#Thüringen: Willige Helfer der AfD im #Kreisausschuss – #brandmauer

CDU- und andere Lokalpolitiker unterstützen Streichung von Geldern für Demokratieprojekt in Kahla. (…) Im Fall des Demokratieladens in Kahla, den es seit 2013 gibt, sind das für 2025 knapp 8000 Euro, die der Trägerverein »Bildungswerk Blitz« beim Kreis beantragt hatte. Die Landesmittel für das laufende Jahr sind bereits bewilligt. Es ist der Antrag mit dem kleinsten Finanzvolumen, den Landrat Johann Waschnewski (CDU) Ende Mai in den Ausschuss einbrachte. Doch nicht bei allen im Kreis stößt die Arbeit des Zentrums für Kultur, Geschichte, Politik und vieles mehr auf Zustimmung. Wiederholt wurde es von Neonazis attackiert. Und auch gegenüber kommunalen Gremien mussten sich die Betreiber in der Vergangenheit immer wieder erklären. So wie jetzt. Besonders die AfD zweifelt eine »politische Neutralität« an und kritisiert den Demokratieladen als »ausschließlich ideologisch ausgerichtetes Projekt«. (…) Am Ende der Sitzung votierten die drei AfD-Mitglieder im Ausschuss und der Fraktionsvorsitzende der Bürgerinitiative Holzland gegen den Antrag. Die CDU-Mitglieder und der Vertreter des Bauernverbandes überraschten mit Enthaltungen, sodass der Antrag gegen die Stimmen der Linke-/Grünen-Fraktion und der SPD abgelehnt wurde. (…) Die Vorgänge im Kreisausschuss stehen exemplarisch für die AfD-Strategie, Demokratieprojekte mundtot zu machen. So hatte auch der AfD-Politiker Robert Sesselmann nach seiner Wahl zum Landrat des Kreises Sonneberg im Juni 2023 angekündigt, die Eigenmittel für das Bundesprogramm »Demokratie leben« zu streichen. Im aktuellen Fall feiert die AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal die Entscheidung als Erfolg ihrer Partei. Es sei verhindert worden, Jugendlichen »unter dem Deckmantel Bildung und Gemeinwesenarbeit einen linken Floh ins Ohr zu setzen«. Das sei gute Zusammenarbeit zwischen Kreis und Land, denn auch im Erfurter Parlament setze sich die AfD dafür ein, dass beispielsweise das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gestrichen werde

via nd: Thüringen: Willige Helfer der AfD im Kreisausschuss

Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutz findet keine Verbindung zwischen Fitzek und AfD

Das Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat überprüft, ob die verbotene Reichsbürgergruppe “Königreich Deutschland” und ihr Gründer Peter Fitzek Verbindungen zur AfD im Land hatten. Nun hat das Innenministerium das Ergebnis mitgeteilt. Laut Sachsen-Anhalts Innenministerium liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen zwischen Peter Fitzek und der AfD vor. Das Bundesinnenministerium hatte dessen Vereinigung “Königreich Deutschland” im Mai verboten. Vier mutmaßliche Rädelsführer sitzen in Haft – darunter auch der Gründer, Peter Fitzek. Sachsen-Anhalts Landespolitik begrüßt das Verbot. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat mögliche Verbindungen zwischen der sogenannten Reichsbürgergruppe “Königreich Deutschland” und der AfD überprüft. Das Ergebnis: Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Gründer Peter Fitzek Sympathien für die AfD Sachsen-Anhalt geäußert habe. Das teilte laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa Sachsen-Anhalts Innenministerium in einem Schreiben an den Landtag mit. Der Landesregierung sei aber bekannt, dass Fitzek Sympathien für die rechtsextremistische Partei “Freie Sachsen” hege, heißt es in dem Schreiben. Er habe mehrere Videos veröffentlicht, in denen er sich positiv zu den Ideen der Partei und zu ihrem Vorsitzenden Martin Kohlmann äußere.

via mdr: Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutz findet keine Verbindung zwischen Fitzek und AfD

Rassistische #Unruhen in #Nordirland – Gewalt gegen #Minderheiten

Nach einem mutmaßlich sexuellen Übergriff auf eine 14-Jährige kommt es zu Unruhen. Die Polizei geht von rassistisch motivierter Hassgewalt aus. Im nordirischen Ballymena kam es in der dritten Nacht in Folge zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, Rauchbomben, Feuerwerkskörper, Flaschen und Ziegelsteine wurden auf die Polizei geworfen. Auch ein Freizeitzentrum in der Hafenstadt Larne nördlich von Belfast wurde angegriffen und in Brand gesteckt. Das Zentrum war am Mittwoch nach den Unruhen in Ballymena 50 Kilometer nordwestlich von Belfast als Notunterkunft für Familien bereitgestellt worden, die von der Randale betroffen waren. In den Nächten zuvor waren mehrere Fahrzeuge in Ballymena in Flammen aufgegangen und zahlreiche Häuser demoliert worden. 32 Polizisten wurden verletzt und sechs Personen wurden festgenommen. Es hatte zunächst friedlich begonnen. Am Montagabend versammelten sich Hunderte von Menschen in Ballymena, um gegen die versuchte Vergewaltigung eines Mädchens zu protestieren. Doch schon bald eskalierte die Situation. Die Polizei hatte zwei 14-Jährige verhaftet. Sie machte zwar keine näheren Angaben über deren Identität, erklärte aber, dass man einen rumänischen Dolmetscher hinzugezogen habe. Daraufhin reisten Rassisten aus anderen Landesteilen an. Auch in anderen Städten Nordirlands randalierte ein rassistischer Mob, die Bahnlinie zwischen Belfast und der zweitgrößten Stadt Derry wurde wegen beschädigter Gleise lahmgelegt. Die nordirische Polizei erklärte, sie habe 80 Beamte in Großbritannien zur Unterstützung angefordert. Regierung kritisiert Unruhestifter Die Polizei rechnet damit, dass die Krawalle weitergehen werden. Viele Familien in Ballymena hatten sich auf den Dachböden ihrer Häuser verbarrikadiert, als die Randalierer die Fensterscheiben einwarfen. Um sich zu schützen, brachten einige Bewohner Schilder mit der Aufschrift „Britischer Haushalt“ oder den britischen Union Jack an der Haustür an, um ihr Hab und Gut vor Übergriffen zu schützen. Der stellvertretende nordirische Polizeichef Ryan Henderson sagte, die Gewalt sei „eindeutig rassistisch motiviert und richtet sich gegen unsere ethnischen Minderheiten“.

via taz: Rassistische Unruhen in Nordirland Gewalt gegen Minderheiten

siehe auch: Mehrere Nächte in Folge Rassistische Krawalle erschüttern Nordirland Stand: 11.06.2025 14:23 Uhr Zwei Nächte lang gab es im nordirischen Ballymena schwere Krawalle. Anlass: die Verhaftung zweier Teenager, die der Vergewaltigung verdächtigt werden. Polizei, Bewohner und Parteien sind schockiert. Molotowcocktails und Ziegelsteine fliegen, Vermummte schießen mit ​Feuerwerkskörpern auf Polizisten. Die Polizei versucht mit Schlagstöcken und Wasserwerfern Hunderte Randalierer zu zerstreuen. Autos und Häuser brennen, Fensterscheiben gehen zu Bruch.In der vergangenen Nacht wurden in Ballymena in der nordirischen Grafschaft Antrim 17 Beamte verletzt, fünf Randalierer wurden festgenommen. In der Nacht zuvor waren 15 Polizisten verletzt worden.Der stellvertretende Polizeipräsident Ryan Henderson spricht von rassistisch motivierter Gewalt, die sich gegen eine ethnische Minderheit und gegen die Polizei richte: “Jeder Versuch, sie anderweitig zu bezeichnen oder zu rechtfertigen ist unangebracht. Jeder geradeaus denkende Mensch muss sie verurteilen.” (…) Danach hatten sich Anwohner zunächst zu einer friedlichen Mahnwache versammelt, bis die gewalttätigen Ausschreitungen begannen. Krawallmacher, die aus anderen Gegenden anreisten, hätten diese angeheizt, erklärte Paul Frew, Abgeordneter der protestantischen Democratic Unionist Party, in der BBC; Dritte Nacht in Folge rassistische Krawalle in Nordirland Maskierte griffen die Polizei an und setzten Häuser und Autos in Brand. Die Behörden sprechen von Hassverbrechen. Auslöser waren Ermittlungen gegen zwei 14-jährige Rumänen wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Übergriff auf eine Minderjährige. Im britischen Nordirland ist es die dritte Nacht in Folge zu rassistischen Krawallen gekommen. In Ballymena seien Polizeikräfte unter anderem mit Brandbomben, einem Beil und Ziegelsteinen beworfen worden, teilte die Polizei mit. Im benachbarten Larne sei ein Freizeitzentrum in Brand geraten. Neun Polizeibeamte wurden verletzt. Maskierte Jugendliche haben laut Videos am Mittwochabend die Fenster des Gebäudes eingeschlagen. In Ballymena sperrte die Bereitschaftspolizei mit gepanzerten Fahrzeugen am Mittwochabend Straßenzüge. Ihnen gegenüber standen etwa 200 Personen. Zwei Steine wurden auf einen Polizeiwagen geworfen, und eine Person trat gegen die Motorhaube eines Polizeiwagens, wie ein Zeuge der Nachrichtenagentur Reuters berichtete. Über Lautsprecher forderte die Polizei die Menge auf, sich zu zerstreuen. Laut BBC und der Nachrichtenagentur PA waren in dem Freizeitzentrum in Larne zwischenzeitlich Familien untergebracht, die ihr Zuhause in Ballymena infolge der Ausschreitungen hatten verlassen müssen. Sie sollen zum Zeitpunkt des Brandanschlages nicht mehr im Gebäude gewesen sein. Die Polizei teilte mit, es seien Menschen im Haus gewesen. Der Mitteilung von Donnerstag zufolge wurden insgesamt sechs weitere Personen verhaftet, darunter drei Jugendliche. Das kriminelle Verhalten habe keinen Platz auf den Straßen Nordirlands, sagte Assistant Chief Constable Ryan Henderson, es sei “völlig inakzeptabel”. Rassistische Ausschreitungen und Hassverbrechen In Ballymena hatten Hunderte maskierte Randalierer in den beiden vorangegangenen Nächten die Polizei angegriffen und Häuser und Autos in Brand gesetzt. 32 Beamte wurden verletzt. Die Polizei sprach von rassistischen Ausschreitungen und Hassverbrechen.

Polizeibeauftragter des Bundes bezieht Stellung – “Enga­ge­ment für die AfD” als Grund für die Diens­t­ent­las­sung – #KickThemOut

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, äußert sich deutlich: eine AfD-Mitgliedschaft und die Tätigkeit als Polizist seien unvereinbar. Das müsse Konsequenzen haben, spätestens seit dem Verfassungsschutzgutachten über die Partei. Darf ein Polizist gleichzeitig aktives Mitglied in der AfD sein? Für Uli Grötsch (SPD), den Polizeibeauftragten des Bundes, ist die Sache klar: Nein. Grötsch sprach sich in einem Interview mit der Rheinischen Post gegen die Vereinbarkeit von Polizeidienst und einer Mitgliedschaft in der AfD aus. “Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD muss die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben. Engagement heißt für mich, man setzt sich offen für die Partei ein, kandidiert für den Gemeinde- oder Stadtrat oder gar für den Bundestag”, sagte Grötsch in dem Gespräch. (…) Die sogenannte politische Treuepflicht (Art. 33 Abs. 4 und Abs. 5 Grundgesetz (GG)) fordert von Beamten nicht nur, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, sondern sie betrifft auch ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten. Beamte dürfen demnach zwar immer noch Politik machen, dabei unterliegen sie aber dem Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung. Die schuldhafte Verletzung der Beamtenpflichten, egal ob in oder außerhalb des Dienstes, begründet ein sogenanntes Dienstvergehen

via lto: Polizeibeauftragter des Bundes bezieht Stellung “Enga­ge­ment für die AfD” als Grund für die Diens­t­ent­las­sung

siehe auch: Verfassungsschutz-Entscheidung Bundesbeauftragter Grötsch gegen AfD-Mitglieder in der Polizei Der Polizeibeauftragte des Bundes, Grötsch, sieht eine Mitgliedschaft in der AfD nicht vereinbar mit der Tätigkeit als Polizeibeamter. Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD müsse eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“. Engagement bedeute, dass sich jemand offen für die Partei einsetze, für den Gemeinde- oder Stadtrat kandidiere – oder gar für den Bundestag, führte der SPD-Politiker aus.

a photo of a police car
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Ikea verklagt rechtsextreme Partei: Wie es zu dem Streit um die Marke kam

Der Europäische Gerichtshof befasst sich derzeit mit einem schwedischen Möbelhändler und einer belgischen Regionalpartei. Der Hintergrund ist kurios: Im November 2022 hat die belgische Partei „Vlaams Belang“ ein Programm zur Immigration vorgestellt und dieses nicht nur namentlich an den schwedischen Möbelkonzern IKEA angelehnt (das Programm hieß Immigratie Kan Echt Anders, zu Deutsch: Einwanderung geht auch anders), sondern sich auch in der Aufmachung des Plans an IKEA orientiert. Das führte zu einer Klage. Neben entsprechenden Schriftzügen waren comic-artige Figuren im Programm aufgeführt, die an ähnliche, von IKEA verwendete, Figuren erinnern. In einem Dokument zur Rechtssache C-298/23, die dem Europäischen Gerichtshof vorlag, ist außerdem beschrieben, dass Vlaams Belang sich auch bei der Gestaltung von 15 Punkten, mit denen die Regierung die Migrationspolitik anpassen müsse, an IKEAs Anleitungen orientiert hat. Der Immigrationsplan erinnerte so stilistisch eine der Anleitungen, wie aus dem bekannten Möbelhaus. (…) IKEA ist der Ansicht, seine Markenrechte seien verletzt worden. Schon 2022 gab das Möbelhaus zu verstehen, es sei „wütend“, dass seine Markenrechte und Corporate Identity „missbraucht“ würden. „Wir versuchen, eine politisch neutrale Haltung zu wahren und wir wünschen nicht, dass unsere Marke genutzt wird, um Leuten weiszumachen, wir würden bestimmte Positionen unterstützen“, zitierte die Brussels Times einen Sprecher des Unternehmens im November 2022.

via come on: Ikea verklagt rechtsextreme Partei: Wie es zu dem Streit um die Marke kam

Old IKEA pencils
Von ThomasMielke (Diskussion · Beiträge) – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Gericht beendet Eilverfahren: Kein Erfolg für AfD und Junge Alternative gegen Verfassungsschutz

Der Eilantrag von AfD und Junger Alternative gegen den Verfassungsschutz wurde vom OVG Münster verworfen. Die Jugendorganisation ist aufgelöst, die Beschwerde unzulässig. Im seit Jahren schwelenden Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht ein Eilbeschwerdeverfahren ohne Entscheidung beendet. Damit hatte eine Beschwerde der zum 31. März dieses Jahres aufgelösten AfD-Jugendorganisation Junge Alternative keinen Erfolg, wie das OVG mitteilte. Entschieden wurde in NRW, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln seinen Sitz hat. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass der Verfassungsschutz die Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Einen Eilantrag in der Sache lehnte das Gericht ab. Dagegen legte die Partei am nordrhein-westfälischen OVG Beschwerde ein – ohne Erfolg, wie das Gericht jetzt mitteilte. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Gericht sieht keine Grundlage mehr für Anträge Der 5. Senat des OVG verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Auflösung der Jungen Alternative erklärt hatte, die Nachwuchsorganisation sei nach ihrer Liquidation weder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden noch habe das Amt die Öffentlichkeit über so einen Schritt informiert. Dadurch sei den Eilanträgen von AfD und Junger Alternative die Grundlage entzogen. Das OVG hatte der Partei und ihrer mittlerweile aufgelöste Jugendorganisation entsprechende Hinweise gegeben – dennoch hielten beide im Hauptsacheverfahren an dem Rechtsstreit fest. Daraufhin verwarf das OVG die Eilbeschwerde als unzulässig.

via tagesspiegel: Gericht beendet Eilverfahren: Kein Erfolg für AfD und Junge Alternative gegen Verfassungsschutz

siehe auch: Eilverfahren zur Einstufung der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als erwiesen extremistische Bestrebung beendet. Das Oberverwaltungsgericht hat heute das Eilbeschwerdeverfahren der „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihrer früheren, inzwischen aufgelösten Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ gegen die Einstufung der JA als gesichert extremistische Bestrebung ohne Entscheidung in der Sache beendet. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 05.02.2024 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die JA nach vorläufiger Einschätzung als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln durfte, und damit einen entsprechenden Eilantrag der AfD und der JA abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts nun im Wesentlichen als unzulässig verworfen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Nachdem sich die JA mit Wirkung zum 31.03.2025 aufgelöst hatte, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt, die sich in vereinsrechtlicher Liquidation befindliche „JA i. L.“ weder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft zu haben noch eine entsprechende Unterrichtung der Öffentlichkeit vorgenommen zu haben, vielmehr zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine diesbezüglichen Festlegungen vornehmen zu können. (…) Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 5 B 131/24 (I. Instanz: VG Köln ­13 L 1124/23)

Nach Beschluss des Verfassungsgerichts: Berliner Senat will weiter keine Vornamen deutscher Messertäter nennen

Berlins Innenverwaltung verweigerte einem AfD-Abgeordneten zu Unrecht die Vornamen deutscher Messerverdächtiger. Das will sie auch weiterhin tun. Das sind die Gründe. Der Berliner Senat wird weiter keine Vornamen von Messertätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben. Das sagte die Senatsinnenverwaltung dem Tagesspiegel. Damit reagierte die Behörde auf einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs von Mitte Mai. Demnach war es rechtswidrig, dass die Innenverwaltung der AfD-Fraktion die Liste der 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen, die 2023 mit einem Messer als Tatmittel erfasst worden waren, verweigert hatte. Die Innenverwaltung habe den Gerichtsbeschluss geprüft und jetzt entschieden, die Vornamensliste erneut nicht an den AfD-Abgeordneten Marc Vallendar herauszugeben, sagte eine Sprecherin. Derzeit werde die neue Begründung erarbeitet und nachgebessert. Dabei werde den Vorgaben der Verfassungsrichter Rechnung getragen. Die Innenverwaltung sei zuversichtlich, bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen. Den Richtern war die erste Begründung des Senats, nämlich die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu wahren und das Risiko der Identifizierbarkeit und Falschverdächtigungen zu minimieren, zu dünn und zu pauschal. Damit habe der Senat das parlamentarische Fragerecht des Abgeordneten verletzt. Klare Hinweise der Verfassungsrichter Die Verwaltung hätte besser begründen müssen, inwieweit die Grundrechte der Verdächtigen auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz persönlicher Daten konkret betroffen sind. Zur Herausgabe der Namensliste hatten die Richter die Innenverwaltung aber nicht verpflichtet. Ihr wurde aufgegeben, erneut über die Anfrage der AfD zu entscheiden.

via tagesspiegel: Nach Beschluss des Verfassungsgerichts: Berliner Senat will weiter keine Vornamen deutscher Messertäter nennen