Immunität aufgehoben – Durchsuchung bei AfD-Politiker Bystron – #LockHimUp

Schon länger steht der AfD-Abgeordnete Bystron im Verdacht, Geld aus Russland angenommen zu haben. Nun hat der Bundestag heute seine Immunität aufgehoben – Ermittler durchsuchten mehrere Objekte. Die Vorwürfe: Bestechlichkeit und Geldwäsche. Wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche hat die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eingeleitet und mehrere Objekte durchsucht.An den Durchsuchungen waren nach offiziellen Angaben elf Staatsanwälte und knapp 70 Polizeibeamte des bayerischen Landeskriminalamts beteiligt. Dabei wurden Bystrons Abgeordnetenbüro in Berlin sowie Objekte auf Mallorca, in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf durchsucht. Auch bei Dritten, die nicht beschuldigt sind, wurden Beamte vorstellig. Sichergestellt wurden laut den Ermittlern Unterlagen und Datenträger, “die nun in Hinblick auf belastende oder entlastende Beweismittel ausgewertet werden”. Zuvor hatte der Bundestag Bystrons Immunität aufgehoben. Wie das ZDF berichtet, war der Immunitäts-Ausschuss am Morgen darüber informiert worden, dass Razzien geplant seien. Bystron steht auf Platz zwei der Kandidatenliste der AfD für die Europawahl. Auch gegen den Spitzenkandidaten, Maximilian Krah, gibt es Vorwürfe. So leitete die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Vorermittlungen gegen ihn ein wegen möglicher Zahlungen aus Russland und China. Zudem wurde Krahs langjähriger Mitarbeiter Jian G. verhaftet – er soll für China spioniert haben.

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siehe auch: Affäre um Zahlungen aus Russland: Ermittlungen gegen Bystron – AfD-Politiker verliert Immunität Der AfD-Abgeordnete Bystron steht im Verdacht, Geld für prorussische Propaganda erhalten zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft sein Büro und Objekte in Bayern und auf Mallorca durchsucht. Wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche hat die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen einen AfD-Abgeordneten eingeleitet und am Donnerstag mehrere Objekte durchsucht. Nach dpa-Informationen handelt es sich dabei um Petr Bystron. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität aufgehoben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren im Laufe des Donnerstags Durchsuchungen in Bystrons Abgeordnetenbüro in Berlin, an mehreren Orten in Bayern in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf sowie auf Mallorca geplant. Im Einsatz waren demnach elf Staatsanwälte und etwa 60 Polizisten des bayerischen Landeskriminalamts.

Oberverwaltungsgericht Münster – AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens

Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz – und wies damit die Berufung der Partei zurück.Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klage dagegen zurück. Damit bestätigte es ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022.Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der rechtspopulistischen Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision gegen das aktuelle Urteil zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. (…) Es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, so das Gericht. Es sah den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, “deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.Auch gebe es hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden seien. Weiter konnte das Gericht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen erkennen – “wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen”.

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siehe auch: AfD bleibt Verdachtsfall – die Reaktionen “Wehr­hafte Demo­k­ratie darf kein zahn­loser Tiger sein”. Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an. Nach nur sieben Tagen mündlicher Verhandlung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) über das Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) entschieden. Mit drei Urteilen bestätigte das Gericht am Montag in Münster die Vorinstanz: Das BfV habe die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen (Urt. v. 13.05.2024, Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22). (…) Inhaltlich begründete der Senat seine Entscheidungen ausführlich. Es gibt nach seiner Überzeugung den begründeten Verdacht, “dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”, hieß es in der Urteilsbegründung. Das sei laut Grundgesetz eine “unzulässige Diskriminierung”.  Seine Entscheidung begründet das Gericht unter anderem mit der Terminologie, die in AfD-Kreisen verwendet wird: Die Partei nutze “in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen.” Das BfV habe seine Einstufung auch öffentlich bekannt machen dürfen, denn eine sachlich richtige und weltanschaulich-politisch neutrale Bekanntgabe, dass das Bundesamt Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD sammelt, belaste die Partei nicht unverhältnismäßig. Dies gelte jedenfalls so lange mit der Bezeichnung als “Verdachtsfall” in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die AfD gegen die FDGO gerichtete Bestrebungen verfolgt. Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-“Flügel” und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim “Flügel” geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG mit seinen Entscheidungen vom Montag an

#Waffenlager im Wohngebiet – Mutmaßlicher Rechtsextremist wegen #Anschlagsplänen vor Gericht – #terror

Vor dem Frankfurter Landgericht hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Rechtsextremisten begonnen. Dem 27-Jährigen wird zur Last gelegt, Umsturzpläne geschmiedet zu haben. Er hortete Waffen. Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat steht seit Dienstag ein 27-Jähriger vor dem Landgericht Frankfurt. Ihm wird vorgeworfen, aus seiner rechtsextremen Gesinnung heraus Umsturzpläne geschmiedet zu haben, mit denen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik beseitigt werden sollte. Außerdem werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz zur Last gelegt. Der Mann traf laut Anklage Vorbereitungen für einen nicht näher benannten “Tag X”. An diesem sollten ihm “unliebsame” Personengruppen wie Muslime, jüdische Menschen, Grünen-Politiker sowie queere Menschen bekämpft werden. Dabei habe er auch tödliche Waffengewalt einsetzen wollen. Zündfähige Granaten in Mehrfamilienhaus Er war im April vergangenen Jahres bei Durchsuchungen festgenommen worden. Ein Spezialeinsatzkommando war im Einsatz. Einen Tag später kam der damals 26-Jährige in Untersuchungshaft. Ermittler fanden bei der Razzia in einem Mehrfamilienhaus im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim mehrere zündfähige Granaten. Außerdem wurden in insgesamt drei Waffenlagern eine vollautomatische Maschinenpistole, eine amerikanische Fliegerbombe, die mit 68 Kilo Sprengstoff geladen werden kann, sowie eine Splitterbombe entdeckt. Da die Splitterbombe scharf war, musste sie der Kampfmittelräumdienst mitten im Wohngebiet kontrolliert sprengen.

via hessenschau: Waffenlager im Wohngebiet Mutmaßlicher Rechtsextremist wegen Anschlagsplänen vor Gericht

siehe auch: PROZESS GEGEN NEONAZI: Splitterbombe hing von der Zimmerdecke. Ein Rechtsextremist soll Waffen gehortet und Angriffe auf „Untermenschen“ geplant haben. Nun muss er sich vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Als das Spezialeinsatzkommando im April vergangenen Jahres die Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Bergen-Enkheim durchsuchte, muss sich ihm ein merkwürdiges Bild geboten haben. Mit den zahlreichen Waffen, die ein heute 27 Jahre alter Mann dort verwahrte, haben die Beamten aufgrund der Ermittlungen vermutlich gerechnet. Doch eine Splitterbombe, die an einer Nylonschnur von der Zimmerdecke hängt, ist wohl auch für erfahrene Kriminalisten ein besonderer Fund. Weil der Sprengkörper funktionsfähig war, musste er noch in der Wohnung von Experten des Kampfmittelräumdienstes kontrolliert gesprengt werden. Laut Anklage ist der Mann „gesichert rechtsradikal“ und hat geplant, ein politisches Regime herbeizuführen, das „mit den Nationalsozialisten unter Hitler vergleichbar ist“. Dafür habe er seit Juni 2020 Anschläge auf Andersdenkende, Nichtdeutsche, Juden, Grünen- und Linkenpolitiker sowie Angehörige der LGBTQ-Community geplant. Sein Ziel war der Anklage zufolge, „Deutschland von Untermenschen zu säubern und die politische Macht zu übernehmen“. Die Ermittler fanden den Angaben nach auch NS-Devotionalien bei dem Mann. Die Attacken, die er den Anklägern zufolge an einem noch nicht näher konkretisierten „Tag X“ begehen wollte, habe er auch „mit tödlicher Waffengewalt“ ausführen wollen. Die Ermittler haben eine Vielzahl an Waffen, Munition, Bomben und Granaten gefunden, darunter eine Panzerfaust, eine Maschinenpistole, eine Selbstladebüchse und eine Fliegerbombe mit 68 Kilogramm TNT-Gemisch. Bis der Staatsanwalt die vollständige Auflistung in der Anklageschrift vorgelesen hat, dauert es mehrere Minuten. Die Waffen soll der Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Angeschuldigten, gegen die ein gesondertes Verfahren läuft, bei illegalen „Sondengängen“ in stillgelegten Munitionslagern beschafft haben

AfD – Das “hochgefährliche” Netzwerk der #Burschenschafter

Zahlreiche Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD in Parlamenten haben Bezüge zu Burschenschaften. Nach Recherchen von Report Mainz ist das Netzwerk größer als bisher bekannt. Experten halten es für “hochgefährlich”. “Das ist eine sehr, sehr gute Gemeinschaft. Und für diese Gemeinschaft nehme ich das gerne in Kauf.” Alexander Jungbluth, rheinland-pfälzischer AfD-Politiker mit aussichtsreichem Platz für die Europawahl, äußert sich in einem Interview am Rande einer Wahlkampfveranstaltung. Es geht um die Narbe auf seiner linken Wange.Das sei ein sogenannter Schmiss, den er von einer Mensur vor mehr als zehn Jahren davongetragen habe, sagt er Reportern des ARD-Politikmagazins Report Mainz. Mit Mensur ist ein Fechtkampf gemeint, der in Studentenverbindungen, vor allem in Burschenschaften, ausgetragen wird. Man spricht dann von “schlagenden Verbindungen”.Jungbluth ist Mitglied der Bonner Burschenschaft Raczeks, die bereits mehrfach Schlagzeilen machte. 2011 forderte sie in einem Antrag für den von der “Deutschen Burschenschaft” veranstalteten Burschentag für neue Mitglieder eine Art “Ariernachweis”. Eine Person mit “nichteuropäischer Gesichts- und Körpermorphologie” könne “mangels deutscher Abstammung nicht der geschichtlichen Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes angehören”. (…) Den Recherchen zufolge sind mindestens drei AfD-Politiker und vier Mitarbeiter eng mit den Raczeks verbunden. Verbindungen der AfD zu oft fragwürdigen Studentenverbindungen werden seit Jahren kritisch beobachtet. Report Mainz hat nun mit Hilfe von Insidern, Dokumenten und Hinweisen von Journalisten des Bayerischen Rundfunks zum ersten Mal systematisch den Bundestag, alle 16 Landtage und das Europaparlament untersucht. Überprüft wurden auch Informationen von antifaschistischen Recherchegruppen wie der Autonomen Antifa Freiburg.Ergebnis: Mehr als 50 Abgeordnete haben Bezüge zu Studentenverbindungen. Die meisten von ihnen sind selbst Mitglied, darunter häufig in Burschenschaften, die dem umstrittenen Dachverband “Deutsche Burschenschaft” angehören. Andere Abgeordnete beschäftigen Mitarbeiter aus diesem Milieu oder haben bereits in Burschenschaftshäusern Vorträge gehalten.Hinzu kommen rund 60 Mitarbeiter, die im Hintergrund Reden schreiben und in den Parlamenten Zugang zu wichtigen Informationen haben. Auch von ihnen haben die meisten einen einschlägigen Burschenschaftsbezug

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Vorsatz nachgewiesen – LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

Weil er eine verbotene SA-Parole 2021 in Merseburg in einer Rede verwendete, wird AfD-Politiker Björn Höcke nun verurteilt. Er muss 13.000 Euro Geldstrafe zahlen. Den Vorsatz hält das Gericht für erwiesen.  Das Landgericht (LG) Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Dies war und ist unstreitig, aber wusste Höcke das auch, als er die Aussage tätigte? Darauf kommt es für eine Verurteilung nämlich juristisch an. Vorsitzender Richter: “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt” Der frühere Geschichtslehrer hatte stets beteuert, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei “Alles für Deutschland” um eine SA-Losung handelt. In der mehrtägigen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Höcke dieser Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das war nach Ansicht der Richter in Halle der Fall. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, Höcke habe gewusst, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet. “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt”, sagte Stengel. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten “stark strapaziert worden”. Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen “nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann.” Weiterer Prozess naht – wegen derselben Parole (…) Dass das LG nicht auf eine Freiheitsstrafe erkennen würde, hatte es bereits am zweiten Verhandlungstag erkennen lassen. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit der Geldstrafe nun nicht. Allerdings tauchen Geldstrafe von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auf.

via lto: Vorsatz nachgewiesen LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

siehe auch: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke Björn Höcke soll eine SA-Losung verwendet haben, der frühere Geschichtslehrer will sie nicht gekannt haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt in ihrem Plädoyer nun eine Bewährungsstrafe für den Thüringer AfD-Chef. (…) Behauptungen von Höcke, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Spruch »Alles für Deutschland« um eine Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP handelte, seien »weder glaubhaft, noch nachvollziehbar«, sagte Bernzen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte Höcke vorsätzlich. Dass »Alles für Deutschland« eine SA-Losung war, sei ein »historischer Fakt«. »Er hat eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht«, sagte Bernzen mit Blick auf Höcke. Der Staatsanwalt sagte, der »augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin«. So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den früheren Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als »Volksverderber« bezeichnet habe. Es handle sich »um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen«, sagte Bernzen.

#CharlotteMerz gegen Lutz van der Horst – Frau von #FriedrichMerz bedrängt »heute-show«-Reporter – #gewalt

Die Satiresendung im ZDF wollte Friedrich Merz zur Leitkultur befragen. Sicherheitspersonal schirmte den CDU-Chef auf dem Parteitag vom »heute show«-Reporter ab – und auch seine Ehefrau schritt ein. Die ZDF-Satiresendung »heute show« zeigt in ihrer aktuellen Sendung eine erstaunliche Szene vom CDU-Parteitag Anfang Mai in Berlin. Darin stellt Reporter Lutz van der Horst verschiedenen Parteimitgliedern Fragen zum Thema Leitkultur – unter ihnen auch Friedrich Merz. Doch beim Versuch, den CDU-Parteichef zu interviewen, scheitert der Satiriker zuerst an den Bodyguards, die ihn abdrängen. Und schließlich an dessen Frau Charlotte Merz»Leitkultur bedeutet doch auch zu antworten, wenn man was gefragt wird, oder?«, ruft der »heute show«-Reporter bei seiner vergeblichen Anfrage. Daraufhin geht Charlotte Merz auf ihn zu und fasst van der Horst an den Arm, mit dem er das ZDF-Mikrofon hält. »Leitkultur bedeutet als allererstes zu fragen, ob man eine Antwort geben möchte«, sagt Merz. Währenddessen drückt sie das Mikrofon runter, offenbar um eine Aufzeichnung des Tons zu unterbinden oder zu erschweren. »Ja ja, aber wenn ich frage, sagt er ja nein«, antwortet der etwas perplexe van der Horst, der für seinen Beitrag  auf dem Parteitagsgelände Adiletten und weiße Socken angezogen hatte. Im Netz sorgte das Verhalten von Charlotte Merz, die als Richterin arbeitet, für Kritik – vor allem, nachdem die »heute show« ihren Beitrag am Samstag auf YouTube veröffentlicht hatte. So kommentierte der IT-Anwalt Chan-jo Jun auf X: »Was muss man von sich selbst halten, wenn man sich berufen fühlt, der Presse vor laufender Kamera Benimmregeln unter Anwendung von unmittelbarem Zwang zu erklären.«

via spiegel: Charlotte Merz gegen Lutz van der Horst Frau von Friedrich Merz bedrängt »heute-show«-Reporter

siehe auch: Bei der Frage zur Leitkultur wird Charlotte Merz wütend und drängt den Reporter zurück. CDU-Chef Friedrich Merz mit seiner Frau Charlotte auf dem Parteitag Quelle: REUTERS Was ist deutsche Leitkultur? Diese Frage versuchte „Heute-Show“-Reporter Lutz van der Horst CDU-Parteichef Friedrich Merz zu stellen. Doch anders als Daniel Günther wollte er nicht antworten. Dafür intervenierte Merz‘ Ehefrau – mit Nachdruck. (…) „Er ist halt ein kleiner Pascha“, sagt van der Horst gerade in die Kamera, als Charlotte Merz auf ihn zukommt. Sie tippt ihm auf die Schulter, greift lächelnd ins Mikrofon und drückt den Arm des Reporters nach unten. „Leitkultur bedeutet, als allererstes zu fragen, ob man eine Antwort geben möchte“, raunt sie ihm zu. Ihr Versuch, die Aufzeichnung durch das Herunterdrücken des Mikros zu unterbinden, misslingt.

Netzwerktreffen – Rechtsextreme Prominenz versammelt sich auf “Buchmesse” von Berliner AfD-Fraktionsvize

Es war sozusagen der Ritterschlag für die “Alternative Buchmesse”, dass Thüringens AfD-Chef Björn Höcke höchstpersönlich auf seinem Telegram-Kanal Werbung für den Termin gemacht hat. Kein Wunder also, dass die jeweils 150 Tickets für Samstag und Sonntag innerhalb von vier Tagen ausverkauft waren, wie Organisator Thorsten Weiß, Berliner AfD-Fraktionsvize, dem rbb sagte. Offensichtlich verfängt die Kampfansage des 40-Jährigen, er wolle mit der Veranstaltung, einem Vernetzungstreffen in Berlin, Angriffen auf die AfD etwas entgegensetzen. Auf seiner Website spricht Weiß von “vermeintlichen Enthüllungen der verschiedenen staatlich gepäppelten Presseorgane”, die auf “die öffentliche und nachhaltige Beschädigung der Alternative für Deutschland” zielten. Namentlich nicht genannt, aber wohl gemeint: Die Correctiv-Recherche zum Treffen radikaler Rechter Ende November in Potsdam. (…) Auf dem Podium sitzen am Wochenende unter anderem Götz Kubitschek und Erik Lehnert, führende Köpfe des “Instituts für Staatspolitik” (IfS), das laut eigener Aussage Organisations- und Aktionsplattform für neurechte Bildungsarbeit sein soll. Der Verfassungsschutz sieht im IfS “gesichert rechtsextremistische Bestrebungen”. Als rechtsextrem stuft die Behörde auch den Brandenburger AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt ein, der sich die Bühne am Samstag unter anderem mit Benedikt Kaiser teilt, einem Vordenker der Neuen Rechten. Organisator Weiß, der früher Obmann des inzwischen offiziell aufgelösten völkischen-nationalistischen “Flügels” der AfD war, hatte 24 Aussteller zu seiner Buchmesse eingeladen, 15 werden kommen. Darunter zentrale rechte Publikationen wie die Zeitschrift “Sezession”, der Jungeuropa-Verlag, der auch Übersetzungen rechtsextremer und faschistischer Autoren herausgibt, und der Verein “Ein Prozent”, der beim Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem geführt wird.

via rbb: Netzwerktreffen Rechtsextreme Prominenz versammelt sich auf “Buchmesse” von Berliner AfD-Fraktionsvize