Landesvorstand. Mitglied ist er schon seit 2014, er kennt die Partei und ihre internen Mechanismen also gut wie nur wenige. Und dieses Wissen nutzt er. Selbst seine Gegner unterstellen ihm Qualitäten als Strippenzieher, der weiß, wie man an Mehrheiten kommt. Bei Bedarf skrupellos. Augsburg, am 12. August 2023, etwa 5 Uhr morgens. Nach einem Grillfest mit anderen AfDlern ist Jurca an jenem frühen Samstagmorgen auf dem Heimweg, als er und ein Begleiter in eine Schlägerei geraten. Jurca, damals als AfD-Kandidat für die Landtagswahl im Oktober 2023 nominiert, schildert die Ereignisse kurz darauf so: Ohne vorherige Provokation sei er aus einer Gruppe heraus angesprochen und gefragt worden, ob er der Mann auf den Wahlplakaten sei. Er habe bejaht. Als ihm dann ein Mann die rechte Hand gereicht habe, habe ihn von der Seite unvermittelt ein Schlag im Gesicht getroffen. Er habe das Bewusstsein verloren, meine aber, auch die Äußerung „Scheiß Nazi“ gehört zu haben. Er gehe deshalb von einem politischen Hintergrund aus. Doch daran bestehen erhebliche Zweifel. Nach Bekanntwerden des Vorfalls nahm die Polizei Ermittlungen auf, die umfangreicher ausfielen als bislang bekannt. Nach Informationen unserer Redaktion befragten die Ermittler nicht nur Jurca, seinen Begleiter und weitere Akteure aus dem AfD-Umfeld, sondern werteten auch zahlreiche Chats aus. Zudem stießen sie offenbar auch auf ein Video aus der Tatnacht. Die Aufnahmen sollen ein Gespräch zwischen Jurca und seinem Begleiter dokumentieren – unmittelbar nach der körperlichen Auseinandersetzung. Dabei soll der Begleiter zu Jurca sagen, dieser habe „Stress angefangen“ und ihn anschließend allein gelassen. Dies würde einem möglichen politischen Hintergrund widersprechen. Auch in AfD-internen Chats schlug der Vorfall nach Bekanntwerden Wellen. Unter anderem soll dort schnell die Forderung nach einem „medialen Ausschlachten“ aufgekommen sein. Und so kam es dann auch: Jurca ging eigeninitiativ an die Öffentlichkeit, mit zugeschwollenen Augen, Schrammen und blauen Flecken am ganzen Körper und der Botschaft, der Angriff sei politisch motiviert gewesen. Die Bilder verfehlten ihre Wirkung nicht, Jurca erfuhr viel Solidarität und wurde in den Landtag gewählt. Dem Vernehmen nach hatten die Ermittler der Polizei massive Zweifel an Jurcas Darstellung. Letztlich konnte aber keines der im Raum stehenden Szenarien belegt werden; die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. In einem anderen, öffentlich bislang unbekannten Fall, in dessen Mittelpunkt ebenfalls Jurca steht, ist die Frage nach der Täterschaft eindeutig geklärt. Er wirft ein neues Licht auf das Frauenbild des Politikers. Es geht um ein Delikt im Jahr 2018. Jurca war damals Referent des Augsburger Ex-AfD-Landtagsabgeordneten Markus Bayerbach, mit dem er sich später heftig zerstritt. Nach gesicherten Informationen unserer Redaktion wurde Jurca in jenem Jahr 2018 wegen Körperverletzung verurteilt. In einer Disco hatte er zwei Frauen mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen. Zwei Frauen in Augsburg geschlagen? AfD-Mann Jurca bestreitet Verurteilung Jurca erhielt dafür einen Strafbefehl, also eine Strafe, die ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Verhandlung verhängen kann. Letztlich legte das Gericht die Strafe auf 60 Tagessätze zu je 15 Euro fest, also insgesamt 900 Euro. Jurca zahlte diese Strafe, das Urteil wurde so Anfang 2019 rechtskräftig. Als vorbestraft gilt er damit aber nicht.

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Sex und Moral: Wirbel um Pornovideos spaltet AfD im Kreis Paderborn

Der Fraktionsgeschäftsführer der AfD im Kreis Paderborn bestätigt Erotik-Produktionen mit seiner Frau, die auch politisch bei der AfD tätig ist. Er hat Anzeigen gegen einen Rivalen und illegale Uploads erstattet. (…) Er [Günter Koch] habe sich, so der Neu-Delbrücker, im Vorfeld intern gegen die Neubesetzung des Fraktionsgeschäftsführer-Postens durch den Hövelhofer Oliver Stemmer gestellt. Stemmer ist für die AfD sachkundiger Bürger im Kreistag und auch Ratsherr im Hövelhofer Gemeinderat. Ein solches Mandat hat ebenso seine Frau Elena inne, die zudem Beisitzerin im AfD-Kreisvorstand ist. (…) Wie die NW erfahren hat, wird Oliver und Elena Stemmer von Teilen der Partei ihre Vergangenheit als Produzenten pornografischer Videos zur Last gelegt. Unter einem Pseudonym war Elena Stemmer offensichtlich als Darstellerin in Filmen tätig. Bis heute sind zahlreiche Videos, die sie in eindeutigen sexuellen Handlungen zeigen, frei abrufbar, andere befinden sich hinter eine Bezahlschranke. Vor diesem Hintergrund wird deutlicher, was der AfD-Fraktionschef im Kreistag, Andreas Kemper, gemeint hat, als er zur Wahl Stemmers zum neuen Geschäftsführer der Kreistagsfraktion Stellung nahm. Gegenüber der NW sprach er von „einer Personalie, über die man diskutieren kann“. Oliver Stemmer nimmt auf NW-Anfrage zu den Vorwürfen Stellung und weist sie von sich: „Ich habe mit meiner Frau ab Mitte 2021 eine Produktionsfirma für erotische Videos betrieben, aber diese Tätigkeit haben wir schon Ende 2023 eingestellt.“ Danach seien keine neuen Filmchen erstellt und hochgeladen worden. Die heute im Netz auffindbaren Videos seien „illegal von Unbekannten hochgeladen worden“. Stemmer gibt an, er habe am Mittwoch, 20. Mai, Anzeige gegen Unbekannt wegen des unerlaubten Uploads dieser Filme gestellt. Zweite Anzeige Stemmers richtet sich gegen Parteikollegen Bei der Polizei Paderborn stellte er am selben Tag aber auch noch eine zweite Anzeige, die belegt, wie sehr es in der AfD rumort. Denn sie richtet sich laut Stemmer gegen Parteikollege Günter Koch. Dieser habe, sagt Stemmer, „ein böses Pamphlet“ über ihn verbreitet. Darauf angesprochen, bleibt Koch gelassen: „Dieser Anzeige sehe ich tiefenentspannt entgegen.“

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Homophobe Gewalt: Überfall auf 19-jährigen Schwulen mit Schlagstöcken

Ein junger Mann ist im Hamburger Stadtteil Neugraben-Fischbek einem mutmaßlich homophoben Angriff zum Opfer gefallen. Der 19-Jährige hatte sich über eine App zu einem Treffen mit einem anderen Mann verabredet, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Der andere Mann führte ihn in der Nacht zu Sonnabend vom Treffpunkt zu einem Feldweg. Dort warteten nach Angaben der Polizei etwa fünf unbekannte Männer. Der 19-Jährige versuchte, sich zu seinem Auto zu retten, wurde jedoch von mindestens zwei Angreifern mit Schlägen und Tritten daran gehindert. Einer der Täter war laut Polizei mit einem schlagstockähnlichen Gegenstand bewaffnet.

via ndr: Homophobe Gewalt: Überfall auf 19-jährigen Schwulen mit Schlagstöcken

siehe auch: Tatort: Hamburg-Neugraben-Fischbek, Am Aschenland/Geutensweg In der Nacht zu Samstag ist im Hamburger Süden ein 19-jähriger Mann Opfer eines Körperverletzungsdelikts aus mutmaßlich homophobem Beweggrund geworden. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge hatte sich der 19-Jährige über eine App mit einem Mann zu einem Treffen verabredet. Nachdem sich beide zunächst an der Ecke Am Aschenland/Geutensweg getroffen hatten, führte ihn der Unbekannte zu einem nahegelegenen Feldweg. Dort soll eine Gruppe von etwa fünf Männern auf den 19-Jährigen gewartet haben. Als diesem die mutmaßliche Gefahrensituation bewusst wurde und er sich zurück zu seinem Pkw begeben wollte, schlugen und traten mindestens zwei Angehörige der Gruppe unvermittelt auf ihn ein. Eine Person nutzte hierbei auch einen schlagstockähnlichen Gegenstand.

„Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Portal „Nius“ wegen mehrerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt. Hintergrund war ein Vorgang in einem Frauenfitnessstudio. as Onlineportal „Nius“ soll 6000 Euro an eine transsexuelle Person zahlen, die von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt worden war. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich geändert hat. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Frankfurt. So waren online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen, und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest. (…) In der Folge erschienen dem Urteil zufolge auf der „Nius“-Webseite innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Foto der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Diese Artikelserie wertete das Oberlandesgericht nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei stellte das Gericht fest, dass das Portal auch unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hatte. So hatte es der abgelehnten Person vorgeworfen, nur vorzugeben, eine Frau zu sein, und ein „Herr in Damenkleidung“ zu sein. Auch die Verbreitung des Namens greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

via welt; „Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen

siehe auch: Transrechte Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagt u.a. unwahre Aussagen über eine Zugang zu einem Frauenfitness-Studio begehrende transidentitäre Klägerin. Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen über die geschlechtliche Identität oder die identifizierende Berichterstattung über eine nicht in der Öffentlichkeit stehende Transfrau. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) betätigte, dass die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Passagen in ihren Veröffentlichungen verpflichtet ist. Die Klägerin hat 2021 eine gerichtliche Änderung ihres Personenstandes von männlich zu weiblich und eine Änderung ihres Vornamens nach dem damaligen Transsexuellengesetz erwirkt. Eine geschlechtsangleichende Operation wurde nicht durchgeführt. Sie begehrte 2024 unter Offenlegung ihrer Transidentität ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio. Die Inhaberin lehnte dies ab. Die von der Klägerin daraufhin kontaktierte Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wandte sich mit einem Schreiben an die Inhaberin des Studios und schlug dieser u.a. die Zahlung einer Entschädigung von 1.000 € vor. Dies lehnte die Inhaberin ab. Die Beklagte veröffentlichte daraufhin auf ihrer Webseite, einem Informationsportal, innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Bildnis der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Die Klägerin wendet sich gegen verschiedene Äußerungen in diesen Berichten, die Nennung ihres Vor- und Nachnamens und die Veröffentlichung von Fotos von ihr, und begehrt die Zahlung von Geldentschädigung. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hatte vor dem zuständigen 16. Zivilsenat (Pressesenat) keinen Erfolg. Der Klägerin stehe ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich in der Berichterstattung enthaltener unwahrer Tatsachenbehauptungen zu. Dies beziehe sich u.a. auf Äußerungen, die ausgehend vom Gesamtkontext dahingehend zu verstehen seien, dass die Klägerin, obwohl sie biologisch und rechtlich ein Mann sei, (nur) vorgebe, eine Frau zu sein bzw. ein „Herr in Damenkleidung“ sei. Diese Äußerungen griffen in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Das Persönlichkeitsrecht schütze auch die geschlechtliche Identität. Die Behauptungen seien unwahr.  Ob die in den Berichten gewählten männlichen Substantive und Pronomen als Meinungsäußerung einstufen seien, könne offenbleiben. Auch insoweit stünde der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu. Die Beiträge trügen zwar zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage bei. Es überwiege hier aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Bedeutung erlange dabei u.a., wie vom Landgericht betont, dass sich die Beklagte nicht darauf beschränke, hervorzuheben, dass die Klägerin weiterhin (nur) biologisch ein Mann sei. Sie erkenne ihr vielmehr auch ihre rechtliche Identität als Frau ab. Die Personenstandsänderung nach dem Transsexuellen-Gesetz werde nicht erwähnt. Die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens greife ebenfalls rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Ihr Recht auf soziale Anerkennung überwiege bei der gebotenen Abwägung hier das Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit. Maßgeblich sei, dass sich die Berichterstattung nicht auf die Wiedergabe der wahren Umstände beschränke, die von hoher öffentlicher und politischer Bedeutung seien. Der angegriffene Artikel enthalte vielmehr auch unwahre Aussagen etwa zum Personenstand. Diese Aussagen beträfen zudem die Intimsphäre, jedenfalls den Kern der Privatsphäre und könnten schwerwiegende Auswirkungen auf das Ansehen der Klägerin haben. Schließlich sei auch die Veröffentlichung der Fotos zu unterlassen. Es handele sich nicht um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Die vorzunehmende Interessenabwägung falle zu Lasten der Beklagten aus. Insbesondere bestehe kein schützenswertes öffentliches Interesse an der bildlichen Darstellung der Klägerin.   Die Klägerin habe auch einen Anspruch auf Geldentschädigung i. H. v. 6.000,00 EUR. Aus der Vielzahl der Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergebe sich eine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Veröffentlichung einer Serie von sieben Artikeln zeige zudem die besondere Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit des Vorgehens der Beklagten.

Codierter Antisemitismus in den Sozialen Netzwerken

“109”, “271” oder das Saftpackung-Emoji: Antisemitismus ist oftmals nicht direkt als solcher zu erkennen. Doch hinter den Codes verstecken sich Holocaustrelativierung und menschenfeindliche Verschwörungsideologien. “Ihr dürft 271 mal raten, was Hanta auf einer gewissen Sprache heißt”: Bei diesem auf den ersten Blick harmlosen TikTok-Video mit knapp 50.000 Likes handelt es sich in Wahrheit um ein Posting mit antisemitischen Codes. Denn nach Berichten über Hantavirus-Fälle auf dem Kreuzfahrtschiff “Hondius” verbreitet sich in den Sozialen Netzwerken die antisemitische Verschwörungserzählung, dass die Juden dahinterstecken würden. Als vermeintlicher Beweis dafür wird unter anderem angeführt, dass das Wort Hanta auf Hebräisch so viel wie “Scam” oder “Betrug” heißen würde. Das ist jedoch irreführend, wie die Faktencheckseite Mimikama schreibt. So bedeutet Hanta im hebräischen Slang demzufolge eher so viel wie “Unsinn”. Zudem stammt der Name des Virus vom südkoreanischen Grenzfluss, wo während des Koreakriegs in den 1950er-Jahren Tausende Soldaten an dem damals noch unbekannten Virus erkrankten.Zahlencode für Holocaust-RelativierungIn dem Posting auf TikTok befindet sich noch eine weitere antisemitische Anspielung, nämlich die Zahl 271. Sie wird verwendet, um den Holocaust zu relativieren. Einer Verschwörungserzählung zufolge haben die Nationalsozialisten angeblich 271.000 anstatt sechs Millionen Juden getötet. Die Relativierung des Holocaust geht zurück auf eine Liste der Arolsen Archives, in denen die Zahl der Totenscheine angeführt wird, die auf Antrag für Häftlinge aus Konzentrationslagern wie Dachau, Buchenwald und Bergen-Belsen ausgestellt wurden. Insgesamt sind das etwa 271.000.Allerdings ist das nur die Zahl der Totenscheine, die nachträglich ab 1949 auf Antrag von Angehörigen ausgestellt worden sind. Das Dokument ist somit unvollständig und enthält bei weitem nicht alle der Millionen von Juden, die in Vernichtungslagern ermordet wurden oder die bei Massenerschießungen ums Leben kamen. Es gilt wissenschaftlich als gut gesichert, dass insgesamt zwischen mindestens 5,29 Millionen und etwas mehr als sechs Millionen Juden von den Nationalsozialisten getötet wurden

via tagesschau: Codierter Antisemitismus in den Sozialen Netzwerken

#SanDiego mosque shooters livestreamed attack and wrote white supremacist #manifesto, reports say – #terror

The suspects, widely named as Cain Clark, 17, and Caleb Vazquez, 18, first met online, the FBI said. Two teenagers suspected of killing killed three people at a San Diego mosque reportedly livestreamed their deadly attack and published a 75-page white supremacist document online, before killing themselves. The pair, widely named as Cain Clark and Caleb Vazquez, first met online, the FBI said, where they were radicalized and shared extreme ideology. Their 75-page writings, seen by the Associated Press and CNN, detail hateful rhetoric toward Jewish people, Muslims, Black people, the LGBTQ community, women, and both the political left and right. According to the New York Times, the attackers shared a video that showed them dressed in camouflage gear with a white supremacist symbol as they approached the mosque. (…) During searches conducted after the attack, authorities seized at least 30 guns and a crossbow, including pistols, rifles and shotguns, Remily said. The guns appear to have belonged to the parents of one of the suspects, Wahl said. Authorities also found what they described as a manifesto and other hateful messages in their searches of the suspects’ possessions and electronic devices, although they haven’t found evidence that the mosque was a specific target. Remily added that authorities are not sharing specifics about the suspects’ beliefs because they don’t want to “give their hate any credibility.”

via yahoo: San Diego mosque shooters livestreamed attack and wrote white supremacist manifesto, reports say

siehe auch:Online radicalization and Nazi symbols: What’s known about the suspects in the attack on a mosque in San Diego Authorities are investigating the case as a hate crime. According to the New York Post, racial inscriptions were found on the suspects’ guns. California authorities identified the main suspects in the shooting at the Islamic Center of San Diego. As reported by the New York Post, citing judicial sources, they are Cain Clark (17) and Caleb Velasquez (18), who subsequently took their own lives inside a car. Authorities are investigating the case as a hate crime. The shooting at the mosque took place on Monday, May 18. So far, there are three reported dead linked to the Islamic center, a security guard named Amin Abdullah, whom different testimonies describe as someone who helped evacuate people and possibly prevented an even bigger massacre. (…) “The San Diego mosque shooters were ‘radicalized online,’ cops say — as it’s revealed they wore Nazi symbols and etched racist statements on their gear as they opened fire outside an Islamic Center, killing three people in the process,” the NYP noted. “Also seen on the handgun of one of the shooters is the statement, ‘race war now,’ right above a swastika. Neo-nazis and white nationalists are known for promoting race wars to overthrow the government or create a white ethnostate,” they added. In addition, authorities reportedly recovered more than 30 firearms and a crossbow linked to the suspects; San Diego mosque shooters were ‘radicalized online,’ wore Nazi symbols, inscribed vile 3-word message on guns. The San Diego mosque shooters were “radicalized online,” cops say — as it’s revealed they wore Nazi symbols and etched racist statements on their gear as they opened fire outside an Islamic Center, killing three people in the process. The two teens “did not discriminate on who they hated,” law enforcement officials said in a press conference Tuesday, adding they had recovered over 30 guns and a crossbow in connection to the suspects. A livestream video of the horrific attack, currently being probed by the FBI, shows Cain Clark with a Black Sun symbol, which is associated with Nazi Germany, square on his chest. Nazi SS commander Heinrich Himmler had the symbol inlaid into the floor of the Wewelsburg castle. Another symbol associated with a small online neo-Nazi group, the Atomwaffen Division, can also be seen on one of the shooters’ shoulders. Atomwaffen is the German phrase for “atomic weapons.” It’s unclear if the two teenagers claimed membership to the group. Also seen on the handgun of one of the shooters is the statement, “race war now,” right above a swastika. Neo-nazis and white nationalists are known for promoting race wars to overthrow the government or create a white ethnostate.

Deal im Prozess gegen rechtsextreme Waffenhändler

Vier Waffenhändler aus der extrem rechten Szene müssen sich seit Mittwoch vor dem Münchner Landgericht verantworten. Zum Auftakt einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen Deal: Bewährungs- bzw. Geldstrafen gegen Geständnisse.Kroatische Zöllner entdeckten im April 2018 bei einer Fahrzeugkontrolle Waffen und eine Handgranate im Auto eines Münchner Rechtsextremisten. Es dauerte mehr als zwei Jahre bis dann deutsche und österreichische Sicherheitsbehörden zuschlugen: Bei einer großangelegten Razzia wurden im Sommer 2020 in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Tirol 16 Objekte durchsucht und ein Händlerring ausgehoben, der jahrelang Waffen aus Kroatien nach Deutschland geschmuggelt hatte – vor allem Pistolen, aber auch Maschinengewehre und Pumpguns. Zum Artikel: AfD Bayern – Wie groß ist die Nähe zu rechten Extremisten? Beschuldigte aus dem Umfeld der AfD Die Waffenhändler und -schmuggler stammten ebenso wie die ermittelten Waffenkäufer aus der extrem rechten Szene. Einige standen der Reichsbürgerbewegung nahe oder bewegten sich im Umfeld der AfD. So war einer der Haupttäter zeitweise Mitglied im Münchner Kreisverband der AfD, ein anderer soll laut Ermittlern in Vernehmungen ausgesagt haben, Ziel sei es gewesen “die AfD zu bewaffnen”. Unter den Beschuldigten war auch eine langjährige Mitarbeiterin des Münchner AfD-Politiker Petr Bystron, der heute für die Partei im EU-Parlament sitzt. Sie kaufte eine Pistole und lagerte zeitweise eine Maschinenpistole in ihrer Wohnung, sie erhielt deshalb einen Strafbefehl und musste eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen.

VIA BR. Deal im Prozess gegen rechtsextreme Waffenhändler

siehe auch: Rechtsextreme Kriegswaffenschmuggler vor Gericht Vier Angeklagte aus dem Münchner Pegida-Kosmos und mit Verbindungen in diverse extrem rechte Gruppen müssen sich seit Mittwoch wegen Waffendelikten vor dem Münchner Landgericht verantworten. Sie sind Teil eines größeren Komplexes, der einst aufgrund der Aussage „Waffen für die AfD“ bekannt wurde. Doch der Prozess könnte in Kürze bereits abgeschlossen sein. Es wirkt teils surreal, wie sich heute drei teils vollbärtige und ergraute Angeklagte, denen ihr hohes Alter jenseits der 60 und teils auch gesundheitliche Gebrechen anzumerken sind, vormittags im Saal 177 des Münchner Landgerichts einfanden, um sich vor einer Jugendkammer zu verantworten. Das liegt allein am vierten Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt noch unter Jugendstrafrecht fiel, und nicht allein an den länger zurückliegenden Taten aus dem Juni und Oktober 2016 bzw. dem Januar 2017. Zur Last legt die Staatsanwaltschaft dem ungleichen Quartett im Kern die Einfuhr, die Aufbewahrung und den Weiterverkauf von Schusswaffen, darunter auch einer als Kriegswaffe geltenden Kalaschnikow bzw. deren Überlassung an nicht berechtigte Personen. Die Taten waren Teil einer größeren Waffenschmugglerunternehmung von Schusswaffen und Handgranaten aus dem ehemaligen Jugoslawien, als deren Drahtzieher der ehemals in der NPD und AfD aktive Alexander R. gilt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte zeitweise gegen 16 Personen. Waffendelikte in der rechtsextremen Szene haben wegen des weit verbreiteten Narrativs, an einem Tag X mit den politischen Gegnern und Migranten abzurechnen, was teils als „Reinigung Deutschlands“ propagiert wird, eine besondere Brisanz. Sekretärin von AfD-Funktionär So unterschiedlich die einzelnen Personen auch waren, sie verband eine extrem rechte Gesinnung. Es sind im Grunde die Szenen aus AfD, NPD, Neonazis, Reichsbürgern und Verschwörungsgläubigen, die die rassistische Straßenbewegung Pegida zusammenführte. Das Landesamt für Verfassungsschutz nannte damals auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Florian Ritter, in welchen Parteien bzw. Organisationen die Personen aktiv seien, konkret die NPD, den Dritten Weg, die Junge Alternative Bayern und Pegida München. Nach Auffliegen des Schmuggels durch den kroatischen Zoll entledigte sich die AfD der Verbindung zum Drahtzieher Alexander R., indem sie seine Mitgliedschaft wegen nicht gezahlter Beiträge und verschwiegenen Engagements in der NPD annullierte. Die Vernetzung in die Partei hinein machte das allerdings nicht rückgängig. Prominentester Teil des Schmuggelrings war Dagmar S., bis heute aus öffentlichen Geldern bezahlte Sekretärin des inzwischen dem Europäischen Parlament angehörenden AfD-Funktionärs Petr Bystron. Ihr Verfahren, unter anderem weil sie teilweise die tatsächliche Gewalt über eine Uzi hatte, wurde gesondert verhandelt.